Klimakrise und Karlsruhe

Klima-Anpassungsgesetz: Viel Anpassung, wenig Geld

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Wie hier im Holtener Bruch mit der Renaturierung der Emscher soll der Klimakrise lokal begegnet werden.
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    Friederike Meier
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Der Bundestag beschließt ein Gesetz, das beim Umgang mit lokalen Folgen des Klimawandels helfen soll. Doch bei der Finanzierung gebe es viele offene Fragen, kritisieren Fachleute.

Mehr als 80 Seiten stark ist er, der Leitfaden zum Risikomanagement bei Starkregen, den das sachsen-anhaltische Umweltministerium dieser Tage vorgelegt hat. Wegen des Klimawandels häuften sich Extremwetterlagen, Kommunen müssten sich gegen Trockenperioden und Niedrigwasser genauso wappnen wie gegen Starkregen und Hochwasser, leitet Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann (SPD) den Leitfaden ein.

Ein Begriff ist im Leitfaden jedoch nicht aufzufinden: Klimaanpassung. Das erstaunt, denn Starkregen, Trockenheit und Überflutungen gehören zu den Wirkungen des Klimawandels, für die das neue Bundes-Klimaanpassungsgesetz extra ein Gebot einführt, das sogenannte Berücksichtigungsgebot.

Das Gebot schreibt vor: Künftig haben Kommunen und Behörden bei allen ihren Entscheidungen den Aspekt der Klimaanpassung einzubeziehen – und, wenn nötig, entsprechend vorzusorgen.

Werden also Straßen gebaut oder Plätze betoniert, muss eine Kommune nachweisen, dass sie Hitzewellen oder Starkregen dennoch im Griff hat, beispielsweise indem sie andernorts entsiegelt oder Flächen begrünt. Und wenn sich das Gebot nicht einhalten lässt, müsste auch die Versiegelung entfallen.

Das Berücksichtigungsgebot wurde schon vor Jahren in Nordrhein-Westfalen erfunden und ist im dortigen Landesanpassungsgesetz, das seit Sommer 2021 gilt, verankert.

Mehr als zwei Jahre später hat am Donnerstag der Bundestag jetzt das erste Klimaanpassungsgesetz beschlossen.

Der CDU-Abgeordnete Steffen Bilger legte am Donnerstag im Bundestag den Finger in die Wunde: „Das einzige, was die Positionen der Klimapolitik der Koalition zusammenhielt, war Geld“, sagte er in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das der Ampelregierung verbietet, 60 Milliarden Euro Coronahilfen für den Klimaschutz umzuwidmen. „Spätestens jetzt ist klar, diese Bundesregierung hat keinen Plan, insbesondere auch beim Klimaschutz.“

Klima-Anpassung: Die Finanzen sind nicht geklärt

Bilger kritisiert, dass auch beim Thema Anpassung die Finanzierung nicht geklärt sei: „Zur Finanzierung der Klimaanpassung liefert die Bundesregierung so gut wie nichts.“ Er empfiehlt der Regierung, sich um die Finanzierung zu kümmern bevor sie Pflichten und Förderung beschließt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte zuvor zwar zugegeben: „Auch hier liegt die Krux in der Finanzierung.“ Allerdings konnte sie auch nicht mehr tun, als darauf hinzuweisen: „Wir müssen Klimaschutzpolitik betreiben und diese selbstverständlich auch mit den finanziellen Mitteln hinterlegen.“ Wie genau das gehen soll, dazu sagte sie nichts.

Die ungelöste Finanzfrage war auch in der vergangenen Woche bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages Thema. Die Finanzierung werde im Gesetz zu sehr ausgeblendet, obwohl zu einer seriösen Anpassungsplanung auch die finanzielle Grundlage gehöre, erklärte Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in der Anhörung.

Franziska Ortgies vom zivilgesellschaftlichen Bündnis Klima-Allianz warnte ihrerseits, die künftige Finanzierung der Anpassung dürfe auch nicht auf einem „Förderprogrammdschungel“ aufbauen. Beim Klimaschutz gebe es schon jetzt zu viele Förderprogramme, die zu viele Leute in der Verwaltung beschäftigten. Man solle diesen Fehler bei der Klimaanpassung nicht wiederholen, forderte Ortgies.

