VonLinus Prienschließen
Nachdem deutsche Medienregulierer bereits ein Verbot für das russische Staatsprogramm RT DE ausgesprochen hatte, urteilte jetzt ein Berliner Gericht in dem Fall.
Berlin - Der kremltreue russische Kanal RT DE bleibt in Deutschland verboten. Deutsche Richter haben die Verbreitung des deutschsprachigen TV-Programms des russischen Staatsmediums RT vorläufig untersagt. „Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf das Programm RT DE vorerst nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden“, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Richter wiesen einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH zurück, zur eigentlichen Klage ist noch nicht entschieden worden.
Ukraine-Krieg: Sendeverbot für russisches Staatsprogramm in Deutschland
Mitte Dezember startete das deutschsprachige RT-TV-Programm in Deutschland über verschiedene Kanäle. Anfang Februar hatten deutsche Medienregulierer ein Sendeverbot erteilt. Grund war, dass eine Rundfunklizenz fehlte. Diese ist Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anzubieten. Als Zulassungsvoraussetzung gilt unter anderem, dass das verfassungsrechtliche Prinzip der Staatsferne des Rundfunks nicht verletzt werden darf, also ein Staat oder eine Partei keinen Einfluss auf die Programminhalte nehmen darf.
Auf die Entscheidung war ein massiver diplomatischer Streit mit Russland gefolgt - auch bei einem Moskau-Besuch von Außenministerin Annalena Baerbock war der Konflikt Thema.
Ukraine-Krieg: Auch in Großbritannien hat RT keine Sendelizenz mehr
Das russische Staatsmedium steht in der Kritik, Propaganda von Wladimir Putin und Desinformation zu verbreiten. Gerade im Ukraine-Konflikt gab der Sender die Kreml-Propaganda wieder. Die EU verbot unlängst die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik in der EU, die Maßnahme ist Anfang März in Kraft getreten. Umgesetzt werden muss es in den jeweiligen EU-Ländern. Am Freitag wurde auch bekannt, dass RT sein Programm nicht mehr in Großbritannien ausstrahlen darf. Die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom entzog die Sendelizenz.
Das Verwaltungsgericht betonte, dass nach dem Medienstaatsvertrag private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen eine Zulassung brauchen. Die Richter sind auch der Ansicht, dass RT DE Productions GmbH die Rundfunkveranstalterin ist, weil sie das Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbiete. Sie könne sich nicht darauf berufen, reine Produktionsdienstleisterin zu sein, hieß es weiter. Entscheidend für die Eigenschaft als Veranstalterin sei der Umstand, dass sie die Letztverantwortung für das Programm übernehme und dieses tatsächlich verbreite, teilte das Gericht mit. Laut Gericht hatte die RT DE Productions GmbH argumentiert, man sei nicht die Veranstalterin des Programms und unterliege daher nicht der Zulassungspflicht. (dpa/lp)
