Brasilien gegen X

Verfassungsrichter gegen Elon Musk: Es gibt kein Recht auf Aggression

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Elon Musk und Richter Alexandre De Moraes liegen im Streit.
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Man muss Alexandre De Moraes dazu gratulieren, dass er als Richter am Verfassungsgericht in Brasilien Elon Musk gerade aufzeigt, dass auch in den sozialen Netzwerken der Rechtsstaat gilt. Der Kommentar.

Die freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut in demokratisch verfassten Staaten. Reden und reden lassen, schreiben und schreiben lassen ist die Maxime, manchmal sogar bis zur Diffamierung und Denunzierung. Oft ist es schwer erträglich, was in den virtuellen Welten an Falschinformationen in die Welt gesetzt wird. Damit muss eine Demokratie umgehen können – jedenfalls bis zu einem gewissen Punkt und bis man einen Juristen trifft, der Ehrlichkeit und Richtigkeit in der Information über alles stellt.

Man muss Alexandre De Moraes dazu gratulieren, dass er als Richter am Verfassungsgericht in Brasilien Elon Musk gerade aufzeigt, dass auch in den sozialen Netzwerken der Rechtsstaat gilt. Freie Meinungsäußerung ist eben nicht zu verwechseln mit dem Recht auf freie Desinformation und Aggression. Der streitbare Oberrichter geht damit den Weg des maximalen Widerstands, denn Musk und seine virtuellen und reellen Armeen haben sofort die verbalen Messer gezückt.

Übrigens ist Brasilien auf seinem Kollisionskurs mit Musk nicht allein. Die EU beschuldigt ihn und sein Unternehmen, gegen ihre Rechtsvorschriften zu verstoßen. Australien, England, Indien und die Türkei haben ebenfalls die Löschung von Profilen und Beiträgen von X angeordnet.

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