Europawahl

Welche Arbeit im EU-Parlament nach der Wahl ansteht

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Die nicht ganz leichte Parlamentsarbeit wird im Innenhof des Brüsseler Gebäudes durch die Skulptur „Confluences“ (Zusammenflüsse) von Olivier Strebelle greifbar.
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Am Ende der europäischen Legislaturperiode sind über 100 Vorhaben in der Schwebe. Mancher Streit wird sich nahtlos fortsetzen.

Insgesamt 119 unfertige Gesetzesinitiativen hinterlassen die EU-Institutionen mit dem Ende der Legislaturperiode von 2019 bis 2024. In etwa der Hälfte der Fälle, bei 56 Vorhaben, hat das alte EU-Parlament bereits ein Votum gegeben, es laufen aber noch Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Zwischen ihnen möglicherweise vereinbarte Texte könnten dem neu formierten Parlament zur Ratifikation vorgelegt werden. Gerade Initiativen zum Tierschutz und Agrargesetze könnten an dieser Schwelle blockiert werden, wenn es im EU-Parlament eine Mehrheit rechts der Mitte geben sollte.

Die Umwelt- und Klimapolitik sollte eigentlich ein Schwerpunkt der EU in den vergangenen fünf Jahren sein. Die CDU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schrieb sich den „European Green Deal“, zu dem eine Reihe einzelner Regelungen und Verordnungen gehören sollte, auf die Fahnen.

Einige dieser Vorhaben wurden verabschiedet, müssen aber in den Mitgliedsstaaten noch umgesetzt werden. Und andere stocken auch auf EU-Ebene noch, so etwa die neugefasste Richtlinie zur Besteuerung von Energieträgern von 2003. Damit sollten Anreize für mehr Klimaschutz geschaffen werden, im November 2023 stellte der Rat der Mitgliedsstaaten aber fest, dass es „in einigen Kernbereichen abweichende Positionen“ gebe.

Was kommt nach der Wahl? (1)

Rund 360 Millionen Europäerinnen und Europäer wählen ein neues Parlament. Alle fiebern auf die Wahl hin – aber was passiert, wenn die Stimmen ausgezählt sind? Auch viele Spitzenposten werden nach der Wahl neu vergeben. Wichtige Entscheidungen werden erst in den kommenden Wochen getroffen. Ein Überblick:

Ab 10. Juni: Die neuen Abgeordneten bilden im Parlament Fraktionen auf Grundlage von gemeinsamen politischen Überzeugungen. Es wird mit vielen Verschiebungen gerechnet.

17. Juni: Die Staats- und Regierungschef:innen der Europäischen Union wollen bei einem Sondergipfel mit der Auswahl des neuen Kommissionspräsidenten oder der neuen -präsidentin beginnen. Der Posten gilt als einer der wichtigsten in der EU: Wer an der Spitze der Kommission steht, führt die EU-Exekutive, die Gesetze vorschlägt und die Einhaltung des gemeinsamen Rechts überwacht.

Damit Ursula von der Leyen als bisherige EU-Kommissionspräsidentin auch eine zweite Amtszeit antreten kann, muss sie mit qualifizierter Mehrheit dem Parlament als Kandidatin vorgeschlagen werden: Neben den dreizehn Staats- und Regierungschef:innen, die der gleichen Parteienfamilie angehören wie sie, müssen noch mindestens drei weitere für von der Leyen stimmen.

Verhandelt wird auch darüber, wer künftig dem Europäischen Rat vorsitzt, das ist die Runde der Staats- und Regierungschef:innen. Auch wer künftig EU-Außenbeauftragte:r wird, muss beraten werden. dpa

Nicht nur die extreme Rechte, sondern auch die konservative Fraktion im Parlament hat angekündigt, bei einigen „grünen“ Vorhaben den Rückwärtsgang einlegen zu wollen. Vorerst gescheitert ist im Frühjahr bereits das Naturwiederherstellungsgesetz, dessen Bedeutung nicht nur für den Arten-, sondern auch für den Klimaschutz in der EU Befürworterinnen und Befürworter als sehr hoch eingeschätzt hatten.

Umstrittene Chatkontrolle

Auch nicht zu Ende gebracht wurde ein Paket von Gesetzen zum Tierschutz. Die fehlende Einzel-Bestimmung im EU-Gesetzgebungsprozess betrifft den Transport von Tieren im Unionsgebiet. Dieses Vorhaben könnte durch die Wahl weiter ausgebremst werden – nicht nur wegen des drohenden Rechtsrucks im Allgemeinen, sondern auch weil die Co-Berichterstatterin zu dem Gesetz, die deutsche Grünen-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg, nur auf Platz 17 der Liste ihrer Partei steht und so um ihr Mandat bangen muss.

