Windräder dürfen bald näher an Wohngebiete rücken. Der Landtag hat die 1000-Meter-Abstandsregel gekippt. Es gibt erste Kritik.
Update vom 25. August, 15:35 Uhr: Der Landtag von NRW hat den pauschalen 1000-Meter-Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten gekippt. Bei der Sitzung in Düsseldorf stimmten 148 von 170 Abgeordneten für die Abschaffung des Mindestabstands. Damit dürfen Windräder in NRW künftig näher an Wohnhäusern stehen. Wegen strenger Vorschriften etwa zum Lärmschutz werden Windanlagen nach Einschätzung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) aber auch künftig in der Regel mehrere Hundert Meter von Wohnbebauungen entfernt stehen.
Künftig soll der Ausbau der Windkraft in NRW durch regionale Flächenvorgaben gesteuert werden. Bis zum Jahr 2032 müssen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen sein.
Windräder können in NRW bald viel näher an Wohnhäuser rücken: Was heißt das konkret?
Erstmeldung vom 24. August, 16:42 Uhr: Düsseldorf – In NRW könnten Windräder künftig näher an Wohnsiedlungen stehen, als bisher. Der NRW-Landtag hat dazu in einer Lesung am Mittwoch (23. August) in Düsseldorf für den Wegfall des pauschalen 1000-Meter-Mindestabstands gestimmt. Am Freitag soll in einer weiteren Sitzung final darüber entschieden werden.
Windräder in NRW bald näher an Häusern: 1000-Meter Abstand könnte kippen
Nachdem die Ampel-Regierung 2022 den Ländern noch die Zuständigkeit bei der Frage zu Windrad-Abständen entziehen wollte, dürfen die Länder auch heute noch darüber entscheiden. Bislang wurde im NRW-Landtag lediglich über einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der 1000-Meter-Regel beim Bau von Windrädern diskutiert.
Diesen hatten CDU und Grüne eingebracht. Auch bei der SPD stieß das Vorhaben auf Zustimmung. Endgültig beschlossen ist die Abschaffung des Mindestabstands damit allerdings noch nicht. Da FDP und AfD gegen den Entwurf gestimmt hatten, wird der Landtag am Freitag (25. August) nochmals abschließend über die Gesetzesänderung beraten.
Umweltverbände: Abstandsregel behindert Ausbau der Windenergie
Nach Ansicht von Umweltverbänden behindert der bisherige 1000-Meter-Abstandsregel zwischen Windanlagen und Wohngebieten den Ausbau der Windenergie. Bei der Erneuerung älterer Windanlagen wurde die 1000-Meter-Regel bereits gekippt. Dort dürfen Windräder auch näher an Wohnsiedlungen stehen. Laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag sollen in dieser Legislaturperiode in NRW mindestens 1000 zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden.
Das plant die Landesregierung beim Windkraftbau
► Regel zum Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen soll wegfallen
► Windräder dürften dann näher an Häusern stehen
► Keine Windräder in unmittelbarer Nähe von Häusern
► Windräder sollen nur auf dafür vorgesehenen Kernflächen gebaut werden dürfen
Insgesamt wurden in NRW in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres laut Landesregierung 178 Windenergieanlagen genehmigt. 45 Anlagen wurden demnach in diesem Zeitraum auch in Betrieb genommen. Der Landtagsabgeordnete André Stinka (SPD) hegte Zweifel daran, dass die Landesregierung ihr Ziel erfüllen könne. Laut ihm habe Schwarz-Grün bei der Abschaffung der Abstandsregel „Zeit verplempert“.
Grüne: keine Windräder in Vorgärten – Windräder sollen auf Kernflächen gebaut werden
Trotz der möglichen Aufhebung der 1000-Meter-Regel soll es in NRW keine Windräder direkt an Wohnhäusern geben. „Es wird niemandem eine Windenergieanlage in den Vorgarten gesetzt“, sagte der Grünen-Abgeordnete Michael Röls-Leitmann. Vielmehr solle es auch weiterhin Regeln zum Bau- und Immissionsschutz geben.
Gebaut werden sollen die Windräder laut NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) künftig auf sogenannten Kernflächen, also nur auf Flächen, die dafür auch vorgesehen sind. In Köln könnten Plätze für Windräder in Chorweiler entstehen. Trotz der Pläne der Landesregierung gab es weiterhin scharfe Kritk am Gesetzentwurf zur Aufhebung der Regel. Der AfD-Abgeordnete Christian Loose sprach dabei von einem „massiven Angriff auf die Landbevölkerung“. (jr mit dpa)
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