Juristische Sackgasse

88,3 Millionen Dollar Schadenersatz – Wieso Trump wohl nicht in Revision gehen wird

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Ex-US-Präsident Donald Trump muss der Autorin E. Jean Caroll wegen wiederholter Verleumdung insgesamt mehr als 88 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen. Und wird dies vermutlich juristisch nicht verhindern können.

Washington – Dass Donald Trump den Verleumdungsprozess gegen Jean Caroll verlieren würde, war Beobachtern schon lange klar. Die von der Jury festgelegte Höhe der Entschädigung zugunsten der Autorin hingegen kam für viele überraschend und stellt Trump nun vor ein gewaltiges Problem. Denn es wird für ihn extrem schwierig oder vielleicht sogar unmöglich, gegen den Urteilsspruch vorzugehen. Lediglich die Gesamtsumme kann er eventuell noch ein wenig reduzieren.

Das Urteil gegen Trump war kaum verkündet, da äußerte sich der Republikaner auch schon auf seinem eigenen Social Network Truth Social: „Absolut lächerlich! Ich widerspreche beiden Urteilen vehement und werde Einspruch gegen diese gesamte von Biden gegen mich und die Republikanische Partei geführte Hexenjagd einlegen.“ Dass es tatsächlich soweit kommt, ist aber unwahrscheinlich. Das liegt an juristischen und finanziellen Hürden, die Trump offenbar deutlich unterschätzt hat.

Seine Anwältin hat Trump einen Bärendienst erwiesen

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es sich um einen Zivilprozess von Caroll gegen Trump handelte und nicht um ein Strafverfahren. Das ist deshalb wichtig und für Trump ungünstig, da es im amerikanischen Zivilrecht keine Option gibt, ein Urteil wegen schlechter Rechtsberatung beziehungsweise schlechtem Rechtsbeistand anzufechten. Genau das läge in Trumps Fall aber auf der Hand, da seine Anwältin Alina Haba sich in dem Verfahren äußerst naiv verhalten hat.

Sie hat während des gesamten Verfahrens Beweisstücke ohne Widerspruch Teil der Beweisaufnahme werden lassen. Immer wieder quittierte sie von der Gegenseite präsentierte Beweisstücke mit der Floskel „no objection“, also „kein Einspruch“. Damit hat sie sich und Trump die Grundlage genommen, die Stichhaltigkeit, Relevanz oder sogar Echtheit der Beweisstücke für eine Wiederaufnahme des Prozesses anzuzweifeln. Alle Beweisstücke stellen aus Sicht der Verteidigung kein Problem dar – und gelten somit als uneingeschränkt gegen den Angeklagten verwendbar.

In dieser Gerichtssaal-Skizze sagt Donald Trump am Donnerstag, 25. Januar 2024, vor einem Bundesgericht in New York aus, während Richter Lewis Kaplan (l) zuhört.

Für eine Revision fehlen Trump daher nun die Argumente – aber ohne die wird es auch keine erneute Aufnahme des Verfahrens geben. Der Verurteilte muss Fehler im Zivilprozess nachweisen, um Einspruch gegen das Urteil einlegen zu können. Die Grundlage dafür hat Haba ihrem Mandanten aber genommen.

Wie viel Geld hat Trump wirklich zur Verfügung?

Doch selbst wenn Trump – vermutlich mit einem neuen Anwalts-Team – Verfahrensfehler finden sollte, die eine Revision ermöglichen würden, ist es sehr wahrscheinlich, dass der ehemalige US-Präsident sie dennoch nicht einlegen wird. Denn dafür müsste er die Schadensersatz-Summe aus dem Urteilsspruch als Sicherheit auf einem Treuhandkonto des Gerichts hinterlegen. Im ersten Verleumdungsverfahren wurde Jean Caroll ein Schmerzensgeld in Höhe von fünf Millionen US-Dollar zugesprochen. Diese Summe hatte Trump beim Gericht hinterlegt, um in Revision gehen zu können. Für eine erneute Verfahrensaufnahme müsste er nun die weiteren 83,3 Millionen Dollar noch zusätzlich hinterlegen.

Ob Trump überhaupt über die nötigen liquiden Mittel dafür verfügt, ist umstritten. Er selbst sagte vor Gericht aus, dass er über Bargeld in Höhe von rund 400 Millionen Dollar verfüge, externe Beobachter halten die reale Summe für deutlich geringer. Denn Trumps Vermögen – laut Forbes mehr als zwei Milliarden Dollar – setzt sich fast ausnahmslos aus Immobilienwerten zusammen. Und diese Immobilien, die teilweise durch Trump offenbar auch deutlich zu hoch bewertet wurden, kann er derzeit wegen eines weiteren Rechtsstreits nicht liquidieren.

Ein Geschworenengericht hat Carroll (m) weitere 83,3 Millionen Dollar (etwa 77 Millionen Euro) zugesprochen.

Sollte Trump tatsächlich über liquide Mittel in Höhe von 400 Millionen Dollar verfügen, so wären die insgesamt 88,3 Millionen Dollar Schadenersatz mehr als ein Fünftel seiner gesamten Cash-Reserven – selbst für einen sehr reichen Mann eine extreme Belastung. Und wenn Trump das Geld tatsächlich für eine Revision hinterlegen würde, hätte Caroll es quasi sicher – denn von da an würde sie im Falle eines erneuten Sieges die gesamte Summe direkt vom Gericht ausgezahlt bekommen und müsste ihrem Schmerzensgeld nicht bei Trump hinterherlaufen.

Trump drohen 22.000 Dollar Verzugszinsen pro Tag

Deshalb ist die wahrscheinlichste Variante, dass sich Trump außergerichtlich mit Carolls Anwälten verständigen will, um die Schadenssumme zu drücken. Das ist im amerikanischen Rechtssystem bei solchen Fällen durchaus üblich. Dafür, dass der Schuldner die Auszahlung nicht unnötig in die Länge zieht, verzichtet der Gläubiger auf einen Teil der Summe – zumeist um die 25 Prozent. In Trumps Fall wären das immerhin gut 22 Millionen Dollar.

WAHL BEEINFLUSSUNG!!! HEXEN JAGD !!!

Donald Trump nach dem Urteil auf Truth Social

Allerdings ist fraglich, ob Caroll auf einen solchen Deal eingehen würde – denn das Gericht hat ihr gute Argumente geliefert, weshalb sie auf der Auszahlung der gesamten Summe bestehen könnte. Da wären zum einen die fünf Millionen Dollar aus dem ersten Verfahren, die Trump hinterlegen musste und die das Gericht nun an Caroll auszahlt. Unmittelbare Geldsorgen sollte sie also nicht haben. Und zum anderen hat das Gericht einen Säumnis-Zins festgelegt, den Trump für jeden Tag zahlen muss, an dem er das Schmerzensgeld nicht auszahlt. Dieser Zins beläuft sich auf 22.739 US-Dollar pro Tag, schrieb der Anwalt Brian Manookian auf X (ehemals Twitter). Trump kommt somit jede weitere Verzögerung teuer zu stehen. Denn die Gesamtsumme inklusive Verzugszinsen ist für E. Jean Caroll pfändbar, beispielsweise in Form von Trumps Immobilien.

Egal wie laut Trump also im Fernsehen oder auf Truth Social poltert: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass der ehemalige und möglicherweise auch nächste Präsident der USA gegen Caroll in Revision geht. Viel wahrscheinlicher ist, dass er die Autorin heimlich ausbezahlt und sich bei seiner Wählerschaft weiterhin als Opfer einer Hexenjagd darstellt.

Rubriklistenbild: © Elizabeth Williams/dpa

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