VonPeter Siebenschließen
Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist umkämpft. Sicherheitsbehörden halten sie für notwendig, Datenschützer für ein No-Go. Jetzt wird die Debatte erneut befeuert.
Berlin/Düsseldorf – Wie eine Mauer traten NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und seine Minister vor wenigen Wochen vor die Presse, um zwei Initiativen zur Verschärfung der Migrations- und Sicherheitspolitik vorzustellen. Nach dem Anschlag von Solingen war die Landesregierung und vor allem Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) massiv unter Druck geraten. Die Botschaft, die man nun senden wollte: Geschlossenheit. Schwarz-Grün präsentiert sich lösungsorientiert.
Ein Ansatz dabei: NRW verlangt einen neuen Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung. Die Forderung hat nach einem gemeinsamen Antrag von NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bereits den Bundesrat passiert und soll im Bundestag platziert werden. Das Thema ist seit Jahren in der deutschen Innenpolitik so heiß umkämpft wie kaum ein anderes. Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Internetanbieter, Daten über längere Zeiträume zu speichern und Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Eine Gratwanderung zwischen der Wahrung von Persönlichkeitsrechten und der Aufklärung von Straftaten: Aus Sicht von Sicherheitsbehörden ist die Speicherung ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung und zur Terrorismusabwehr, aus Sicht vieler Datenschützer ein Unding.
Vorratsdatenspeicherung: „Bei schweren Straftaten Anonymität des Internets knacken“
Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2022 hierzulande ausgesetzt. Inzwischen hat das Gericht seine Haltung dazu aber gelockert. Mit dem Vorstoß aus NRW kommt – mal wieder – Bewegung ins Spiel. „Bei schweren Straftaten müssen wir die Anonymität des Internets knacken“, sagt NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) dazu.
Unterstützung gibt es auch aus Berlin. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sagte gegenüber IPPEN.MEDIA: „Es muss möglich sein, IP-Adressen zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität zu speichern. Gerade im Bereich der Kinderpornografie ist die Vorratsdatenspeicherung als zentrales Aufklärungsinstrument notwendig.“
Badenberg ist seit April 2023 Senatorin in Berlin, davor hatte die Juristin eine steile Karriere beim Bundesamt für Verfassungsschutz hingelegt. Ihre beiden großen Themen: Einsatz gegen Rechtsextremismus sowie der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK). Und genau in diesem Feld könne es ohne frühzeitige Datenspeicherung dazu kommen, dass die Behörden erhebliche Straftaten nicht aufklären könnten, so Badenberg.
Kritiker sehen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Vorratsdatenspeicherung
Das hänge auch damit zusammen, dass Banden im OK-Bereich oft international vernetzt seien: „Ermittlungen im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität weisen mit Blick auf die Organisationsstrukturen inzwischen sogar in nahezu allen Fällen einen grenzüberschreitenden Bezug auf“, so eine Senatssprecherin.
Kritiker monieren unterdessen, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stelle und Persönlichkeitsrechte verletze. Badenberg entgegnet: „Die bloße Speicherung der IP-Adressen ermöglicht weder einen Rückschluss auf das Privatleben der betroffenen Person noch die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils.“ Zudem habe der EuGH einen klaren Rahmen vorgegeben: „Er hat klargestellt, dass die Speicherung durch Internetdienstanbieter auf das absolut Notwendige zeitlich begrenzt werden müsse. Diese Vorgaben muss eine Neuregelung im deutschen Recht selbstverständlich Rechnung tragen.“
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