Hätten Sie’s gewusst?

„Abknickende Vorfahrt“: Welcher Autofahrer muss bei dem Verkehrsschild an der Kreuzung blinken?

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Falsches Blinken an der „abknickenden Vorfahrt“ kann zu Missverständnissen und sogar Unfällen führen. Dabei ist die richtige Vorgehensweise eigentlich ganz einfach.

Nicht immer werden Verkehrsschilder von allen Verkehrsteilnehmern richtig interpretiert – ein Beispiel hierfür ist das Zusatzzeichen „Schneeflocke“ unter einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Bei einigen Verkehrszeichen, wie dem Pfeil mit dem roten Punkt, sind viele Autofahrer sogar völlig ratlos. Deutlich häufiger zu sehen ist die „abknickende Vorfahrt“, ein Schild, das aus zwei Zeichen besteht (dem Vorfahrtsschild und dem Zusatzzeichen „abknickende Vorfahrt“). Aber auch dieses Verkehrszeichen wird gerne missverstanden. Die Regelung der Vorfahrt sollte eigentlich eindeutig klar werden – dennoch kommt es häufig zu Fehlern im Zusammenhang mit diesem Schild, insbesondere beim Blinken.

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„Abknickende Vorfahrt“: Welcher Fehler sich oft beobachten lässt

Ein Fehler, der sich häufig beobachten lässt, ist: Verkehrsteilnehmer, die sich auf der nach links „abknickenden Vorfahrt“ befinden, blinken rechts, wenn sie geradeaus über die Kreuzung fahren wollen. Sie möchten damit quasi signalisieren, dass sie die Vorfahrtsstraße verlassen. Dies ist jedoch ein Irrtum. „Das kann zu Missverständnissen und auch Unfällen führen“, erklärt Stephan Miller, Clubjurist des ADAC, in einem YouTube-Video. Wenn beispielsweise ein Auto an der rechten Einmündung wartet, könnte der Fahrer annehmen, dass man in „seine“ Straße abbiegt, was im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen könne.

„Abknickende Vorfahrt“: Wer muss in dieser Situation blinken?

Wie man bei der „abknickenden Vorfahrt“ richtig blinkt

Allerdings ist es ebenso falsch, nicht zu blinken, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt – wie das weiße Auto in der Grafik zeigt. An einer Kreuzung mit dem Schild „abknickende Vorfahrt“ wird genauso geblinkt wie an jeder anderen Kreuzung: Nämlich dann, wenn man als Fahrer die Fahrtrichtung ändern möchte. In unserem Beispiel in der Grafik bedeutet das: Sowohl das blaue als auch das weiße Auto müssen blinken, da beide ihre Fahrtrichtung ändern.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Wer das Verkehrszeichen „abknickende Vorfahrt“ ignoriert, muss laut bussgeldkatalog.org mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, steigt das Bußgeld auf 100 Euro, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.

Rubriklistenbild: © PantherMedia (Montage)

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