VonJulia Cuprakowaschließen
Ab 2025 treten neue Regelungen für die Restmüllentsorgung in Kraft. Ziel ist es, die Mülltrennung zu verbessern und das Recycling zu fördern. Wer seinen Müll nicht richtig trennt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Altkleider, Glas, Batterien – das und vieles mehr landete früher im Hausmüll. Die Restmüllentsorgung war lange Zeit ein Sammelbecken für alle möglichen Abfälle, die weder verwertbar noch biologisch abbaubar sind. In den letzten Jahren hat die saubere Mülltrennung jedoch an Bedeutung gewonnen. Für Bio-, Rest- und Verpackungsmüll gibt es jeweils eigene Tonnen, aber auch Altglas, Papier und Altkleider werden getrennt gesammelt. Wer seinen Müll nicht richtig trennt oder einfach irgendwo liegen lässt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Neue Regeln für Mülltrennung 2025: Diese Bußgelder drohen bei Altkleidung im Hausmüll
Ab 2025 treten neue Regelungen für die Restmüllentsorgung in Kraft. Ziel ist es, die Mülltrennung zu verbessern, das Recycling zu fördern und die Umweltbelastung durch unsachgemäße Entsorgung zu reduzieren. So dürfen nach den neuen Richtlinien Altkleider nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Ab 2025 müssen alle Alttextilien in Altkleidercontainern entsorgt werden – auch wenn sie beschädigt sind. Wer es trotzdem tut und erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen.
Nach dem Bußgeldkatalog fallen Kleidungsstücke unter die Kategorie „mehrere unbedeutende Erzeugnisse einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung“. Dazu gehören neben Kleidung auch Geschirr, Töpfe, flüssige Abfälle von 0,5 bis 1 Liter, z. B. Farbreste, Spülmittel etc. Wer also nicht richtig recycelt und diese Gegenstände oder Flüssigkeiten in den Hausmüll wirft, muss mit einem Bußgeld zwischen 25 und 75 Euro rechnen.
Dieses Bußgeld gilt allerdings nur für Baden-Württemberg, denn laut Bußgeldkatalog wird die Ordnungswidrigkeit „Unerlaubte Beseitigung von Abfällen aus dem Hausmüll (ohne Sperrmüll), die nicht verwertet werden können“ in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geahndet. So werden in Bayern 35 Euro für Altkleider im Hausmüll fällig, in Brandenburg dagegen nur 20 Euro. In Hamburg werden Müllsünder mit 50 bis 100 Euro bestraft.
Änderung auch bei Bioabfallentsorgung: Strafen bei zu hohem Fremdstoffanteil
Doch damit nicht genug: Auch beim Bioabfall gibt es 2025 Änderungen – wenn auch etwas später im Jahr. Ab dem 1. Mai dürfen Biotonnen nur noch maximal 1,0 Prozent Fremdstoffe enthalten. Ist der Wert zu hoch, wird die Tonne gekennzeichnet und nicht geleert. Wiederholungstätern droht ein Bußgeld, wie echo24.de bereits berichtete.
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