Polen und Ungarn

Wie zwei Demokratien aus dem Ruder laufen

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Protest gegen den Umbau der Justiz in Warschau.
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Polen und Ungarn sind die ersten EU-Staaten, gegen die Brüssel finanzielle Zwangsmaßnahmen einsetzt

In der Debatte über Kontrollmechanismen der EU fallen immer wieder verschiedene Ländernamen, darunter Bulgarien, Slowakei oder Rumänien. Auch Deutschland erhält „blaue Briefe“ aus Brüssel – derzeit laufen gegen Berlin drei Vertragsverletzungsverfahren, darunter eins, weil Deutschland die Berufsqualifikation von Hebammen nicht ausreichend anerkenne. Doch vor allem sind es Polen und Ungarn, die sich in der Europäischen Union regelmäßig gegen die übrigen 25 Mitgliedsstaaten stellen. Beide Länder bauen im Inneren autoritäre Strukturen auf, umgehen demokratische, rechtsstaatliche Prinzipien oder setzen sie außer Kraft – Ungarn ist dabei weiter fortgeschritten.

Polen: Das Land wurde im Mai 2004 in die EU aufgenommen, seit 2015 wird es von der nationalkonservativen PiS-Partei („Recht und Gerechtigkeit“) regiert. Deren Politiker:innen haben seither umstrittene Gesetze etwa zur Einschränkung ausländischer Medien erlassen und ein nahezu vollständiges Verbot von Abtreibungen.

Anhaltenden Streit mit Brüssel handelt sich die PiS-Regierung seit 2016 mit dem Umbau der Justiz ein. Aus Sicht der EU-Kommission untergraben die von der PiS-Regierung als „Reformen“ bezeichneten Schritte die Unabhängigkeit der Justiz und weichen die Gewaltenteilung auf. Ein Gesetz aus dem Jahr 2017, das die Altersgrenze von Richter:innen herabsetzte und gleichzeitig ermöglichte, einzelne weiter im Amt zu behalten, beurteilte der Europäische Gerichtshof als gesetzeswidrig. 2018 wollte die PiS-Regierung einer Disziplinarkammer ermöglichen, Richter:innen zu sanktionieren bis hin zur Entlassung. Auch ein Urteil selbst und die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs sollten Gründe für Disziplinarverfahren sein können. Die Mitglieder der Disziplinarkammer sollten vom Landesjustizrat vorgeschlagen werden, dessen Mitglieder wiederum vom Parlament gewählt werden, in dem die PiS seit 2015 die absolute Mehrheit hat.

Der EuGH stufte die polnische Disziplinarkammer 2021 als rechtsstaatswidrig ein und verhängte ein Zwangsgeld von einer Million Euro täglich. Als Polen daraufhin die Disziplinarkammer umstrukturierte, wurde das Zwangsgeld halbiert.

Der Streit dauerte aber an. Unter anderem sollten Richter:innen in Polen nicht mehr unabhängige Gerichte wie zum Beispiel den EuGH anrufen können. Die EU-Kommission befand, dass die Disziplinarordnung weiterhin die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtige und behielt Hilfsgelder vorerst ein, da Polen das Zwangsgeld nicht zahlte. Anfang des Jahres 2023 verabschiedete das polnische Parlament schließlich zwei Gesetze, welche die Änderungen von 2018 weitgehend rückgängig machten. Im Juni 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die polnische Justizreform gegen EU-Recht verstößt. Dieses Urteil war das Ergebnis eines Vertragsverletzungsverfahrens, das die EU-Kommission angestrengt hatte.

Inzwischen hat die PiS-Regierung offenbar ihre politischen Gegner:innen ins Auge gefasst - in diesem Herbst sind in Polen Parlamentswahlen. Im Mai genehmigte Staatspräsident Andrzej Duda eine Sonderkommission, welche den Einfluss Russlands auf die polnische Politik seit 2007 untersuchen soll. 2007 hatte die „Bürgerplattform“ mit dem späteren Premier Donald Tusk die Wahl gewonnen. Sie regierte bis 2015. In der neuen Sonderkommission sehen Kritiker:innen ein Instrument, um die Opposition aus der Politik fernzuhalten.

Gemeinsam mit Ungarn hatte Polen (erfolglos) gegen den neuen Konditionalitätsmechanismus der EU geklagt. Der Mechanismus soll Korruption bekämpfen und sicherstellen, dass EU-Fördermittel entsprechend ihrem Zweck verwendet werden.

Hartnäckig widersetzt sich Polen außerdem einer gemeinsamen EU-Asylpolitik – die PiS-Regierung lehnt es ab, sich zur Aufnahme einer bestimmten Anzahl von Geflüchteten zu verpflichten. Über die EU-Einigung vom Juni, wonach es eine verpflichtende Aufnahme oder eine Geldzahlung geben soll, will die PiS-Regierung im Oktober eine Volksbefragung abhalten.

Ungarn: Das Land gehört wie Polen seit 2004 zur EU, seit 2010 wird es von Ministerpräsident Viktor Orbán von der Fidesz-Partei regiert. Unter Orbán hat sich die Partei rechtskonservative Positionen zu eigen gemacht, mit starker Betonung des Nationalismus. Orbán ist der Überzeugung, dass Ungarn als „illiberaler Staat“ der Nation besser diene; er pflegt Nähe zu China und Russland. Unter Orban erhielt Ungarn eine neue Verfassung, Hunderte Änderungen des Wahlrechts und ein neues Mediengesetz. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde umstrukturiert und personell geschwächt, private Medien mit neuen Steuern und Abgaben belegt. Es gibt zahlreiche Ermahnungen aus Brüssel und Urteile der EU-Gerichte zu einzelnen Gesetzen.

Vor allem hat die EU-Kommission Ungarn wegen Korruptionsverdacht im Blick. Von den Hunderten Millionen Euro, die für Infrastrukturprojekte wie Brücken oder Bahnstrecken flossen, sollen dreistellige Millionensummen sachfremd abgezweigt worden sein, Ausschreibungen nicht ordnungsgemäß abgelaufen, Freunde und Familie Orbáns bevorzugt worden sein. Zivilgesellschaftliche Organisationen wurden eingeschränkt oder verboten, Orbán lehnt Migration ab und spricht inzwischen wie etwa in einer Rede im Juli 2022 in Rumänien offen von „Rassen“.

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