VonSven Schneiderschließen
Der Süßstoff Aspartam soll laut WHO möglicherweise krebserregend sein. Aber in welchen Produkten ist er enthalten? Und wie hoch ist die Gefahr?
Hamm - Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Aspartam als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Der Süßstoff ist in zahlreichen Getränken und Speisen enthalten. Doch was ist Aspartam überhaupt – und mit welchem Produkten wird man im Alltag konfrontiert, die den möglicherweise gesundheitsschädigenden Zusatz enthalten? Zugleich geben Forscher eine vorsichtige Entwarnung.
Aspartam „möglicherweise krebserregend“: Diese Produkte enthalten den Süßstoff
Die Krebsforschungsagentur IARC ist sich sicher: Aspartam ist „möglicherweise krebserregend“. Die Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation mit Sitz im französischen Lyon untersucht Produkte darauf, ob sie für Menschen Krebsrisikofaktoren bedeuten. Aspartam erhielt nun die dritte von vier Stufen, die Aussagen darüber machen, wie gut ein Krebsrisiko belegt ist:
- 1: krebserregend (z. B. Alkohol, radioaktive Strahlung, Tabak)
- 2a: wahrscheinlich krebserregend (z. B. rotes Fleisch, Glyphosat)
- 2b: möglicherweise krebserregend (z. B. Nickel, Aloe Vera, Aspartam)
- 3: nicht einzustufen (zu wenig Belege)
Bei Aspartam handelt es sich um einen kalorienarmen, synthetisch hergestellten Süßstoff, der rund 200 Mal süßer ist als Zucker. In der Lebensmittelproduktion ist er bereits seit 1981 zugelassen und dementsprechend häufig zu finden. In den USA unterliegt Aspartam keinerlei Verwendungsbeschränkung mehr. Und auch in Deutschland ist der Süßstoff in vielen Produkten zu finden. Oftmals wird er Kaffee hinzugefügt, der an sich durchaus selber krebserregend sein kann.
Süßstoff Aspartam in zahlreichen Produkten enthalten - Forscher geben Entwarnung
Unter anderem wird Aspartam als Tafelsüßstoff verwendet. Zudem findet sich der Süßstoff in vielen Erfrischungsgetränken wie Zuckerfreie („Zero) Varianten von Cola-Produkten, Senf, Soßen, Joghurt, Eis, Kaugummi, Zahnpasta, Vitamintabletten und Hustensaft. Wer kontrollieren will, ob sich der „möglicherweise krebserregende“ Süßstoff im gekauften Produkt befindet, kann dies ganz einfach tun. Auf dem Etikett muss Aspartam mit dem Namen oder der E-Nummer (E951) angegeben werden. Der Nachteil: Eine Mengenangabe von Aspartam auf dem Produkt gibt es in der Regel nicht.
Müssen sich Verbraucher jetzt Sorgen machen ob der Einstufung von Aspartam? Forscher geben Entwarnung. Wie die WHO mitteilt, sei die Einnahme des Süßstoffes Aspartam im Rahmen ihrer bislang geltenden Tageshöchstempfehlungen unbedenklich. Bedeutet: Die akzeptable Aufnahmemenge pro Tag (ADI) liegt bei 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Demnach sei eine unrealistisch hohe Menge an Produkten mit dem Süßstoff, um seine schädliche Wirkung zu entfalten. Vorsichtiger sollten Verbraucher bei Schoko-Nikoläusen sein. Sie gehen nicht nur auf die Figur, sondern können auch krebserregende Stoffe enthalten.
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