Verfassungsgericht kippt neues Wahlrecht in Teilen – Söder vergnügt über Ampel-„Klatsche“
VonFranziska Schwarz
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Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel das Bundeswahlrecht – doch nun muss es überarbeitet werden.
Update vom 30. Juli, 10.48 Uhr: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat das Wahlrechts-Urteil mit erkennbarer Genugtuung aufgenommen. „Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern – und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und richterlich verworfen worden“, sagte der CSU-Chef der Nachrichtenagentur dpa.
Wermutstropfen sei die Akzeptanz der neuen Zuteilungsregelung, denn diese bedeute ein Minus an direkter Demokratie. Nach dem neuen Wahlrecht ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend – auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.
„Damit ist aber auch klar, dass ein Stimmensplitting dazu führen kann, dass Bayern im nächsten Bundestag schlechter vertreten wäre“, argumentierte Söder. „Das heißt: Nur beide Stimmen für die CSU garantieren bayerische Abgeordnete im Bundestag.“
Urteil zum neuen Wahlrecht: Ampel-Politiker sehen Kern der Reform bestätigt
Vertreter der Ampel-Parteien hingegen haben sich trotz der teilweisen Zurückweisung zufrieden mit dem Urteil gezeigt. Das Bundesverfassungsgericht habe „das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt“, erklärte Konstantin Kuhle (FDP). „Denn in der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz.“
Ähnliche Äußerungen gab es auch von SPD und Grünen: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags auf 630 Abgeordnete sei „vollbracht und verfassungsgemäß“, erklärte Dirk Wiese (SPD). „Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist.“
Bundesverfassungsgericht kippt neues Wahlrecht in Teilen
Update vom 30. Juli, 10.19 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition zum Teil korrigiert. Die Karlsruher Richter kippten in ihrem heute verkündeten Urteil die darin beschlossene Aufhebung der Grundmandatsklausel. Hingegen bestätigten sie die sogenannte Zweitstimmendeckung, womit womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.
Vor Urteil zum Wahlrecht: Geleaktes Dokument kursiert im Netz
Update vom 30. Juli, 8.50 Uhr: Nach Berichten zum Wahlrechts-Urteil hat die Linkspartei sich zufrieden gezeigt. Die geplante Streichung der Grundmandatsregel sei eine „undemokratische“ Entscheidung gewesen, „die das Bundesverfassungsgericht zu Recht korrigiert hat“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch heute im ARD-„Morgenmagazin“.
Vor Urteil zu Wahlrecht Aufregung um geleaktes Dokument
Update vom 30. Juli, 7.48 Uhr: Vor der Verkündung des Urteils zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition kursiert ein Dokument, bei dem es sich um den Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handeln könnte. Das Dokument war zeitweise auf der Webseite des obersten deutschen Gerichts abrufbar, mehrere Medien berichteten darüber.
Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts wollte die Darstellung, es handele sich um das Urteil, am späten Montagabend auf dpa-Anfrage nicht kommentieren und verwies auf die heutige Urteilsverkündung. Diese ist für 10.00 Uhr geplant.
Bericht: Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf
Erstmeldung: Karlsruhe – Das Bundesverfassungsbericht hebt einem Medienbericht zufolge das neue Wahlrecht teilweise auf. Der Spiegel berichtete in der Nacht zum Dienstag unter Berufung auf eine schriftliche Fassung des Urteils, die im Internet im Umlauf sei, die Richter würden die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären.
Bis zu einer Neuregelung solle die Grundmandatsklausel weiterhin gelten. Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über das neue Wahlrecht am Dienstag um 10.00 Uhr.
Bericht: Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf
Die Grundmandatsklausel ließ eine Partei bisher auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Nur dank dieser Klausel kam die Linke nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag.
Urteil offenbar geleaked: Linke und CSU profitieren von Teil-Aufhebung des neuen Wahlrechts
Ebenso kann damit die CSU aufatmen. Die bayerische Regierungspartei um Ministerpräsident Markus Söder holte in der Vergangenheit zahlreiche Direktmandate in Bayern, übersprang aber nur knapp die 5-Prozent-Hürde. Diese Hürde wolle das Verfassungsgericht stützen, im Falle der CSU gelte das Parlament aber auch dann als arbeitsfähig, wenn die Partei weniger als fünf Prozent erhält und dennoch vertreten sei, da sie eine Fraktionsgemeinschaft mit der CDU bilde.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Die Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen worden. Sie soll den Bundestag von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete verkleinern. Abgeschafft werden sollen dabei Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel. CSU und Linkspartei sehen sich durch die Änderungen in ihrer Existenz bedroht und sind deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. (AFP/frs)