VonSimon Monesschließen
Der Anzeigenhauptmeister meldet bundesweit Falschparker. Sein umstrittenes Hobby sorgt für viel Kritik. Dabei ist seine Erfolgsbilanz alles andere als gut.
Er ist aktuell in aller Munde: Die Rede ist natürlich vom Anzeigenhauptmeister Niklas Matthei aus Sachsen-Anhalt. Der 18-Jährige hat durch eine Spiegel-TV-Reportage mit seinem kuriosen Hobby bundesweite Bekanntheit erlangt. Sein Ziel ist es nämlich, bundesweit in jeder Stadt Falschparker anzuzeigen. Alleine 2023 soll er laut eigener Aussage in 89 Städten und Gemeinden 140.000 Euro erwirtschaftet haben. Klar, dass das nicht jedem gefällt. Aber ist es überhaupt legal, was der Anzeigenhauptmeister macht?
Immerhin macht Matthei Fotos von den Autos mit dem Kennzeichen. Lauert hier also ein Verstoß gegen die DSGVO? Nein, wie das Amtsgericht Ansbach in zwei Grundsatzurteilen (Aktenzeichen AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431) entschieden hat. Gleiches gilt auch für die Nutzung der Apps, mit denen man die Falschparker einfach melden kann. Eine solche nutzt auch der Anzeigenhauptmeister.
Polizfi-Schild am Fahrrad: Begeht der Anzeigenhauptmeister Amtsanmaßung?
In diesem Punkt macht sich Matthei also nicht strafbar. Aber da wäre ja noch das Polizfi-Schild an seinem Fahrrad. Begeht er hier womöglich Amtsanmaßung? Das wäre alles andere als ein Kavaliersdelikt und wird mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Der 18-Jährige sieht darin jedoch kein Problem. Er habe sich das Wort selbst ausgedacht und verwende keine Hoheitszeichen, erklärt er in der Spiegel-TV-Reportage. Zudem müsste er auch aktiv den Eindruck erwecken, dass er ein Polizist sei und genau das Gegenteil macht er, wie auch der Kölner Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Legal in einem YouTube-Video betont: „Das legt er auch stets offen. Also so muss ich sagen, Amtsanmaßung ist das nicht. Das ist nicht so, dass er hier irgendwelche hoheitlichen Handlungen vornimmt.“ Er zeigt nur an und verhängt keine Bußgelder. Und die Verwechslungsgefahr mit einem Fahrrad-Polizisten besteht auch nicht, da er keine Uniform trägt. Wer hingegen mit Blaulicht auf dem Auto fährt, riskiert eine Verurteilung wegen Amtsanmaßung.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Anzeigenhauptmeister jagt Falschparker – mit wenig Erfolg
Rechtlich ist Matthei also auf der sicheren Seite, wie Solmecke betont. Denn um die Falschparker anzuzeigen, muss der Anzeigenhauptmeister auch nicht selbst betroffen sein. Das Ordnungsamt dürfte sich wohl eher weniger über die vermeintliche Hilfe freuen.
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Denn längst nicht jede Anzeige des 18-Jährigen führt zum Erfolg. Die meisten verlaufen im Sande, zumindest in seiner Heimatgemeinde Gräfenhainichen, wie die Bild berichtet. Dort hat der Anzeigenhauptmeister 2023 alleine 905 Anzeigen erstatten. Laut Bußgeldkatalog wären das Einnahmen in Höhe von 32.875 Euro. In der Realität wurden jedoch nur 22 Verfahren nach Anzeigen von Privatpersonen eingeleitet und Bußgelder in Höhe von 357 Euro verhängt. Wohl auch, weil die meisten Anzeigen von Matthei vor Gericht nicht standhalten würden, wie der Bürgermeister Enrico Schilling (CDU) erklärt. Die Stadt in Sachsen-Anhalt prüft daher auch alle rechtlichen Maßnahmen, um dem 18-Jährigen sein ungewöhnliches Hobby zu untersagen.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
In den Sozialen Medien nimmt man die Arbeit des Anzeigenhauptmeisters indes mit mehr Humor. Wie auch ein Block in die Kommentare unter dem Video von Anwalt Solmecke zeigt:
- „Der Typ kann nur von Jan Böhmermanm eingeschleust worden sein!“
- „Der Junge löst Amthor als „jüngster Rentner Deutschlands“ ab.“
- „The most german Thing, was ich hier mache, das Video eines Rechtsanwaltes über den Anzeigenhauptmeister schauen.“
Rubriklistenbild: © Oliver Berg/dpa

