„Bürger-Speed-Dating“ ohne Merz: Warum der CDU-Chef beim letzten TV-Format vor der Wahl fehlt
VonFelix Durach
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Erkan Pehlivan
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Am Vorabend der Bundestagswahl treffen die Spitzenkandidaten beim „Bürger-Speed-Dating“ aufeinander. Friedrich Merz verzichtet auf eine Teilnahme.
Update 22. Februar, 16.48 Uhr: Heute Abend bekommen die Kanzlerkandidaten der großen Parteien das letzte Mal im TV die Möglichkeit, unentschlossene Wähler von sich zu überzeugen. Beim „Bürger-Speed-Dating“ von ProSieben und Sat.1 stehen Olaf Scholz, Robert Habeck und Alice Weidel den Bürgern Rede und Antwort. Das TV-Ereignis wurde im Vorfeld aufgezeichnet und wird am Vorabend der Bundestagswahl ausgestrahlt.
Vergeblich sucht man auf der Gästeliste nach dem Namen von Friedrich Merz. Der CDU-Chef hat seine Teilnahme für das Format abgesagt und wird als einziger Kanzlerkandidat nicht daran teilnehmen. Doch was ist der Grund für die Absage? „Leider war es Friedrich Merz aus terminlichen Gründen nicht möglich, der Einladung zu folgen“, teilte ein CDU-Sprecher t-online mit. „Die sehr große Zahl der Anfragen an den Parteivorsitzenden übersteigen dessen tatsächliche terminliche Möglichkeiten um ein Vielfaches.“
Die Union von Friedrich Merz liegt in den Umfragen zur Bundestagswahl unangefochten auf dem ersten Platz. Merz wird deswegen bereits als nächster Bundeskanzler gehandelt.
Am Vorabend der Bundestagswahl: Merz sagt Teilnahme am Bürger-Speed-Dating ab
Erstmeldung vom 18. Februar: Friedrich Merz, der Kanzlerkandidat der Union, hat sich entschieden, nicht am „Bürger-Speed-Dating“ von Sat.1 und Pro7 teilzunehmen. Der CDU-Politiker nannte keine Gründe für seine Absage.
Am Sonntag steht die Bundestagswahl an und der Wahlkampf in Deutschland erreicht seinen Höhepunkt. Einen Tag vor der Wahl treffen Olaf Scholz, Robert Habeck und Alice Weidel ein letztes Mal aufeinander. Im Rahmen des „Bürger-Speed-Dating“ sollen sie sich 130 Minuten lang den Fragen der Bürgerinnen und Bürger stellen. Pro7 und Sat.1 erklärten, dass zehn Personen jeweils drei Minuten Zeit hätten, um den Kandidaten ihre persönlichen Fragen zu stellen. Merz hätte ebenfalls teilnehmen sollen, sagte jedoch ab.
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Merz tritt vor Bundestagswahl bei ARD und ZDF auf, bei Sat.1 und Pro7 nicht
„Zu unserer Wahlsendung #WahlCountdown: Die Kandidaten im Bürger-Speed-Dating, die am Samstag (22.) ausgestrahlt wird, kommen drei Kanzler-Kandidaten. Olaf Scholz, Robert Habeck und Alice Weidel werden sich den Fragen der Bürger auf ProSieben und in SAT.1 stellen. Friedrich Merz kommt leider nicht“, teilte der Sender auf X mit. Ein Grund für seine Absage wurde nicht genannt. Dennoch nahm Merz an mehreren anderen TV-Terminen teil. Am Montag (17. Februar) war er in der „Wahlarena“ der ARD zu sehen. Am Donnerstag (20. Februar) steht um 22 Uhr die „Schlussrunde der Spitzenkandidaten“ von ARD und ZDF an.
Politiker schätzen TV-Shows besonders – und das aus gutem Grund. Die ARD-„Wahlarena“ am Montagabend im Ersten verfolgten 5,06 Millionen Menschen live im Fernsehen. Dies entsprach einem Marktanteil von 23,6 Prozent, wie die ARD-Medienforschung am Dienstag in München auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte.
BSW klagt vor Bundestagswahl gegen Ausschluss von ARD Wahlarena
Das Bündnis Sahra Wagenknecht(BSW) durfte nicht an der „ARD Wahlarena“ teilnehmen und klagte dagegen. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde der Partei wegen der Nichtberücksichtigung in der Fernsehsendung nicht an. Die Partei habe nicht überzeugend dargelegt, dass sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit von Parteien und Gleichberechtigung verletzt worden sei, erklärte das Gericht am Montag in Karlsruhe.
Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatten entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht verpflichtet sei, die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht in die „Wahlarena“ einzuladen. Die Partei beklagte, dass durch die Nichtberücksichtigung das Recht auf Chancengleichheit verletzt werde. Die Gerichte betonten, dass der öffentlich-rechtliche Sender bei redaktionell gestalteten Sendungen grundsätzlich allen Parteien die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf bieten müsse. Ein willkürlicher Ausschluss sei nicht zulässig. Das Konzept der Sendung sehe jedoch vor, dass Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich über zehn Prozent liegen und somit in den kommenden Jahren erheblichen Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen könnten.
TV-Streit vor Bundestagswahl: Gerichte erteilen BSW Abfuhr
Da das BSW in den Umfragen zur Bundestagswahl nur bei etwa fünf Prozent liege, sei es nicht erforderlich, Wagenknecht einzuladen. „Dies stimmt mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien“, argumentierte das OVG. (erpe mit Agenturen)