- VonMilea Erzingerschließen
Pflegende Angehörige leisten Enormes, oft ohne Pause. Ab Juli 2025 sollen neue gesetzliche Regelungen ihre Situation spürbar verbessern. Was sich konkret ändert.
Wer Angehörige zu Hause pflegt, trägt eine große Verantwortung und stößt dabei nicht selten an physische und psychische Grenzen. Bislang war eine Auszeit häufig mit bürokratischen Hürden verbunden. Mit der Pflegereform zum 1. Juli 2025 entfällt ein Teil der Belastung. Ein neues, flexibles Jahresbudget soll es künftig erleichtern, notwendige Pausen zu realisieren. Doch nicht alle profitieren im gleichen Maß.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Neue Regelungen sollen Familienangehörige entlasten
Zumeist sind es Familienangehörige, die die Versorgung von pflegenden Personen übernehmen, häufig über Jahre hinweg. Die Möglichkeit, kurzfristig eine Vertretung zu organisieren, war bislang gesetzlich zwar vorgesehen, in der Praxis jedoch schwer zugänglich. „Es geht nicht nur um den wohlverdienten Urlaub“, betont Christine Scholz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) aus Gifhorn in einer Pressemitteilung. „Es geht um die langfristige Belastbarkeit der Pflegenden“.
Mit der Pflegereform wird die bisherige Trennung zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufgehoben. Beide Leistungen werden in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengefasst, schreibt pflege.de. Angehörige können dadurch je nach Bedarf entscheiden, ob sie temporär einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung in Anspruch nehmen möchten.
Die Vereinfachung der Regeln sei dringend notwendig, betont Scholz. Viele Antragstellende haben die Unterstützung bislang nicht abgerufen, weil sie sich im Antragsdschungel verloren haben, erklärt Scholz weiter.
Vorpflegezeit entfällt: Dennoch gelten für manche weiterhin Einschränkungen
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist laut gegen-hartz.de, dass die bislang geltende Vorpflegezeit entfällt. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher können die Entlastungsleistungen künftig sofort nutzen. Auch die maximale Dauer für Verhinderungspflege steigt von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr.
Pflegeleistungen, die vor dem 1. Juli 2025 bereits in Anspruch genommen wurden, werden außerdem auf das neue Budget angerechnet, so gegen-hartz.de weiter. Auch Pflegekassen sind künftig verpflichtet, Betroffenen regelmäßig Auskunft über den aktuellen Stand der Abrechnung zu geben – mindestens einmal pro Halbjahr mit Rückblick auf die letzten 18 Monate.
Für Angehörige oder Personen im selben Haushalt, die unentgeltlich pflegen, gelten allerdings weiterhin Einschränkungen. Für sie bleibt die finanzielle Unterstützung auf den Pflegegeldansatz plus nachgewiesener Auslagen begrenzt, wie gegen-hartz.de schreibt. Nur bei erwerbsmäßiger Pflege – mit Entlohnung und Steuerabführung – ist der volle Jahresbetrag abrufbar. echo24.de hat bereits erklärt, wie viel Geld es für Pflegegrad 1 bis 5 gibt.
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