Gesetz in Planung

Bürgergeld-Regeln sollen strenger werden – was auf Empfänger zukommt

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Ein neuer Gesetzentwurf sieht härtere Strafen für Bürgergeld-Empfänger vor. Die geplanten Änderungen könnten sehr große Auswirkungen haben.

Hamm – Die Bundesregierung, unter Führung der Ampel-Koalition, hat Pläne für strengere Sanktionen gegen Empfänger von Bürgergeld auf den Weg gebracht. Ein kürzlich verabschiedeter Gesetzentwurf sieht härtere Strafen bei Nichteinhaltung von Auflagen vor. Wohlfahrtsverbände äußern Kritik und betonen, dass die Empfänger von Bürgergeld bereits am Existenzminimum leben und die neuen Regelungen weder den Menschen noch dem Arbeitsmarkt zugutekommen. Dennoch bleibt die Ampel-Koalition bei ihrem Entwurf.

Bürgergeld-Regeln sollen deutlich verschärft werden – Was auf Empfänger zukommt

Der Gesetzentwurf des Kabinetts enthält umfangreiche Verschärfungen:

  • Leistungskürzungen
  • Meldepflicht
  • Schwarzarbeit
  • Arbeitsweg
  • Schonvermögen
  • Umzugspflicht

Bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung sollen Leistungskürzungen folgen, so Reuters. Das Bürgergeld wird dann für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Wer einen Termin beim Jobcenter versäumt, erhält einen Monat 30 Prozent weniger. Bürgergeldempfänger sollen sich künftig monatlich für ein persönliches Gespräch beim Jobcenter melden.

Neues Gesetz soll Bürgergeld-Regelungen verschärfen – Das kommt auf die Empfänger zu

Auch bei Schwarzarbeit droht eine Kürzung. Bisher war nur eine Strafe wegen Sozialbetrugs zu befürchten. Die Kürzungen betreffen die monatlichen Zahlungen zum Lebensunterhalt. Eine alleinstehende Person erhält derzeit monatlich 563 Euro. Die Kosten für Miete und Heizung werden jedoch weiterhin vollständig übernommen.

Bürgergeld: Empfänger sollen längere Arbeitswege in Kauf nehmen müssen

Das Kabinett hat beschlossen, dass längere Arbeitswege als zumutbar angesehen werden sollen. Ein Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt wird als zumutbar angesehen. Bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden täglich liegt die Grenze bei zweieinhalb Stunden. Für Personen mit Erziehungsverantwortung sind Ausnahmen vorgesehen.

Bevor Bürgergeld beansprucht werden kann, sollen Betroffene zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen. Die Schonzeit für das sogenannte Schonvermögen, in der dieses unberührt bleiben darf, soll von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden. Dies gilt, wenn es den Betrag von 40.000 Euro übersteigt. Für jede weitere Person bleiben 15.000 Euro verschont.

Die Ampel-Koalition diskutiert offenbarg auch eine Umzugspflicht für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten. Laut der Plattform gegen-hartz.de plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die bisherige Regelung, die eine Arbeitssuche im Umkreis von 50 Kilometern vorsah, deutlich auszuweiten. Nach den ersten drei Monaten des Leistungsbezugs soll ein Umzug als zumutbare Mitwirkungspflicht gelten. Die Neuregelung könnte erhebliche Auswirkungen auf den regionalen Arbeits- und Wohnungsmarkt haben.

Verschärfungen beim Bürgergeld könnten am 1. Januar 2025 in Kraft treten

Die neuen Regelungen sollen jedoch auch Fördermaßnahmen beinhalten:

  • „Anschubfinanzierung“: Eine 1000-Euro-Prämie für ehemals Langzeitarbeitslose, die mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig arbeiten und in den letzten sechs Monaten kein Bürgergeld mehr beziehen.
  • Ein bis zu zwölfwöchiges Integrationspraktikum für Geflüchtete, bei dem die Jobcenter die Kosten übernehmen. Die Teilnahme kann verpflichtend sein, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  • Arbeitgeber können einen Lohnzuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete für Berufssprachkurse freistellen.
  • Beschäftigten, die von Kündigung bedroht sind, können bis zu vier Wochen zur Probe bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, mit fortlaufender Lohnzahlung durch den bisherigen Arbeitgeber.
  • Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte soll in der Zeitarbeit gefördert werden, um langfristig Fachkräfteengpässe zu verringern.

Die neuen Regelungen werden in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eingebracht, um eine schnelle Beschlussfassung zu ermöglichen. Laut Kabinettsvorlage sollen die Anpassungen zur Zumutbarkeit von Arbeitswegen, zur Schonzeit für eigenes Vermögen, zur Höhe der Leistungskürzungen sowie die Einführung der neuen Anschubfinanzierung am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Weitere Maßnahmen sollen später folgen.

Bürgergeld lohnt sich mehr als Arbeiten bei Mindestlohn – das finden viele. Was ist da dran? Eine Rechnung zeigt überraschende Ergebnisse.

Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa | Jens Kalaene

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