VonStella Henrichschließen
Wichtige Neuerungen für Verbraucher im August 2022: Bafög, Arbeitsvertrag, Medikamente - diese neuen Regeln gelten.
München ‒ Studierende dürfte es freuen. Sie erhalten ab August eine sechsprozentige Erhöhung der Bafög-Sätze, dabei wurden das Einkommen der Eltern, das Schonvermögen und weitere Freibeträge angehoben. Damit können Bafög-Bezieher zum Wintersemester von bis zu rund 930 Euro monatlich profitieren.
Studierende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind und nicht mehr über die Eltern, bekommen dafür höhere Zuschläge. „Der Förderungshöchstsatz inklusive Wohnkostenzuschlag steigt damit von 861 Euro auf 934 Euro - eine Steigerung von mehr als acht Prozent“, berichtet die tagesschau.de. Auch der Zugang zur Bafög-Förderung soll mit der 27. Bafög-Novelle des Bundestags leichter werden.
Neue Regeln für Studierende zum 1. August:
| Nebenjobs: | Studierende sollen 330 Euro in einem Nebenjob verdienen können, ohne dass sich das auf die Bafög-Höhe auswirkt - momentan sind es 290 Euro. |
| Kinderbetreuungszuschlag: | Studierende, die schon Kinder haben, können künftig 160 Euro statt bisher 150 Euro im Monat Betreuungszuschlag bekommen. Das Geld ist etwa für Babysitter gedacht, wenn abends Lehrveranstaltungen sind. |
| Altersgrenze: | Wer später noch ein Studium aufnehmen will, kann künftig auch Bafög bekommen. Die Altersgrenze wird von 30 auf 45 Jahre angehoben. |
Auch Schüler und Azubis, die nicht bei den Eltern wohnen, sind auf der Gewinnerseite. Sie erhalten von August an 631 Euro anstatt wie bisher 585 Euro. Der Personenkreis bekommt bereits zum Schuljahresbeginn die höheren Beiträge und profitiert damit zum Teil schon im August von den Änderungen, so focus.de.
Änderungen im August: Neue Arbeitsverträge und Masern-Impfpflicht
Wer ab dem 1. August neue Mitarbeiter einstellt, muss mehr Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag festhalten als bisher. Grund ist die Umsetzung der „EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen“. Das neue Nachweisgesetz gilt ab 1. August und soll bei Arbeitnehmern mehr Klarheit schaffen. Arbeitgeber müssen in dem Arbeitsvertrag die wichtigsten Informationen zur Stelle angeben. Dazu zählen unter anderem die Arbeitszeit, die Kündigungsfrist und das Gehalt.
Mitarbeiter von Gemeinschaftspraxen und medizinischen Einrichtungen, die nach dem Jahr 1970 geboren wurden, müssen zum 31. Juli 2022 nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Das gilt also für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen und Schulen. Das beträfe aber auch Reinigungsfirmen und Handwerker, berichtet das Online-Portal des Focus. Wer diesen Nachweis nicht erbringt, dürfe ab dem 1. August ohne Impfschutz nicht mehr in der jeweiligen Einrichtung arbeiten. Ansonsten drohten Sanktionen.
Änderungen im August: 9-Euro-Ticket und Gas-Notfallplan
Jetzt schon ist klar, das beliebte 9-Euro-Ticket läuft am 31. August aus. Wer jetzt also nochmal einen Trip nach Sylt oder an den Bodensee mit dem Ticket machen will, muss sich beeilen. Zwar hält Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) ein Nachfolgemodell für möglich, aber zu welchem Preis - das steht noch nicht fest. Diskutiert wird derzeit über ein 69 Euro-Monatsticket für den Regionalverkehr. Ausgang ungewiss. Ginge es nach der Deutschen Umwelthilfe, gäbe es bald schon dass 1-Euro-Tagesticket für Busse und Bahnen.
Wegen der Energiekrise wollen die EU-Staaten ab diesem Monat weniger Gas verbrauchen. Ein Notfallplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den nationalen Konsum im Zeitraum ab August bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa). Wie das Ziel erreicht werden soll, bleibe den einzelnen Mitgliedsländern überlassen, ergänzt focus.de. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bereitet Deutschland derzeit auf einen völligen Gas-Liefertopp aus Russland vor.
Änderungen im August: Günstigere Medikamente für Patienten
In der Apotheke sind ab dem neuen Monat günstigere Biopharmazeutika zu erhalten. Die Medikamente sollen aber genauso wirksam sein. Das regelt ab dem 16. August das neue Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Diese sogenannten Biosimilars kommen immer dann auf den Markt, wenn das Patentrecht für die ursprünglichen Medikamente ausläuft. Laut t-online hofft der Gesetzgeber mit dem Einsatz von Biosimilars, Arzneimittelkosten zu sparen.
Gleich zum 1. August tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie in Kraft. Es stellt die Weichen dafür, dass bestimmte Unternehmensformen künftig online gegründet werden können. Wer eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder Unternehmergesellschaft, kurz „UG„ (haftungsbeschränkt), gründen will, muss fortan nicht mehr unbedingt persönlich beim Notar erscheinen. Ein Online-Meeting soll stattdessen ausreichen..
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Rubriklistenbild: © Marius Becker/dpa

