Bundeshaushalt

Woher sollen die fehlenden Milliarden kommen?

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Nachdem Trump der Ukraine die finanzielle Unterstützung entzogen hat, stehen Hunderte Milliarden neue Schulden für den Bundeshaushalt im Raum. Diese Möglichkeiten hat der Bundestag.

Fehlten schon der Ampel drei Milliarden, um Ukraine-Hilfen, die Aufstockung des deutschen Wehretats und Investitionen in die Infrastruktur zu finanzieren, wird es jetzt wohl das Vielfache. Aber wo soll das Geld herkommen? Die Schuldenbremse aus dem Jahr 2009 lässt nur drei Ausnahmeregelungen zu: Erstens: Eine außergewöhnliche Notlage feststellen. Zweitens: Sondervermögen beschließen, für die die Schuldenbremse ausdrücklich nicht gelten soll. Drittens: Die Schuldenbremse insgesamt reformieren. Für Sondervermögen und Änderungen bei der Schuldenbremse muss aber das Grundgesetz geändert werden, das geht nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Die gibt es im neuen Bundestag aber nur noch mit Stimmen der AfD oder der Linken. Deshalb der Plan, den alten Bundestag beschließen zu lassen: Union, SPD und Grüne haben dort noch die Zwei-Drittel-Mehrheit – bis maximal zum 25. März. Eine Notlage kann dagegen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Mehrheit wäre auch in einer neuen Regierung gesichert.

Warum wollen Union und SPD nicht gern den Weg der Haushaltsnotlage gehen? Das sogenannte Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat dieses Instrument weitgehend unbrauchbar gemacht. Seit dem Urteil von 2023 verfallen die Kredite zur Abwendung der Notlage in aller Regel zum Jahresende. Wörtlich heißt es im Urteil, „die Feststellung einer Notlage bezieht sich auf ein konkretes Haushaltsjahr und ist deshalb für jedes Haushaltsjahr gesondert zu treffen.“ Die Mittel sind in dem betreffenden Jahr zu verwenden, heißt es weiter. Diese „Jährigkeit“, so der juristische Ausdruck, steht nicht im Grundgesetz, aber der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts leitete sie daraus ab, dass ein Haushalt immer nur für ein Jahr gilt und der Bundestag jährlich neu über Notlagen-Kredite entscheiden können muss. Rüstungsaufträge, etwa für Panzer, können aber nicht binnen Jahresfrist abgeschlossen werden. Die Finanzierung wäre danach nicht mehr abgesichert. Zahlreiche Ökonomen hielten die Jahresfrist schon 2023 für nicht praktikabel.

Wäre ein weiteres Sondervermögen für die Bundeswehr zulässig? Juristen sagen: Ja. Das „Sondervermögen Bundeswehr“ wurde 2022, wenige Tage nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, beschlossen. Dafür wurde das Grundgesetz – gegen die Stimmen von AfD und Linke – ergänzt, eine Kreditaufnahme bis zu 100 Milliarden festgeschrieben und diese ausdrücklich von der Schuldenbremse ausgenommen. Das bereits bestehende Sondervermögen könnte jetzt von Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit aufgestockt werden.

Und ein zweites Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur? Dafür müsste eine weitere Ergänzung des Grundgesetzes beschlossen werden, wieder von Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit.

Wäre eine Reform der Schuldenbremse nicht besser als milliardenschwere Schattenhaushalte? Das ist kaum zu bestreiten. Denn sollte es tatsächlich zu Sondervermögen bis zu 800 Milliarden kommen, wären die Kredite fast schon doppelt so hoch wie der reguläre Haushalt. 2024 umfasste der Haushalt Ausgaben von 467 Milliarden Euro, die Schulden wären um 171 Prozent höher.

Warum will die Union „Investitionen in die Infrastruktur“ nicht gleich von der Schuldenbremse ausnehmen? Die Schwierigkeit liegt für die Union darin, dass der Begriff „Infrastruktur“ nicht eindeutig definiert ist. Beschränkt sich die Infrastruktur auf Straßen, Brücken, Schienen und Schulhäuser? Was ist mit der sozialen Infrastruktur, etwa der Sicherung von Lehr- und Kitapersonal oder dem sozialen Wohnungsbau? Die Union will „Infrastruktur“ eng begrenzen, Grüne und SPD nicht. Eine Einigung vor dem 25. März erscheint schwierig. Im neuen Bundestag braucht es zusätzlich die Stimmen der Linken.

Kann der alte Bundestag noch weitreichende Entscheidungen treffen, wenn doch der neue schon gewählt ist? Noch-Kanzler Olaf Scholz verwies darauf, dass das 1998 schon einmal gemacht wurde. Es war der Übergang von Kanzler Helmut Kohl (SPD) zu Gerhard Schröder (SPD). Der Kosovo-Krieg machte eine schnelle Entscheidung nötig, ob sich Deutschland innerhalb der Nato an der Luftaufklärung beteiligt. Der alte Bundestag stimmte zu.

Auch Gregor Laudage, Doktorand an der Uni Göttingen, sprach in einem Interview mit Legal-Tribune Online (LTO) von einer eindeutigen Gesetzeslage. Die Wahlperiode des alten Bundestages ende „mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages“. Der „Zusammentritt“ erfolgt spätestens am 25. März. Bis dahin habe der alte die Gesetzgebungskompetenz. Im Falle einer Klage, müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Friedrich Merz (CDU), der wahrscheinlich nächste Bundeskanzler, soll bereits eine Sondersitzung des alten Parlaments in der kommenden Woche ins Spiel gebracht haben. Das berichtete die „Bild-Zeitung.“

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