VonJuliane Reyleschließen
Ab 2025 drohen Arbeitnehmern – insbesondere Alleinerziehenden – höhere Sozialbagaben und Kosten. Das heißt, weniger Geld auf dem Konto.
Die im neuen Jahr kommenden steuerlichen und sozial-versicherungstechnischen Änderungen ab 2025 bringen erhebliche Belastungen für Arbeitnehmer mit sich – insbesondere für Alleinerziehende. Zwar war in den vergangenen Wochen oft von mehr Netto vom Brutto die Rede, doch in Wirklichkeit sieht es für viele im neuen Jahr finanziell schlechter aus.
Die Steuerreform kann zu einem merklichen Einkommensverlust führen, wie das „Institut für Deutsche Wirtschaft“ (IW) schreibt. echo24.de fasst zusammen, welche Belastungen auf Alleinerziehende zukommen.
Sozialversicherungsbeiträge steigen – Mehrbelastung für Alleinerziehende unausweichlich
Die Sozialversicherungsbeiträge steigen ab 2025, das heißt nicht nur für Alleinerziehende mehr Abgaben, sondern auch Singles müssen ab 2025 mit weniger Netto vom Brutto rechnen.
Zum 1. Januar 2025 treten höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung in Kraft. Dies bedeutet:
- Die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 66.150 Euro (von 62.100 Euro).
- Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich die Grenze auf 96.600 Euro (von 90.600 Euro).
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte angehoben.
- Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung wird um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte angehoben.
Doch das ist nicht alles, nicht nur die Änderungen bei den Sozialversicherungen treffen 2025 das Konto, auch weitere Neuerungen und Kosten fallen an.
CO₂-Preis und Grundfreibetrag steigen – Kindergeld wird erhöht
Der CO₂-Preis steigt ab 2025 wie geplant um weitere 10 Euro pro Tonne, das heißt Heizen wird 2025 teurer und auch das Tanken wird für mehr Kosten sorgen, allerdings laut Experten nicht so stark wie ursprünglich erwartet, wie echo24.de bereits berichtete. Während die Ampel-Koalition das Klimageld zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte vorgesehen hatte, bleibt die Umsetzung ungewiss, wie „inFranken.de“ schreibt.
Der Grundfreibetrag steigt zum Jahreswechsel lediglich um 312 Euro auf 12.096 Euro. Das Kindergeld steigt um 60 Euro pro Jahr. Diese beiden positiven Nachrichten für die Verbraucher reichen jedoch nicht aus, um die Mehrkosten in anderen Bereichen auszugleichen, wie eine Analyse des „Instituts der deutschen Wirtschaft“ (IW) zeigt.
Beispielrechnung: Weniger Netto trotz Anpassungen
Ein Durchschnittsverdiener mit einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro hat im Jahr 2025 netto 233 Euro weniger zur Verfügung. Bei einem Einkommen von 70.000 Euro sind es sogar 541 Euro weniger, wie Berechnungen des „Instituts der deutschen Wirtschaft“ (IW) zeigen.
Alleinerziehende mit einem Kind und einem Bruttolohn von 30.000 Euro haben rund 47 Euro weniger im Jahr zur Verfügung, Gutverdiener mit 70.000 Euro rund 236 Euro weniger.
Ein Lichtblick für Familien sind die höheren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Kinderbetreuungskosten. Ab 2025 können vier Fünftel der Kosten (statt bisher zwei Drittel) abgesetzt werden. Der Höchstbetrag steigt auf 4.800 Euro pro Jahr. Das bringt Familien mit Kinderbetreuungskosten durchschnittlich 50 Euro mehr netto im Jahr.
Steuerreform bringt für Alleinerziehende höhere finanzielle Belastung
Trotz kleinerer Entlastungsmaßnahmen wie der Erhöhung des Kindergeldes und der Anpassung der Kinderbetreuungskosten bleibt für viele Haushalte wohl ein spürbarer Nettoverlust. Insbesondere Alleinerziehende sind voraussichtlich von steigenden Sozialversicherungsbeiträgen und höheren Abgaben betroffen. Es heißt, zwei Personengruppen treffen die Steueränderungen ab 2025 besonders hart. Ein neuer Brutto-Netto-Rechner zeigt, wie viel Geld bei jedem 2025 auf dem Konto ankommt.
Rubriklistenbild: © IMAGO/ Collage: echo24.de
