Hitzefrei, Getränke & Gleitzeit

Temperaturen im Büro steigen: Dürfen Arbeitnehmer einfach „hitzefrei“ nehmen?

Der Sommer dreht auf, die Temperaturen steigen auf über 30 Grad. Wer aber bei Hitze im Büro arbeiten muss, ist hierüber vielleicht nicht so glücklich. Aber gibt es dort „hitzefrei“ überhaupt?

Sommer, Sonne - hitzefrei. Während Schüler und Schülerinnen ihre Sommerferien bei „gefühlt 40 Grad“ in Baden-Württemberg am See oder im Freibad verbringen, müssen vor allem die Eltern auch bei der größten Hitze ins Büro. Oder etwa doch nicht? Können Arbeitnehmer einfach „hitzefrei“ nehmen? Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber ergreifen, wenn das Thermometer immer weiter steigt?

„Hitzefrei“ am Arbeitsplatz – gibt es das im Büro wirklich?

Morgens um sieben ist die Welt noch in Ordnung, zumindest wenn die Raumtemperatur im Büro erträglich ist. Wenn aber das Thermometer weiter klettert? Wer hofft, so wie früher in der Schule, auch im Job hitzefrei zu bekommen, hat schlechte Chancen, dass sich dieser Wunsch erfüllt.

Wenn es draußen so richtig heißt wird, sollte der Arbeitgeber für das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter Sorge tragen. So will es die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Niemand darf also am Arbeitsplatz der sommerlichen Hitze schutzlos ausgesetzt werden. Wenn die Temperatur in den Räumen 26 Grad übersteigt, dann sind Arbeitgeber angehalten, die Sonneneinstrahlung im Bereich der Arbeitsstätte (hierzu gehören z. B. auch Sanitär- und Sozialräume) durch entsprechende Maßnahmen zu verringern.

Ab 26 Grad im Rauminneren: Diese Bestimmungen gelten

„Eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad ist nur zulässig, wenn bei Fabriken und Büros auf gute Isolierung gegen Sommerhitze geachtet wird, Fenster und Glaswände einen Sonnenschutz besitzen und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt“, so schreibt die IG Metall im Ratgeber Sommerhitze.

Bei der Überschreitung der 26-Grad-Grenze gelten besondere Bestimmungen, wenn „schwere körperliche Arbeit verrichtet, oder wenn besondere Schutzkleidung getragen werden muss. Das sind dann aber in der Regel keine Büro-Arbeitsplätze. Für gesundheitlich vorbelastete oder besonders schutzbedürftige Beschäftigte wie Behinderte, Jugendliche, Ältere und Schwangere bestehen ebenfalls besondere Regelungen.“ Wer sich bei der Arbeit dann doch mal einen Sonnenbrand zuzieht, der kann auch zu Haushaltsmitteln greifen.

Kein Hitzefrei im Büro: Diese Regeln muss der Arbeitgeber dafür aber einhalten

Wenn die Raumtemperatur auf über 30 Grad ansteigt, muss diese durch effektive Maßnahmen gesenkt werden. Diese Regel ist nicht mehr optional, so bestimmt es die Arbeitsstättenverordnung. Praktische Tipps für Arbeit und Wohlbefinden vermittelt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Diese Tipps sind an den Arbeitgeber gerichtet und sollen helfen, den Mitarbeitern den Arbeitstag erträglich zu gestalten:

  • Sonnenschutz steuern: Der Sonnenschutz, z. B. Jalousien an den Fenstern, sollte heruntergelassen werden und auch nach Geschäftsschluss geschlossen bleiben.
  • Frühmorgens lüften: Tagsüber erhitzt sich die Luft an heißen Tagen so gegen 10 Uhr erheblich. Am frühen Morgen sollte deshalb gut gelüftet werden. Auch die Lüftungseinrichtungen sollen eine nächtliche Auskühlung der Räume ermöglichen.
  • Flexible Arbeitszeiten oder Gleitzeit ermöglichen: So ist es den Mitarbeitern möglich, dann zu arbeiten, wenn die Innentemperatur gesundheitlich noch vertretbar ist.
  • Klimageräte und Ventilatoren einsetzen: Dadurch besteht die Möglichkeit, für die Beschäftigten Kühlung zu erzielen. Mobile Klimageräte können die Temperatur in den Räumen merklich senken. Die Raumtemperatur sollte aber maximal sechs Grad Unterschied zur Außentemperatur haben.
  • Bekleidungsregeln lockern: An heißen Tagen hilft den Angestellten eine gelockerte Regelung hinsichtlich der Kleidung.
  • Getränke bereitstellen: An heißen Tagen ist Trinken wichtig. Für die Belegschaft sollten Getränke (z. B. Mineralwasser oder Schorlen aus Fruchtsaft) bereitgestellt werden. Diese sollten aber nicht eiskalt sein.

Raumtemperatur über 35 Grad: Gibt es dann doch Hitzefrei im Büro?

Bei mehr als 35 Grad Raumtemperatur darf dieser Raum allerdings nicht mehr als Arbeitsstätte verwendet werden. Aber nur dann, wenn der Arbeitgeber keine Gegenmaßnahmen ergreift, dürfen Arbeitnehmer die Arbeit verweigern. Das heißt aber trotzdem nicht, dass ihr euch selbst hitzefrei genehmigen und nach Hause gehen könnt. Wenn die Temperatur wieder unter 35 Grad sinkt, muss weiter dort gearbeitet werden. Dies kann am späteren Nachmittag oder gegen Abend der Fall sein. Übrigens: Wer einen Hitzschlag oder einen Sonnenstich hat, braucht Hilfe. Es gilt, Fehler zu vermeiden, sonst droht der Keislaufkollaps. 

Euer Chef kann euch auch einen alternativen Arbeitsplatz anbieten. Dazu zählt auch das Home-Office. Wenn ihr in einem Betrieb mit Betriebsrat arbeitet, dann muss dieser sich einschalten, um die Frage der Zumutbarkeit der Raumtemperatur zu klären. Auf ein arbeitsrechtlich einforderbares Recht auf hitzefrei könnt ihr euch also nicht berufen. Aber euer Arbeitgeber muss auf die Temperaturen am Arbeitsplatz mit entsprechenden Maßnahmen reagieren.

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa-tmn

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