VonJörg Staudeschließen
Das Klimaschutzgesetz ist keine Herausforderung für die Branche - dank einiger Buchungstricks.
Die Zeiten ändern sich, auch aus Sicht der deutschen Landwirte. Zu ihren bisherigen Lobbyargumenten gesellte sich ein neues hinzu: der Klimaschutz. Er kenne viele junge Landwirtinnen und Landwirte, die nur darauf warteten, ihre Ställe klimakonform umzubauen, ließ ein Gastautor aus der Branche das neue Framing beispielsweise jüngst im „Spiegel“ verlauten.
Tatsache ist allerdings: Die Landwirt:innen, ob jung oder alt, müssen gar nicht mehr klimakonform werden, damit die Landwirtschaft ihr gesetzliches Klimaziel für 2030 erfüllt. Für Letzteres hat die Agrarlobby längst gesorgt. Das untermauert die jüngste Schätzung der Agraremissionen durch Agora Energiewende. Laut der Anfang Januar präsentierten vorläufigen Jahresbilanz emittierte die Landwirtschaft 2023 knapp 61 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und damit eine Million Tonnen weniger als im Vorjahr.
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Interessanter als das ist aber der Abstand der Agraremissionen zum CO2-Limit laut Klimaschutzgesetz: 2022 hätte die Landwirtschaft statt der real ausgestoßenen 62 Millionen Tonnen sogar rund 68 Millionen Tonnen CO2 emittieren dürfen. 2023 lag das gesetzliche Sektorziel bei 67 Millionen Tonnen und die – von Agora Energiewende vorläufig berechnete – reale CO2-Menge bei knapp 61 Millionen Tonnen.
Hier kommt Trick eins ins Spiel: Dass der Abstand bei jeweils rund sechs Millionen Tonnen liegt, ist kein Zufall. Die Unterschreitung des Sektorziels 2023 gehe vor allem auf eine geänderte Emissionsberechnung zurück, erläutert der Thinktank. Die Änderung ist bekannt: Der Weltklimarat hatte die Klimawirkung von Lachgas aus der Düngung vor einigen Jahren neu bewertet. Sie wird nunmehr fast 40 Prozent niedriger angesetzt.
In Deutschland werden dadurch jährlich rund 6,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente weniger ausgestoßen als bislang berechnet, schreiben die Agora-Fachleute und unterstreichen damit Angaben des Umweltbundesamtes aus den Vorjahren. Die Behörde sowie auch der Expertenrat für Klimafragen hatten bereits vergangenes Jahr verlangt, der Landwirtschaft die „heiße Luft“ vom Sektorziel abzuziehen. Das passierte aber nicht und wird nach bisherigem Kenntnisstand auch nicht im neuen Klimaschutzgesetz berücksichtigt, das noch im Bundestag schmort.
Die Landwirtschaft ist schon heute klimakonform
Damit nicht genug, verzerrt auch noch ein spezieller Mechanismus im Klimagesetz das CO2-Budget der Landwirtschaft zusätzlich. Danach wird einem Sektor, der sein Emissionsbudget in einem Jahr unterschreitet, die Einsparung gutgeschrieben, gleichmäßig verteilt auf die Folgejahre bis 2030.
Für die Landwirtschaft rechnet sich das, grob gesagt, so: 2022 und 2023 haben sie zusammen ungefähr zwölf Millionen Tonnen „eingespart“. Damit können sie schon jetzt in jedem kommenden Jahr zwei Millionen Tonnen mehr emittieren, als ursprünglich 2021 im Klimagesetz festgelegt wurde. Und ändert sich nichts, wird die „heiße Luft“ weiter ihr statistisches Werk tun. Dann werden die Landwirt:innen 2030 rechnerisch sogar mehr emittieren dürfen als die 61 Millionen Tonnen im Jahr 2023. So gesehen ist die deutsche Landwirtschaft schon heute klimakonform.
Vor echtem Druck beim Klimaschutz bewahrt auch ein zweiter Trick die Landwirt:innen. Denn die Emissionen, die bei der landwirtschaftlichen Nutzung trockengelegter Moore entstehen, werden nicht dem Agrarsektor zugerechnet, sondern den Landnutzungsänderungen. Das sind jedes Jahr um die 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, um die sich das Umweltministerium mit seinem Programm zum natürlichen Klimaschutz kümmern soll.
