Festnahme in Kalifornien

Dutzende Autounfälle für YouTube-Klicks provoziert? Polizei verhaftet Ehepaar

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Ein Ehepaar soll absichtlich Autounfälle provoziert haben – offenbar für YouTube-Klicks, und um bei der Versicherung abzukassieren.

In der heutigen Zeit mit einem YouTube-Kanal Aufmerksamkeit zu generieren, ist nicht ganz einfach – unzählige Produzenten buhlen mittlerweile um die Gunst der Zuschauer, beziehungsweise vor allem um Klicks. Zwei Sachen funktionieren allerdings fast immer: Katzenvideos und Clips von Missgeschicken. Zu letzterer Kategorie zählen natürlich auch Autounfälle – selbst Autoexperte Matthias Malmedie macht Unfall-Kommentar-Videos. Gerade Dashcam-Videos (so wie ein Clip der Polizei, der die Fahrt eines Betrunknen zeigt) sind bei Zuschauern sehr beliebt. Und genau damit betrieb ein Ehepaar (beide 40) in den USA einen YouTube-Kanal. Nun kam allerdings heraus: Die beiden verursachten offenbar zahlreiche Unfälle für ihren Kanal selbst – und teilweise war dabei sogar noch ihr Kind an Bord.

Dutzende Autounfälle für YouTube-Klicks provoziert? Polizei verhaftet Ehepaar

Aufgeflogen war das Treiben des Paares durch einen Unfall, der der Polizei von San Bernardino (Kalifornien) verdächtig vorkam: Christopher P. (40) hatte sein Fahrzeug ganz offensichtlich ohne ersichtlichen Grund gestoppt, daraufhin war ein Lastwagen mit Anhänger auf seinen Wagen aufgefahren. Kurz nach dem Unfall postete der 40-Jährige auf YouTube ein Video des Crashs von einer nach hinten gerichteten Dashcam. Polizisten untersuchten den Fall: Sie werteten Überwachungsvideos aus und befragten Zeugen. Daraufhin wurde der Christopher P. zunächst festgenommen, kam jedoch später auf Kaution frei.

Ein Ehepaar in den USA hat offenbar Autounfälle provoziert, um YouTube-Klicks zu generieren. (Symbolbild)

YouTube-Kanal mit Autounfällen: Kalifornisches Versicherungsministerium sucht Opfer und Zeugen

Das kalifornische Versicherungsministerium leitete nach diesem scheinbar mutwillig provozierten Unfall jedoch eine umfassende Untersuchung ein – und suchte nach Zeugen beziehungsweise nach Unfallopfern aus den Videos des Paares. Unter anderem auf Facebook:

Unfall-YouTube-Kanal: Bei provozierten Crashs eines Paares soll das Kind teils mit im Auto gewesen sein

Im Zuge der Ermittlungen trat dann schließlich erstaunliches zutage: Von den mehr als 160 Crash-und Fail-Videos, die das Paar auf YouTube hochgeladen hatte, sollen 42 Unfälle durch das Paar vorsätzlich herbeigeführt worden sein. Scheinbar ging es aber nicht nur um Klicks, sondern auch um Geld von der Versicherung: 23 der Videos waren laut einer Mitteilung der Behörde mit 17 Versicherungsansprüchen verknüpft. Trauriger Höhepunkt der bisherigen Ermittlungen: Wie die Behörden herausfanden, soll das Kind des Paares bei „mehreren Vorfällen“ mit im Auto gesessen haben.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Nun wurde das Ehepaar festgenommen und die Kaution auf 500.000 US-Dollar (umgerechnet rund 460.000 Euro, Stand: Ende März 2023) festgesetzt. Angeklagt werden die Beiden unter anderem wegen Versicherungsbetrug in mehreren Fällen, sowie Kindesgefährdung.

Rubriklistenbild: © YAY Images/Imago

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