VonUlrike Hagenschließen
Michelle Breyschließen
Italien führt ein Gesetz wieder ein, das schon einmal galt. Autofahrer sollten jetzt achtgeben. Denn bei Nichtbeachtung kann es teuer werden.
Bozen – Pizza und Pasta, Sandstrände und Meer: Jedes Jahr reisen zahlreiche Urlauber nach Italien. Auch der Gardasee, an den 2023 Mücken das Dengue-Fieber brachten, ist ein beliebtes Reiseziel. Wer mit dem Auto in das Urlaubsland reist, sollte sich jedoch vorab informieren, welche Regeln dort gelten. Bußgeld-Fallen gibt es einige. Im Sommer 2024 könnte eine wiedereingeführte Verkehrsregelung für unangenehme Überraschungen sorgen. Besonders diejenigen, die ihr Fahrrad mitnehmen, sollten vorsichtig sein.
Gesetzesänderung in Italien – Regel trifft Autofahrer
Die relevante Neuerung betrifft alle Fahrzeugführer, die Fahrräder, Skier oder Snowboards auf einem Heckträger in Italien transportieren. Seit einer Gesetzesänderung vom August 2023 waren Heckträger mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung von der Pflicht zum Anbringen einer rot-weißen Warntafel befreit.
Diese Bestimmung wurde jedoch wieder aufgehoben: Jetzt ist auch für beleuchtete und gekennzeichnete Heckträger eine Warnmarkierung erforderlich. Wer diese Vorschrift missachtet, setzt sich der Gefahr aus, ein Bußgeld von mindestens 80 Euro zahlen zu müssen, wie der ADAC mitteilt.
Was gilt in Italien? Diese Vorschriften für die Warntafeln müssen Sie laut ADAC beachten
- Grundsätzlich: Wer in Italien etwas transportiert, das in der Länge über das Heck hinausragt oder einen Heckträger verwendet, muss eine rot-weiße Warntafel anbringen.
- Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden.
- Die Warntafel soll aus Metallblech sein. Sie muss eine Größe von mindestens 50 x 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein. Es müssen fünf rote Streifen sein.
Bußgeld bis zu 345 Euro – Vorschriften für Fahrräder können in Italien teuer werden
Urlauber sollten außerdem die Vorschriften zur Ladungssicherung kennen. In Italien ist es vorgeschrieben, dass Fahrräder nicht breiter sein dürfen als das Fahrzeug, mit dem sie transportiert werden. Obwohl die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt, dass die Ladung jeweils 30 Zentimeter über die Rückleuchten hinausragt, gilt diese Regelung nicht für sogenannte schwer erkennbare Ladungen.
Die aktualisierte italienische Straßenverkehrsordnung klassifiziert Fahrräder als „schwer erkennbare Ladung“. Daher dürfen sie, wenn sie auf einem Heckträger montiert sind, nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst. Bei Nichtbeachtung dieser Regel können empfindliche Strafen verhängt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass Bußgelder von bis zu 345 Euro möglich sind.
Reisende, deren Fahrräder also über die Schlussleuchten herausragen, sollten sich unbedingt überlegen, ob sie so beladen tatsächlich nach Italien aufbrechen wollen. Zuletzt informierte der Automobilclub auch über die häufigsten Bußgelder in der kalten Jahreszeit.
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