Nach Ampel-Einigung

Zeitplan für das Verbot von Öl- und Gasheizungen auf der Kippe? Was sich ändern soll - und wann

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  • Kilian Bäuml
    Kilian Bäuml
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Wackelt das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen, nachdem Robert Habeck mit Graichen den Architekten feuern musste? Die FDP stellt Forderungen.

Update vom 18. Mai, 16.50 Uhr: Wie geht es weiter beim Verbot von Öl- und Gasheizungen? Nachdem das Bundeskabinett die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im April beschlossen hat, muss dieses eigentlich nur noch durch den Bundestag und Bundesrat. Nach den bisherigen Plänen von Wirtschaftsminister Robert Habeck sollte das Gesetz vor der am 7. Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Doch nun hat die FDP Zweifel am Zeitplan geäußert.

Mit dem Abgang von Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen sei der zentrale Ansprechpartner für das Thema abhandengekommen. „Ich halte eine Verabschiedung vor der Sommerpause für ausgeschlossen“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der Bild. Seine Fraktion habe noch rund 100 Fragen. „Solange die nicht beantwortet sind, können die Beratungen über das Gesetz gar nicht beginnen.“ Die Ampel-Partner halten diese Begründung für konstruiert und werfen der FDP vor, den Beschluss des Heizungsgesetzes hinauszuzögern.

Der Gesetzentwurf sieht zwar kein sofortiges Verbot von bestehenden Öl- und Gasheizungen vor, dennoch gibt es für Verbraucher einige Änderungen: Ab 2024 soll laut dem GEG möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer unter 80 Jahre gelten. So soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Ab 2045 sollen dann alle Heizungen ohne fossile Brennstoffe betrieben werden. Bis dahin müssen bestehende Öl- und Gasheizungen nicht ausgetauscht werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden.

FristenNovelle des Gebäudeenergiegesetzes
Ab 2024Neu installierte Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen.
Ab 2045Es dürfen keine fossilen Brennstoffe in Heizungen mehr genutzt werden.

Kein Verbot von Öl- und Gasheizungen: Diese Übergangsfristen sind geplant

Update vom 31. März, 18.53 Uhr: Im Streit um das Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen hat sich die Bundesregierung geeinigt. Laut einer Erklärung des Bundeswirtschaftsministeriums bleibt es im Kern dabei, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Der Gesetzentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gibt es kurze Übergangsfristen von drei Jahren. Die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen gilt auch nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Eine Härtefallausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.

Ampel-Beschluss: Doch kein schnelles Verbot von Öl- und Gasheizungen

Erstmeldung vom 29. März: München – Eine mögliche Abschaffung von Gas- und Ölheizungen wurde in den vergangenen Wochen viel diskutiert. In dreitägigen Verhandlungen hat sich die Ampel-Regierung auf Kompromisse geeinigt. In ihrem XXL-Ausschuss hat die Ampel auch einige Fragen zum Austausch von Heizungen geklärt.

Der kontroverse Vorschlag von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zum Verbot von Öl- und Gasheizungen wurde entschärft. Ein Heizungsverbot oder eine Pflicht zum Austausch einer bereits bestehenden Heizanlage wird es nicht geben.

Die Ampel hat sich darauf geeinigt, dass man von Öl- und Gasheizungen wegkommen und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen reduzieren will. Die Energiewende wird als ein Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele beschrieben, heißt es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses, der der Welt vorliegt.

Zu diesem Zweck sei ein schneller Umstieg im Bereich der Gebäudewärme essenziell. Die Ampel habe deshalb beschlossen, dass „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung ab dem 01. Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Die Bundesregierung hat sich beim Verbot neuer Gas- und Ölheizungen geinigt.

Austausch von Öl- und Gasheizungen: Das hat die Ampel-Koalition bislang beschlossen

Man prüfe, wie ein Austausch von Öl- und Gasheizungen ohne bürokratische Hürden funktionieren kann. Man möchte die Bürger nicht überfordern, heißt es dazu im Beschlusspapier. Ein Austausch oder Umbau soll daher aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell unterstützt werden. Die Ampel-Regierung möchte das Gesetz pragmatisch ausgestalten, auch soziale Aspekte sollen miteinbezogen werden. Geplant ist, den neuen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen.

Laut Finanzminister Christian Lindner (FDP) soll es darüber hinaus möglich sein, Heizungen weiterzubetreiben, wenn sie beispielsweise mit CO2-neutralem Wasserstoff betrieben werden, berichtet die Tagesschau. Dasselbe soll auch für Heizungen gelten, die mit Biomasse betrieben werden. (kiba)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Christian Ohde

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