Anpassung: Landkreistag dachte an Klima- und Transformationsfonds

Das Bundesgesetz beziffere überhaupt nicht die Kosten zur Erfüllung des Berücksichtigungsgebots, kritisiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in seiner Stellungnahme. Schon die Erstellung einer Klimarisikoanalyse könnten sich finanzschwache Kommunen kaum leisten, so der VKU weiter.

Als eine Geldquelle hatte der Landkreistag vergangene Woche noch den Klima- und Transformationsfonds des Bundes im Blick. Dieser solle ja einen wichtigen Beitrag für die energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leisten, betonte der Verband. Nach dem Karlsruher Urteil ist jedoch unsicher, welche Projekte aus dem Fonds überhaupt noch gezahlt werden können.

Genaue Summen, was Klimaanpassung die Kommunen kosten wird, sind nicht einmal näherungsweise bekannt. Allein die im Bundesgesetz jetzt vorgesehene Pflicht, Klimaanpassungskonzepte zu erarbeiten, soll den Kommunen ein bis zwei Milliarden Euro Zusatzkosten auferlegen. Die Umsetzung der Konzepte bedeutet dann weitere Milliardenaufwendungen. Wobei: Manche Kommunen haben derlei Konzepte schon längst erstellt.

Viel Anpassung zu verlangen, ohne viel Geld dafür zu geben, das scheint bisher das hauptsächliche Anpassungskonzept des Bundes zu sein. In der Anhörung im Umweltausschuss vergangene Woche blieb die Finanzierung denn auch der größte Streitpunkt. Fast alle Sachverständigen machten aber auch unmissverständlich klar, was der Gesetzgeber dagegen tun sollte: Klimaanpassung müsse im Grundgesetz als eine weitere Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen verankert werden. Dann könnten Bund und Länder den Kommunen eine auskömmliche Mischfinanzierung sichern.

Klima-Anpassung in der Kritik: Strategie kommt zu spät

Die Kritik der Sachverständigen am Anpassungsgesetz reicht jedoch übers Geld hinaus. So mache das Gesetz den Kommunen detaillierte Vorschriften, wie zum Beispiel Anpassungskonzepte auszusehen haben. Der Bund regiere damit de facto in die Kommunen hinein. Städte, Landkreise und Gemeinden sähen sich praktisch einer neuen Pflichtaufgabe gegenüber, ohne über die Mittel für diese Pflicht zu verfügen, so der einhellige Vorwurf.

Der Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnen denn auch in ihren Stellungnahmen die im Gesetz vorgesehene generelle Verpflichtung zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten ab.

Ein dritter Kritikpunkt ist schließlich die späte Vorlage der Klimaanpassungs-Strategie des Bundes. Erst am 30. September 2025 soll sie vorliegen, so steht es im Anpassungsgesetz. Während das Gesetz den rechtlichen Rahmen schafft, beschreibt die Strategie, wie und mit welchen Schwerpunkten die Anpassung vor sich gehen soll. Ähnlich läuft es beim Klimaschutz. Da regelt das Klimaschutzgesetz die Ziele für 2030 und 2045, und das Klimaschutzprogramm schreibt vor, mit welchen Instrumenten diese Ziele erreicht werden sollen. Das eine kann ohne das andere nicht funktionieren.

Entsprechend scharf kritisiert VKU-Chef Ingbert Liebing den späten Termin in fast zwei Jahren für die Vorlage der Anpassungsstrategie. Im Gegenteil müsse die Strategie jetzt so schnell wie möglich folgen: Erst dann könnten Länder und Kommunen ihre eigenen Konzepte (fort-)schreiben. Der 30. September 2025, so Liebing weiter, sende ihm die Botschaft: In dieser Wahlperiode machen wir das Gesetz und die Strategie, die notwendigen Maßnahmen werden wir aber nicht mehr ergreifen. Denn bei Lichte besehen hat die Ampel am Donnerstag ein Gesetz für die nächste Bundesregierung beschlossen.

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