Verbraucher aufgepasst

Verbraucherzentrale hat Aldi, Lidl und Co. im Visier – So wird offenbar bei Rabatten getrickst

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die irreführende Werbung mit Preisvorteilen im Handel vor.

Kassel – In Supermärkten und Discountern gibt es neben dem vielfältigen Warenangebot auch zahlreiche Warenaufsteller und Schilder mit Preisen, die vor allem eines sollen: Für Aufmerksamkeit beim Kunden sorgen. Darunter sind sogenannte „Super-Preis-Knüller“, „Beste Preise“ und Highlight-Angebote zum „Schnäppchen-Preis“. Da schaut der Verbraucher gerne hin. Denn sparen muss oder will jeder, wenn es einen Artikel als günstiges Spar-Angebot gibt.

Doch einige „Angebote“ sind Verbraucherschützern schon länger ein Dorn im Auge. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher jetzt Aldi, Lidl, Edeka Südwest und Netto wegen der Werbung mit Preisreduzierungen verklagt. Die Prozesse sollen Grundsatzfragen zur neuen Preisangabenverordnung klären. Das berichtet die Lebensmittelzeitung.de (LZ).

Trickst Aldi bei seinen Rabatten? Verbraucherzentrale geht vor Gericht

Der Vorwurf: Es handele sich bloß um Marketing-Tricks der Händler, die Verbraucher glauben lassen, dass sie ein Schnäppchen in den Einkaufswagen packen, das eigentlich keines ist. Aldi Süd stehe deshalb erneut wegen Preiswerbung im Handzettel vor Gericht, so die LZ weiter.

Dem Prospekt zufolge wurden Bananen mit einem Kilopreis von 1,29 Euro beworben. Zuvor habe die Frucht 1,69 Euro gekostet. Oberhalb der Preiskachel befand sich die Angabe „-23 %“, unter der Preiskachel hieß es: „Letzter Verkaufspreis. Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 1,29“. „Ob es sich tatsächlich um ein ‚Preis-Highlight‘ handelt, oder doch eher um eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher, lassen wir aktuell gerichtlich klären“, erklärt die Verbraucherzentrale dazu.

Die Marketing-Tricks von Aldi, Lidl und Co: Verbraucherschützer schalten Gericht zur Klärung ein

Mit dem konkreten Fall bei Aldi Süd beschäftigen sich Richter jetzt am Landgericht Düsseldorf. Fakt ist, dass Anbieter seit dem 28. Mail 2022 verpflichtet sind, bei der Ankündigung von Preisermäßigungen, bei denen auf einen höheren und bisherigen Preis Bezug nehmen, auch den niedrigen Preis der letzten 30 Tage für die beworbene Ware angeben müssen. Die Verbraucherschützer beanstanden jedoch, dass mit prozentualen Preisermäßigungen geworben wird, „wenn die in Prozent angegebene Reduzierung sich nicht auf den niedrigsten Preis in den letzten 30 Tagen vor der Preisherabsetzung bezieht“, so Gabriele Bernhardt von der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale gegenüber der LZ..

Preisschilder im Handel werden zur Streitfall für Gerichte. (Symbolbild)

Marketing-Tricks: Unverbindliche Preisempfehlung bei Lidl und Super-Knüller-Preise bei Edeka

Auch andere Online-Shops von Händlern sind im Visier der Zentrale. So geht die Verbraucherzentrale inzwischen auch gegen Lidl gerichtlich vor, weil der Discounter online für einen Hometrainer wirbt. Dabei stellt Lidl laut Verbraucherschützer den eigenen günstigen Preis einer „unverbindlichen Preisempfehlung“ des Herstellers (UVP) gegenüber, wobei die UVP rot durchgestrichen ist und mit dem Hinweis auf 53 Prozent Preisersparnis geworben wird.

Da nicht auf einen eigenen bisher verlangten Preis Bezug genommen werde, müsse der günstigste Preis der letzten 30 Tage, den der Anbieter selbst verlangt habe, nicht angegeben werden. Soweit so gut. Aber tatsächlich wird das beworbene Produkt zu einem weit günstigeren Preis unter der genannten Marke im Internet gehandelt. Die angebliche UVP werde von niemanden verlangt. „Irreführende Preisersparnis“, so die Meinung der Verbraucherschützer.

Verbraucherzentrale nennt zwei weitere Beispiele für „irreführender Werbung“:

  • Bewerbung von Ananas als „Preis-Highlight“ bei Aldi: Stückpreis von 1,49 Euro und einem Streichpreis von 1,69 Euro. Oberhalb der Preiskachel befand sich hier die Aufschrift „Preis-Highlight“, unter der Kachel hieß es: „Letzter Verkaufspreis. Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 1.39“. Highlight oder Täuschung, das klären nun Gerichte.
  • Abgepackte Möhren bei Edeka zum „Super-Knüller-Preis“: Laut Verbraucherschützer hat die Supermarkt-Kette für abgepackte Möhren mit dem Hinweis auf einen „Super-Knüller-Preis“ von 0,99 Euro pro 750g-Schale und einer Preisersparnis von 33 Prozent geworben. Dieser Hinweis war allerdings mit einem Sternchen versehen. Dieses Sternchen wurde am Ende der Prospektseite erläutert und klärte darüber auf, dass der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage bei den beworbenen Möhren bei 0,88 Euro gelegen habe. Den Verbraucherschützern erschließt sich nah eigenen Angaben nicht, inwieweit Verbraucherinnen und Verbraucher hier 33 Prozent sparen sollen.

Auch wenn die Jagd auf Schnäppchen im Lebensmittelhandel für viele Verbraucher auch Anreiz beim Einkaufen ist. Die Suche ist nicht immer von Erfolg gekrönt. Verbraucher sollten deshalb immer die Preise zwischen den Händlern vergleichen, um auch wirklich das beste Angebot zu ergattern.

Rubriklistenbild: © Oberhaeuser/imago

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