VonJoachim Willeschließen
Städte und Gemeinden sollen für alle Gebäude Wärmepläne erstellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetzesentwurf.
Die Kommunen in Deutschland sollen künftig eine flächendeckende Wärmeplanung für die Gebäude in ihrem Gebiet erstellen. Das sieht der Referentenentwurf für ein „Wärmeplanungsgesetz“ vor, der vom Bundeswirtschafts- und vom Bundesbauministerium erarbeitet wurde. Aus den Plänen soll hervorgehen, wie jedes einzelne Gebäude beheizt und wie viel Energie verbraucht wird. Die Energiebranche äußerte Zustimmung, aus der Union kamen jedoch zum Teil harte Vorwürfe – bis hin zu dem Spruch, es sei eine „Heizungs-Stasi“ geplant.
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Was soll das Wärmeplanungsgesetz bewirken? Die zuständigen Bundesländer sollen die Kommunen verpflichten, damit eine Basis für die Umsetzung der Wärmewende zu erstellen. Damit könnten wichtige Fragen wie diese beantwortet werden: Welche Häuser können eventuell an ein vorhandenes Wärmenetz angeschlossen werden und wo machen neue Netze Sinn? Könnte vor Ort Geothermie genutzt werden? Stehen in der Region Biogas oder künftig auch Wasserstoff zur Verfügung?
Welche Daten sollen erhoben werden und bis wann? Für jedes Gebäude sollen die jährlichen Endenergieverbräuche der vergangenen drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr erfasst werden, sofern es sich um leitungsgebundene Energieträger handelt, also Erdgas oder Fernwärme. Hierzulande werden 52 Prozent der Wohnungen mit Gas beheizt, rund 14 Prozent hängen an der Fernwärme. Dazu kommen das Baujahr und die Art der Gebäudenutzung. Für Großstädte sollen die Wärmepläne bis 2026 vorliegen, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben.
Welche Rolle sollen Wärmenetze spielen? Der Bund misst Wärmenetzen eine wichtige Rolle zu. Sie sollen auf der Grundlage bestehender Vorgaben und neuer Anreize schrittweise klimaneutrale Wärme liefern, bis 2030 bereits 50 Prozent, was sehr ambitioniert ist. Hauseigentümer:innen, deren Gebäude sich im Einzugsbereich vorhandener oder künftiger Wärmenetze befindet, können sich so die individuelle Umstellung auf Öko-Heizenergie sparen und dies quasi an den Netzbetreiber delegieren.
Wie sind die Reaktionen? Zumeist positiv. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) befand, die Wärmeplanung eröffne Freiräume für lokale Lösungen. So könne jede Bürgerin und jeder Bürger sehen, ob wirklich nur eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz in Betracht kommt oder ob es andere Möglichkeiten gibt. Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hieß es, der Entwurf stelle einen durchdachten Rahmen für eine bundeseinheitliche und flächendeckende Wärmeplanung dar. Der Deutsche Städtetag begrüßte ausdrücklich die Offensive für Wärmenetze, forderte von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) aber, deren Ausbau finanziell besser zu fördern.
Was ist von dem Energie-Stasi-Vorwurf zu halten? Nichts. Thüringens CDU-Chef Mario Voigt hatte der „Bild“-Zeitung gesagt, Habeck wolle „die Energie-Stasi einsetzen, um wie in einem Schnüffel-Staat den Menschen in den Heizungskeller zu gucken“. Tatsächlich sollen die bereits vorhandenen Daten von den Netzbetreibern und Energieversorgern geliefert werden. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben bereits entsprechende Gesetze zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet, in NRW ist eines dazu geplant. An vier dieser fünf Regierungen ist die Union beteiligt.
