VonPatrick Mayerschließen
Artikel 5 regelt den Nato-Bündnisfall. Während des Russland-Ukraine-Krieges rückt aber auch der EU-Bündnisfall in den Fokus. Was dieser besagt. Und was das für Deutschland bedeutet.
München/Brüssel - Der Russland-Ukraine-Krieg hat ihn plötzlich zu einem realistischen Szenario gemacht: den Nato-Bündnisfall nach Artikel 5 des transatlantischen Verteidigungsbündnisses.
Dieser schreibt vor: Die Mitgliedstaaten versprechen einander militärischen Beistand, insofern ein Land aus dem Bündnis angegriffen wird. Doch damit sind die Pflichten vieler europäische Nato-Länder noch nicht erschöpft - sofern sie EU-Mitglieder sind. Denn es gibt eine solche Klausel auch innerhalb der Europäischen Union: den Artikel 42, Absatz 7 im Vertrag von Lissabon.
Russland-Ukraine-Krieg: Nato-Bündnisfall und EU-Bündnisfall rücken in den Fokus
Nachdem die Nato als Reaktion auf die Eskalation im Ukraine-Konflikt 40.000 Soldaten der schnellen Eingreiftruppe entsandt hat, stehen bis zu 13.700 Soldaten der deutschen Bundeswehr an der Ostflanke des Bündnisses. Mit Leopard-2-Kampfpanzern an der Grenze zwischen Litauen und Weißrussland. Mit Patriot-Flugabwehr-Systemen an der Grenze zwischen der Slowakei und der Ukraine. Und mit Eurofighter-Kampfjets auf einem rumänischen Luftwaffen-Stützpunkt am Schwarzen Meer.
Während Artikel 5 des Nordatlantikvertrages (Nato-Vertrag) - etwas sperrig formuliert - die „kollektive Selbstverteidigung (...) einschließlich der Anwendung von Waffengewalt“ vorsieht, ist der EU-Artikel 42 präziser verfasst.
Bündnisfall der Europäischen Union: Was Artikel 42, Absatz 7 im Lissabon-Vertrag besagt
Vertrag von Lissabon, Artikel 42, Absatz 7:
„Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.“
EU-Bündnisfall (Artikel 42, Absatz 7): Deutschland wäre „politisch“ zu militärischer Hilfe verpflichtet
So heißt es im Lissabon-Vertrag, dass „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats (...) die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ schulden. Der Deutsche Bundestag hat diese sogenannte Beistandsklausel staatsrechtlich präzisiert.
Das Schreiben „Kollektiver Beistand in der EU gemäß Art. 42 Abs. 7 EUV und die Mitwirkungsrechte des Bundestages“ erklärt, dass „die EU und die Mitgliedstaaten mit zivilen oder militärischen Mitteln gemeinsam und solidarisch im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten handeln, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist“.
Der Verweis auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen schließt darüber hinaus kriegerische Handlungen eines Drittstaates gegenüber einem Mitgliedstaat mit ein. In diesem Fall könne der angegriffene Mitgliedstaat um Beistand ersuchen, was laut Bundestag „auch militärische Hilfe beinhalten kann“. Die Beistandsklausel sei dabei als „politische Verpflichtung“ zu werten.
Im Video: Kompakt - Die wichtigsten News zum Russland-Ukraine-Krieg
Sorgen in Polen und im Baltikum: EU-Bündnisfall würde Deutschland zu Beistand verpflichten
Am 17. November 2015 hatte Frankreich nach den Terroranschlägen von Paris mit 130 Toten und 683 Verletzten den EU-Bündnisfall unter Verweis auf den Artikel ausgerufen. Der bisher erste und einzige Anwendungsfall.
Die Franzosen verpflichteten ihre europäischen Partner dazu, sie im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) zu unterstützen. Mehrere Mitgliedstaaten beteiligten sich daraufhin an Anti-Terror-Einsätzen, Deutschland mit der Bundeswehr zum Beispiel im Rahmen der „EUTM Mali“ an der Ausbildung und Beratung der malischen Streitkräfte in Afrika. Die Mission stand Mitte April wegen enger Beziehungen der regierenden Militär-Junta zu Russland jedoch auf der Kippe.
Der parallele Stabilisierungseinsatz der Vereinten Nationen namens MINUSMA, an dem auch bis zu 1100 deutsche Blauhelm-Soldaten teilnehmen, gilt als die gefährlichste UN-Mission überhaupt. Während Bundeswehr-Soldaten aus dem westafrikanischen Land schon bald abgezogen werden könnten, geht der Blick der deutschen Sicherheitspolitik im Frühjahr 2022 gen Osteuropa. Sowohl der Nato-Bündnisfall als auch der EU-Bündnisfall würden dort zu Beistand verpflichten, etwa für die baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland. (pm)


