VonJulian Mayrschließen
Zahlreiche Deutsche planen ihren Osterurlaub in der Türkei. Die angespannte innenpolitische Lage erfordert aber besondere Aufmerksamkeit.
Ankara – Die Planungen für den Sommerurlaub sind bei vielen längst abgeschlossen. Vorher stehen aber noch die Osterferien an. Eines der beliebtesten Reiseziele für die kommenden Feiertage ist die Türkei. Völlig unbeschwert gestaltet sich eine Reise in das Mittelmeerland derzeit aber nicht. Dafür verantwortlich sind politische Unruhen.
Auswärtiges Amt veröffentlicht Reisehinweis: Wie sicher ist der Urlaub in der Türkei?
„In Ankara, Istanbul, Izmir und anderen Städten kommt es derzeit im Zusammenhang mit politischen Protestaktionen und Versammlungsverboten zu Absperrungen von Straßen sowie U-Bahn-Stationen und Ausfällen im öffentlichen Nahverkehr“, so der aktuelle Reisehinweis des Auswärtigen Amtes, der jüngst veröffentlicht wurde. Eine weitere Reiseinformation betrifft ebenfalls die Metropolen Istanbul und Ankara.
Für Urlauber gibt es jedoch auch positive Nachrichten: Die beliebten Urlaubsregionen an der türkischen Riviera, wie Antalya und Side, sind von den Protesten momentan nicht betroffen. Der Tourismus in diesen Gebieten läuft weitgehend störungsfrei, und Reisende können ihren Urlaub wie geplant genießen, informiert der ADAC.
Die Proteste gegen die Inhaftierung des bekannten Oppositionspolitikers Ekrem Imamoglu konzentrieren sich laut dem Automobilclub hauptsächlich auf die großen Städte Istanbul, Ankara und Izmir. Der Flugverkehr in die Türkei verläuft bisher ohne Einschränkungen, und auch auf den Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Metropolen gibt es keine größeren Behinderungen.
Politische Proteste in der Türkei: Diese Hinweise des Auswärtigen Amtes sollten Urlauber beachten
Wer bereits eine Reise in die Türkei gebucht hat oder plant, betroffene Städte und Regionen in den kommenden Wochen zu besuchen, muss nicht zwangsläufig stornieren. Das Auswärtige Amt hat seine Sicherheitshinweise für die Türkei zwar aktualisiert, aber keine generelle Reisewarnung ausgesprochen.
Reisende sollten dennoch die folgenden Empfehlungen des Auswärtigen Amtes beachten:
- Halten Sie sich regelmäßig über die aktuelle Lage und mögliche Einschränkungen informiert.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Seien Sie in der Nähe von Versammlungen besonders vorsichtig.
Die Behörde warnt in diesem Zusammenhang vor willkürlichen Verhaftungen, die seit 2017 zugenommen haben. „Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind“, erklärt das Auswärtige Amt. Vorsicht ist auch bei der Interaktion mit Social-Media-Inhalten geboten, die sich mit den aktuellen Protesten oder regierungskritischen Themen befassen.
Proteste bald auch in beliebten Urlaubsregionen? Ende der Unruhen nicht absehbar
Derzeit ist laut Reisehinweis des Auswärtigen Amts „nicht absehbar, wie lange diese Einschränkungen anhalten werden“. Eine Woche nach Beginn der Demonstrationen rief die Opposition zu einer Ausweitung der landesweiten Proteste auf. Es ist laut ADAC nicht ausgeschlossen, dass bald auch in bisher verschonten Regionen der Türkei Demonstrationen stattfinden.
Wer die Situation in der Türkei als zu riskant empfindet, kann sich laut dem Automobilclub nicht auf eine kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen verlassen. Diese Möglichkeit besteht nur, „wenn die Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt ist“. Die bloße Sorge vor den Protesten reicht „für eine kostenfreie Stornierung meist nicht“.
Flüge oder Hotelaufenthalte können unter bestimmten Bedingungen bis zu festgelegten Fristen kostenfrei storniert werden. Der Automobilclub warnt jedoch: „Sind die gebuchten Leistungen wie Flugbeförderung oder Unterbringung jedoch nicht unmittelbar durch die Protestaktionen beeinträchtigt, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Einschränkungen für Reisende vor Ort, die sich nicht auf die gebuchte Einzelleistung auswirken, führen daher nicht zu einem kostenfreien Stornorecht.“
Rubriklistenbild: © Dominika Zarzycka/IMAGO

