Hartes Gesetz

„Wahnsinnsfahrt“: Deutsches Paar rast in Dänemark durch Ort – Auto beschlagnahmt

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Speziell im Ausland sollte man seinen Gasfuß besser zügeln – oft drohen Autofahrern dort harte Strafen. Das bekam nun ein deutsches Ehepaar in Dänemark zu spüren.

Sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, ist nie eine besonders gute Idee. Nicht nur, dass man andere damit gefährdet – es drohen teils auch harte Strafen. Besonders im Ausland sollte man seinen Gasfuß zügeln, denn dort sind die Konsequenzen teils deutlich schärfer als hierzulande. Es drohen nicht nur sehr hohe Bußgelder, sondern unter Umständen ist sogar das Auto weg. So erging es nun einem deutschen Ehepaar in Dänemark.

„Wahnsinnsfahrt“: Deutsches Ehepaar rast in Dänemark mit 107 km/h durch Tempo-50-Zone

Das Nachbarland hat nämlich ein Gesetz, das sogenannte „Wahnsinnsfahrten“ hart bestraft. Darunter fällt beispielsweise, wenn man mit mehr als 100 km/h und gleichzeitig mit mehr als dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist. Doch genau tat nun ein deutsches Ehepaar in der Hauptstraße von Brøns in der Kommune Tønder: Sie rasten mit 107 km/h, wo nur 50 km/h erlaubt waren, wie die Polizei Süd- und Südjütland berichtet. Die Beamten machten kurzen Prozess: Das Fahrzeug des in Schleswig-Holstein lebenden Paares wurde beschlagnahmt. Ob der Wagen endgültig eingezogen wird, entscheidet am Ende ein Gericht.

In Dänemark war ein deutsches Ehepaar deutlich zu schnell unterwegs – ihr Auto wurde daraufhin beschlagnahmt. (Symbolbild)

Dänische Polizei beschlagnahmt Auto: Fahren mit diesen Geschwindigkeiten „inakzeptabel“

„Wir sind sehr zufrieden, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wurde. Das Fahren mit diesen Geschwindigkeiten sei inakzeptabel“, sagte Kommissar Eli Jepsen Gejsing, Leiter der Verkehrspolizei in Süd- und Südjütland. Es nicht das erste Mal, dass ein Deutscher in Dänemark aufgrund seiner Fahrweise sein Auto loswird: Erst kürzlich war dort ein 19-Jähriger mit 182 km/h in einer Tempo-80-Zone gemessen worden.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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„Wahnsinnsfahrt“-Gesetz: Nicht nur extreme Raser können hart bestraft werden

Das sogenannte „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz in Dänemark greift allerdings nicht nur bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen. Es gibt auch noch zahlreiche andere Vergehen, durch die ein Auto beschlagnahmt werden kann, dazu gehören:

  • Eine besonders rücksichtslose Fahrweise
  • Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille
  • Fahrlässige Tötung unter besonders erschwerenden Umständen
  • Die Herbeiführung einer unmittelbaren Gefahr für das Leben oder Eigentum einer Person
  • Unter besonders erschwerenden Umständen fahrlässig eine erhebliche Schädigung des Körpers oder der Gesundheit einer Person herbeiführen

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Auch in Deutschland können Fahrzeuge von extremen Rasern nach § 315f Strafgesetzbuch (StGB) eingezogen werden – wenn es sich um ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ handelt.

Rubriklistenbild: © Marius Schwarz/Imago

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