„Abknickende Vorfahrt“: Welcher Autofahrer muss bei dem Verkehrsschild an der Kreuzung blinken?
VonSebastian Oppenheimer
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Falsches Blinken an der „abknickenden Vorfahrt“ kann zu Missverständnissen und sogar Unfällen führen. Dabei ist die richtige Vorgehensweise eigentlich ganz einfach.
Nicht immer werden Verkehrsschilder von allen Verkehrsteilnehmern richtig interpretiert – ein Beispiel hierfür ist das Zusatzzeichen „Schneeflocke“ unter einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Bei einigen Verkehrszeichen, wie dem Pfeil mit dem roten Punkt, sind viele Autofahrer sogar völlig ratlos. Deutlich häufiger zu sehen ist die „abknickende Vorfahrt“, ein Schild, das aus zwei Zeichen besteht (dem Vorfahrtsschild und dem Zusatzzeichen „abknickende Vorfahrt“). Aber auch dieses Verkehrszeichen wird gerne missverstanden. Die Regelung der Vorfahrt sollte eigentlich eindeutig klar werden – dennoch kommt es häufig zu Fehlern im Zusammenhang mit diesem Schild, insbesondere beim Blinken.
„Abknickende Vorfahrt“: Welcher Fehler sich oft beobachten lässt
Ein Fehler, der sich häufig beobachten lässt, ist: Verkehrsteilnehmer, die sich auf der nach links „abknickenden Vorfahrt“ befinden, blinken rechts, wenn sie geradeaus über die Kreuzung fahren wollen. Sie möchten damit quasi signalisieren, dass sie die Vorfahrtsstraße verlassen. Dies ist jedoch ein Irrtum. „Das kann zu Missverständnissen und auch Unfällen führen“, erklärt Stephan Miller, Clubjurist des ADAC, in einem YouTube-Video. Wenn beispielsweise ein Auto an der rechten Einmündung wartet, könnte der Fahrer annehmen, dass man in „seine“ Straße abbiegt, was im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen könne.
Wie man bei der „abknickenden Vorfahrt“ richtig blinkt
Allerdings ist es ebenso falsch, nicht zu blinken, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt – wie das weiße Auto in der Grafik zeigt. An einer Kreuzung mit dem Schild „abknickende Vorfahrt“ wird genauso geblinkt wie an jeder anderen Kreuzung: Nämlich dann, wenn man als Fahrer die Fahrtrichtung ändern möchte. In unserem Beispiel in der Grafik bedeutet das: Sowohl das blaue als auch das weiße Auto müssen blinken, da beide ihre Fahrtrichtung ändern.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Wer das Verkehrszeichen „abknickende Vorfahrt“ ignoriert, muss laut bussgeldkatalog.org mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, steigt das Bußgeld auf 100 Euro, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.