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Der Termin jeder Europawahl folgt einer Systematik: Welche weiteren Fristen und Neuerungen es für die EU-weite Abstimmung im Juni gibt.
Berlin/Brüssel – Alle fünf Jahre findet die Wahl des EU-Parlaments statt. In Deutschland können Bürger ihre Stimme zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am Sonntag, den 9. Juni 2024, abgeben. Das hat die Bundesregierung im Juli letzten Jahres beschlossen.
Den Zeitraum für die Europawahl hat der Rat der Europäischen Union bestimmt. Zwischen dem 6. und 9. Juni werden alle Mitgliedstaaten der EU zur Wahlurne gebeten. Den exakten Wahltermin für Deutschland legt das Europawahlgesetz fest, das vorsieht, lediglich an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag wählen zu können. Sprich: Es stehen nur wenige Termine zur Auswahl und es gibt wenig Entscheidungsspielraum. Für die Bundesrepublik kam insofern nur der Sonntag, der 9. Juni, in Betracht.
| Europawahl 2024 | Termin |
|---|---|
| Europäische Union | 6. bis 9. Juni 2024 |
| Deutschland | 9. Juni 2024 |
Wer darf bei der Europawahl 2024 wählen?
In Deutschland sind rund 66 Millionen Menschen stimmberechtigt. Jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit, also einen deutschen Personalausweis hat, in Deutschland wohnt, im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen ist und mindestens 16 Jahre alt ist, darf sein Kreuz setzen. Dass ab 16 Jahren gewählt werden darf, ist in diesem Jahr neu. Die Wahl ab 16 hat 2023 der Deutsche Bundestag beschlossen. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) führt aus, dass zu beachten ist, dass jeder nur einmal wählen darf.
Wann und wo Sie bei der Europawahl wählen können
Für die Wahlen erhalten alle stimmberechtigten Deutschen eine Wahlbenachrichtigung. Diese kommt per Post. Auf der Einladung befinden sich weitere Informationen über den Ort und die Uhrzeit der Wahl. Am 9. Juni kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Auch die Adresse des Wahllokals findet sich auf dem Schreiben.
Was sind die Fristen für Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen bei der Europawahl?
Aus dem festgelegten Wahltermin im Juni ergeben sich weitere wichtige Fristen. Für Wähler ist vor allem relevant, bis wann sie ihre Europawahl-Wahlbenachrichtigung erhalten und bis wann sie die Briefwahl für die EU-Wahl beantragen können. Dabei gilt: Wer drei Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen, um am 9. Juni dann vor Ort sein Kreuz setzen zu können.
Eine andere Möglichkeit ist die Briefwahl. Diese ermöglicht Wählern, die am Tag der Wahl verhindert sind, trotzdem abzustimmen. Aber Achtung: die Briefwahl muss beantragt werden. Dazu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und diese an die Wahlbehörde geschickt werden. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Zusätzlich kann die Abstimmung per Brief auch im Internet beantragt werden. Anschließend sendet die Wahlbehörde die nötigen Unterlagen zu. Wichtig ist aber, die Frist bei der Briefwahl zu beachten. Denn der Wahlbrief muss bis 18 Uhr am Wahltag angekommen sein. Empfohlen wird deswegen, den Stimmzettel spätestens drei Tage vor Wahl abzusenden.
Europawahl steht 2024 an – 350 Millionen Menschen dürfen in der EU wählen
In der gesamten EU dürfen rund 350 Millionen Menschen wählen gehen. Insgesamt 720 Abgeordnete werden in das Europäische Parlament gewählt. 96 Abgeordnete kommen aus Deutschland.
Rubriklistenbild: © Katerina Sulova/IMAGO

