VonStella Henrichschließen
Bei einem Fehler bei der Online-Überweisung kann man normalerweise das Geld zurückfordern. Was bei Echtzeitüberweisungen zu berücksichtigen ist, wird hier für Verbraucher erläutert.
München – Flüchtigkeitsfehler am PC passieren schnell. Ein Tippfehler in einem Dokument, ein falsches Komma oder ein falscher Schlusspunkt lassen sich leicht korrigieren. Ärgerlich wird es aber, wenn derartige Fehler bei einer Online-Banküberweisung geschehen und aus einem kleinen Betrag plötzlich eine große Summe wird, weil das Komma an der verkehrten Stelle gemacht wurde. Oder das Geld etwa auf einem falschen Konto landet oder eine Echtzeitüberweisung falsch war. Wie bekommen Bankkunden dann ihr Geld zurück?
Fehlerhafte Überweisung rückgängig machen: Das gilt bei Echtzeitüberweisungen - wichtige Änderung ab Oktober
Wer einen Betrag einem anderen Konto in Echtzeit überwiesen hat, muss wissen: Das Geld ist erst einmal weg. Echtzeitüberweisungen werden sekundenschnell ausgeführt. Die Transaktion ist seit 9. Januar dieses Jahres sogar kostenfrei für Bankkunden möglich. Sie ist damit Standard im Euro-Raum. Laut einer Umfrage waren Echtzeitüberweisungen vielen Verbrauchern vor ein paar Jahren noch unbekannt. Sollte es sich bei einer Echtzeitüberweisung um eine fehlerhafte Buchung handeln, ist die einzige Option, mit dem Empfänger Kontakt aufzunehmen und ihn zu bitten, die Zahlung zurückzuerstatten.
Um Fehlüberweisungen zu vermeiden oder Betrüger frühzeitig zu entlarven, soll ein IBAN-Abgleich helfen: Ab dem 9. Oktober muss eine Bank Kunden bei Echtzeitüberweisungen immer anbieten, die IBAN mit dem angegebenen Empfänger abzugleichen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachen hin. Stimmen die Daten nicht überein, erhalten Kunden eine Warnung, bevor die Transaktion getätigt wird. Wer sich zusätzlich absichern will, dem raten die Verbraucherschützer, einen Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen festzulegen.
Fehlerhafte Überweisung rückgängig machen: Transaktion zurückholen erfordert rasches Handeln
„Sollte bei einer Überweisung ein Fehler passieren, können Bankkunden diese nicht so einfach zurückholen“ – darauf weist das Verbraucher-Portal finanztip.de ganz allgemein hin. Der Rat der Experten: „Schnell handeln.“ Sollte aber ein Betrag doppelt vom eigenen Konto abgebucht worden sein, kann man von seiner Bank verlangen, die Buchung rückgängig zu machen. Gründe müsse der Kunde dafür nicht nennen. Für die Rückbuchung fielen auch keine Gebühren an, so das Online-Portal.
Das können Kunden bei einer fehlerhaften Überweisung tun:
- Die Bank anrufen und sie bitten, die Überweisung zu stoppen.
- Die Überweisung im eigenen Online-Banking-Zugang zurückbuchen. Das geht meist mit der Funktion „Lastschrift zurückgeben“ in der Umsatz- bzw. Finanzanzeige des eigenen Bankkontos.
- Sofern kein Online-Zugang zum Konto besteht, können Kunden ihre Bank auch schriftlich kontaktieren und bitten, den Betrag der fehlerhaften Überweisung zurückzubuchen. In dem Schreiben sollte das Datum der Lastschrift stehen, der abgebuchte Betrag sowie die begünstigte Person oder Firma.
(Quelle: finanztipp.de)
Lastschriften können grundsätzlich innerhalb der ersten acht Wochen nach Abbuchung zurückgebucht werden. Darauf weist die Sparkasse auf ihrer Internetseite hin. Wenn die Lastschrift ohne SEPA-Lastschriftmandat durchgeführt wurde, hätten Kunden dafür sogar 13 Monate lang Zeit. Kreditkartenumsätze ließen sich in der Regel bis zu 120 Tage nach der Abbuchung reklamieren.
Das können Verbraucher tun, wenn ihr Konto gehackt wurde, um ihr Geld zurückzuerhalten.
Fehlerhafte Überweisung rückgängig machen: Mögliche Fehler bei einer Transaktion
Sollte die Überweisung zwischenzeitlich bereits dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden sein, kann der Bankmitarbeiter der eigenen Bank die Empfängerbank bitten, den Betrag zurückzuüberweisen. Meist fallen allerdings Kosten für die Rückholaktion an. Wenn es sich um einen kleineren Betrag bei der falschen Überweisung handelt, sollten die Kosten der Rückbuchung diesen Betrag nicht übersteigen. Darauf weist Bild.de in einem Bericht hin.
Mögliche Fehlerquellen seitens des Kunden:
- Tippfehler (zum Beispiel bei der Rechnungs- oder Kundennummer)
- Falscher Betrag angegeben: Schnell handeln und Bank kontaktieren.
- Falsche IBAN eingetragen: Der Auftraggeber hat einen Anspruch gegen die Bank darauf, dass der zu überweisende Betrag seinem Konto wieder gutgeschrieben wird. Hat der Auftraggeber aber eine „falsche“ IBAN eingegeben, unter der tatsächlich ein Konto existiert, dann wird die Überweisung in der Regel ausgeführt. In diesem Fall hat laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen der Auftragsgeber keinen Anspruch gegen die Bank auf Rückerstattung. (sthe)
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