Klimaschutz durch nasse Moore? Budget wird zusammengestrichen
Das wiederum wird im Zuge der Haushaltskrise spürbar zusammengestrichen. Klimaschutz durch Moore ist also nicht so wichtig wie fossile Subventionen für Agrardiesel, mit dessen Hilfe trockengelegte Moore klimaschädigend bewirtschaftet werden. Und es kommt ein weiterer Trick hinzu. Als das Klimaschutzgesetz 2019 entwickelt wurde, konnte die Agrarlobby nicht ahnen, dass neu bewertete Lachgas-Emissionen ihr ein bequemes Klimapolster verschaffen würden. Aber rechnen konnte die Agrarwirtschaft schon immer. Sie schaute sich damals die Treibhausgasbilanz ihres Sektors an – und was ist da festzustellen?
Den größten Anteil mit mehr als 60 Prozent an den Emissionen hat Methan (CH4). Das Klimagas stammt aus der tierischen Verdauung, aus dem Düngereinsatz und aus der Lagerung von Gärresten in Biogasanlagen. Den zweitgrößten Anteil mit einem Drittel der Emissionen hat das erwähnte Lachgas, das vor allem durch Düngung entsteht.
Methan und Lachgas stellen also über 90 Prozent der Emissionslast. Und wie kann man die wirklich deutlich und anhaltend senken? Eigentlich nur durch weniger Tiere, weniger Dünger und weniger Biogas-Lecks.
So etwas passt natürlich wenig zur Geschäftsidee eines exportorientierten Agrarsektors. Der Abbau der Tierhaltung sei nicht die Form der Reduktion von Treibhausgasen, wie sie sich der Bauernverband vorstelle, erklären denn auch Branchenvertreter:innen ein ums andere Mal. Während der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes stand die Agrarlobby also vor der Frage: Wie lassen sich Treibhausgase einsparen, ohne in die Intensiv-Landwirtschaft eingreifen zu müssen? Das wurde erreicht, indem man sich eines dritten Tricks bediente. Dieser betrifft die Brennstoffe, die in landwirtschaftlichen Fahrzeugen wie Traktoren oder Mähdreschern oder zum Heizen von Ställen oder Gewächshäusern eingesetzt werden.
Klimaschutz in der Landwirtschaft: Der E-Traktor ist weit weg
Für den Weltklimarat fallen solche CO2-Emissionen aus Mobilitäts- und Heizenergie unter die sogenannten energiebedingten Emissionen. Nicht so in der deutschen CO2-Bilanzierung: Verbrennt ein Traktor Diesel, ist das keine energiebedingte, sondern eine agrarbedingte Emission. Durch diese Sonderregelung erhielt der Agrarsektor im Klimagesetz bis zu sieben Millionen Tonnen an Emissionen zusätzlich zugeteilt.
Diese Mehremissionen haben aus der Sicht der Landwirte einen unschätzbaren Vorteil: Sie lassen sich reduzieren, ohne dass irgendwelche Tierbestände und Düngermengen angefasst werden müssen – einfach, indem statt fossilem Agrardiesel pflanzenbasierte Alternativen wie Bioethanol, Biodiesel oder Biomethan genutzt werden. Der jetzt geframte E-Traktor ist bekanntlich weit weg und diese Agrotreibstoffe stellen viele Agrarbetriebe auch noch selbst her.
Da war es nur logisch, dass das Landwirtschaftsministerium jetzt auf die Idee kam, die Proteste der Bauern gegen Subventionskürzungen mit Überlegungen zur Förderung von Biokraftstoffen zu kontern. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) findet den Vorschlag absurd. Diesel aus Raps und Co sei eine Verschwendung kostbarer Nahrungsmittel und Flächen, die man sich angesichts von globalen Ernährungskrisen und Flächenknappheit schon lange nicht mehr leisten könne, kommentierte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Das gelte gerade in der aktuellen Subventionsdebatte. „Eine klimaschädliche Subvention durch eine andere zu ersetzen, wäre ein Fehler mit gravierenden Nebenwirkungen.“ Dass sich die Zeiten in diesem Punkt ändern, ist allerdings nicht zu erwarten.
