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Tausenden Sparkassen-Kunden droht eine Konto-Kündigung. Denn sie haben den neuen AGB nicht zugestimmt. Wer ist davon betroffen?
Kassel/Dresden – Weil das Landgericht Dresden einem Antrag der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Ostsächsische Sparkasse stattgegeben hat, müssen tausende Sparkasse-Kunden um ihr Konto bangen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Sparkasse hervor. Denn bislang sei es üblich gewesen, die Zustimmung zu den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch eine aktive Nutzung des Kontos stillschweigend herbeizuführen. Diese Praxis hat das Landgericht nun untersagt. Wer ist von den Kontoschließungen betroffen?
| Kreditinstitut: | Sparkasse |
| Angestellte: | 291.000 |
| Standorte: | 11.000 Filialen |
| Hauptsitz: | Berlin |
| (Quelle: Sparkasse.de/Stand: Juni 2023) |
18.000 Sparkasse-Kunden droht Konto-Kündigung
Von der Konto-Kündigung sind Kunden betroffen, die auf die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach mehrfacher Kontaktaufnahme nicht reagiert haben. Insgesamt hätten weniger als fünf Prozent der 600.000 Kunden in Ostsachsen nicht auf die neuen AGB reagiert, hieß es in der Mitteilung der Sparkasse. Wer sein Konto also aktiv nutzt, jedoch den neuen AGBs nicht explizit zugestimmt hat, muss damit rechnen, dass sein Konto geschlossen wird.
Der Großteil der Kunden hat laut Sparkasse nach dem Aufruf bereits gehandelt und den neuen AGB zugestimmt. In diesem Fall müssen Betroffene nicht mehr um ihr Konto bangen. Doch weiterhin haben noch rund drei Prozent aller Kunden der Sparkasse Ostsachsen dies nicht getan und müssen in diesen Tagen mit einer Kontoschließung rechnen. Dabei handelt es sich um etwa 18.000 Konten.
Sparkasse muss Konten schließen und kritisiert Gerichtsurteil
Die Kontoschließungen sind laut Pressemitteilung unausweichlich. „Das ist eine bittere Pille, weil es der öffentliche Auftrag der Sparkasse ist, auch für die Schwächsten in der Gesellschaft da zu sein. Das ist unser Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Daseinsfürsorge“, erklärt Andreas Rieger, Sprecher des regionalen Kreditinstituts. Demnach habe das Prinzip gewonnen, aber die „Menschen haben verloren“, heißt es in der Mitteilung.
Laut Sparkasse, die zuletzt auch vor einer neuen Betrugsmasche warnte, gebe es Kunden- und Bevölkerungsgruppen, die aus verschiedenen Gründen nicht dazu fähig seien, eine formale Information wie die AGB nachzuvollziehen. Demnach seien insbesondere Menschen, die im Umgang mit komplexen rechtliche Fragestellungen unerfahren sind, die Leidtragenden.
„Unangemessene Benachteiligung“: Verbraucherzentrale stoppt stillschweigende Zustimmung der AGB
Anders sieht es die Verbraucherzentrale Sachsen, die den Antrag beim Landgericht eingereicht hatte. In einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen erklärte deren Vorstand Andreas Eichhorst: „Wir sehen darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher“, in Bezug auf die stillschweigende Zustimmung der AGB durch eine aktive Kontonutzung. „Wir halten es für rechtlich höchst bedenklich, beispielsweise den Einsatz der Sparkassen-Card beim Bezahlvorgang einfach als Zustimmung zu werten.“
Eichhorst fügte hinzu: „Um einen sofortigen Stopp dieser Praxis zu erreichen, haben wir uns für den Weg des Eilrechtsschutzes entschieden. Dabei bewegte uns vor allem die Gefahr, dass künftig Preis- und Leistungsanpassungen des eigenen Kreditinstitutes ganz nebenbei beim Bezahlen an der Kasse angenommen werden.“
Sparkasse-Kunden droht Kontoschließung: Wer ist davon betroffen?
Auch Sparkasse-Kunden in anderen Bundesländern könnten von einer Kontoschließung aufgrund einer fehlenden Zustimmung der AGB betroffen sein. Denn bereits 2021 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Schweigen keine Zustimmung sei. Eine ausdrückliche Zustimmungserklärung sei unerlässlich. Wer also die Änderungen der AGB ignoriert oder übersehen hat, könnte bundesweit von einer Kontoschließung betroffen sein. Ab Juli müssen sich Sparkasse-Kunden zudem auf neue Girokarten einstellen.
Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