Was kommt nach der Wahl? (2)

27./28. Juni: Die Staats- und Regierungschef:innen treffen sich erneut, diesmal zu einem regulären Gipfel. Im Idealfall ist zu diesem Zeitpunkt schon alles unter Dach und Fach. Falls nicht, beraten sie weiter über die Spitzenposten.

16. bis 19. Juli: Das neu gewählte Parlament kommt zu seiner ersten Plenartagung in Straßburg zusammen. Hier werden die Abgeordneten voraussichtlich den neuen Parlamentspräsidenten oder die neue Parlamentspräsidentin wählen. Bislang hatte die aus Malta stammende Roberta Metsola das Amt inne. Die Konservative hatte zuletzt Interesse gezeigt wieder anzutreten. Ob das neue Parlament in dieser Plenartagung auch schon in einer geheimen Wahl über den oder die neue Kommissionspräsident:in abstimmen kann, hängt davon ab, ob die Staats- und Regierungschef:innen sich bis dahin schon geeinigt haben.

16. bis 19. September: Das neue Europäische Parlament tagt zum zweiten Mal. Falls bis dahin noch nicht geschehen, stimmen die Abgeordneten in diesen Tagen über die neue Kommissionsspitze ab

1. Dezember: Der oder die neue Präsident:in des Europäischen Rates tritt das Amt an. Die Person muss zuvor von den Staats- und Regierungschef:innen mit qualifizierter Mehrheit gewählt werden. Sie ist dafür zuständig, die Zusammenarbeit und die Gipfeltreffen der EU-Staaten zu koordinieren. Der bisherige Ratschef Charles Michel darf nach fünf Jahren Amtszeit nicht mehr antreten. dpa

Eins der umstrittensten Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene der vergangenen Jahre ist ein geplantes Gesetz zur Verfolgung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Kontrovers ist das Vorhaben, weil es vorsieht, Kommunikationsinhalte im Internet auf mögliches Missbrauchsmaterial zu scannen. Das könnte sich zur verdachtsunabhängigen Massenüberwachung, oft als „Chatkontrolle“ bezeichnet, ausweiten. Das EU-Parlament in seiner alten Zusammensetzung hat sich gegen entsprechende Pflichten für Anbieter und Befugnisse für Strafverfolgungsbehörden ausgesprochen; unter den EU-Mitgliedsstaaten und innerhalb des deutschen Kabinetts wie in seinen Parteien sind die Vorhaben umstritten.

Die belgische Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2024 hat mehrere neue Textfassungen für eine Linie vorgelegt, auch diese gingen denen, die Überwachungsmandate ablehnen, aber zu weit. Im Juli übernimmt Ungarn den Vorsitz, es wird nicht damit gerechnet, dass das Vorhaben dann entscheidend weiterkommt.

FR-Onlinedossier zur EU-Wahl

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Kritik gab es im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative zu „CSAM“ (child sexual abuse material) auch an der EU-Kommission, insbesondere der zuständigen Kommissarin Ylva Johansson. Vorgeworfen wurden ihr enge Kooperation mit Lobbygruppen, die mit dem Gesetz kommerzielle Interessen verfolgen, und unangemessene Methoden in der Öffentlichkeitsarbeit in Form von personalisiert-gezielter Polit-Werbung in sozialen Medien.

Einfluss auf fertige Gesetze

Aber auch schon beschlossene EU-Gesetze sind vom Ausgang der Wahlen betroffen. So befürchten progressive Abgeordnete im Parlament etwa, dass mehr Einfluss für Konservative und die extreme Rechte in der neuen Legislatur die Umsetzung mehrerer Gesetze zur Regulierung der Technologie-Industrie (dem AI Act, dem Digital Markets Act und dem Digital Services Act) behindern könnte. Damit diese Gesetze greifen, müssen teils noch Institutionen zu ihrer Anwendung geschaffen und mit Ressourcen ausgestattet werden.

Umstritten ist zwischen Parteien und EU-Machtzentren zudem, wie die Prioritäten für die kommenden Jahre gesetzt werden. Vertreter:innen des Parlaments dringen auf eine Art Koalitionsvertrag, der mehr Verbindlichkeit für das Handeln der Kommission schaffen soll. Ein möglicher inhaltlicher Schwerpunkt dabei könnte die globale Wettbewerbsfähigkeit des EU-Raums sein. Mit dem Programm zur Europäischen Verteidigungsindustrie steht auch die Rüstungspolitik auf der Agenda.

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