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ADAC vergleicht Fahrradträger-Systeme – und hat eine klare Empfehlung

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Für den Transport von Fahrrädern mit dem Auto sind drei unterschiedliche Systeme erhältlich. Nur eine Variante konnte die Tester des ADAC überzeugen.

Die Autofahrt in den Urlaub wird in diesem Jahr ganz sicher nicht billig: Die Spritpreise sind immer noch extrem hoch – weswegen man auf jeden Fall einige Tipps zum Kraftstoffsparen beachten sollte. Von ausgefallenen Ideen – wie etwa dem Betanken von Diesel-Fahrzeugen mit Speiseöl – sollte man indes absehen. Viel Sprit sparen kann man aber auch, wenn man am Urlaubsort aufs Fahrrad steigt, statt sich hinters Lenkrad zu setzen. Der ADAC hat nun verschiedene Fahrradträger-Systeme getestet – und einen eindeutigen Sieger gefunden.

Der ADAC hat Fahrradträger-Systeme getestet – und einen klaren Sieger ermittelt.

ADAC vergleicht Fahrradträger-Systeme – und hat eine klare Empfehlung

Die mit Abstand meisten Vorteile im Test bot der Fahrradträger auf der Anhängerkupplung: Laut den Experten zeigte das System nur „minimale Auffälligkeiten“ bei Fahrmanövern wie Vollbremsungen und Ausweichen, hatte den geringsten Mehrverbrauch (lediglich rund sechs Prozent bei 130 km/h) und war zudem am einfachsten zu handhaben. Auch bei den Themen Zuladung und Komfort konnte das System für die Anhängerkupplung überzeugen – so bleibt dank Kippfunktion der Kofferraum hinter der Heckklappe zumindest teilweise nutzbar. Als Testfahrzeug diente den Experten ein VW-Tiguan, der mit den jeweiligen Trägersystemen und zwei E-Bikes bestückt wurde.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

ADAC vergleicht Fahrradträger: Dach-Systeme nur „mit Abstrichen empfehlenswert“

Als nur „mit Abstrichen empfehlenswert“ bewerteten die ADAC-Experten das System für das Dach. Zwar könnten auch Laien den Fahrradträger zusammenbauen, doch für das Be- und Entladen der Räder seien zwingend zwei Personen notwendig, speziell bei einem hohen Fahrzeug wie einem SUV. Ebenfalls negativ: Der Mehrverbrauch fällt wegen der direkt im Fahrtwind stehenden Räder hoch aus und liegt bei bis zu 34 Prozent (bei 130 km/h). Da werden natürlich rekordverdächtige Verbrauchswerte wie bei diesem BMW-7er-Diesel eher schwierig.

ADAC vergleicht Fahrradträger: System für Heckklappe verursacht satten Mehrverbrauch

Am schlechtesten schnitt das System für die Heckklappe ab: Minuspunkte gab es unter anderem für den mühsamen Zusammenbau. Auch beim Crashtest versagte diese Variante: Die Räder klappten nach hinten ab und schlugen auf dem Boden auf – was möglicherweise einen großen Schaden an teuren E-Bikes zur Folge haben kann. Und auch die Heckklappe wurde bei dem Aufprall leicht beschädigt. Ein weiterer Negativpunkt: Mit den Rädern auf dem Träger lässt sich der Kofferraum nicht mehr öffnen. Und speziell bei den aktuellen Spritpreisen ein schlagkräftiges Argument gegen den Kauf: Der Mehrverbrauch von über 44 Prozent bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h.

Rubriklistenbild: © ADAC

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