Regeln beachten

Autobahn-Drängler aufgepasst: So berechnet man den korrekten Sicherheitsabstand

  • schließen

Wie viel Abstand ist „ausreichend“ im Straßenverkehr? Hier erfahren Sie, wie Sie den Sicherheitsabstand berechnen und welche Konsequenzen bei Missachtung drohen.

Beim Fahren auf der Autobahn ist aufgrund der hohen Geschwindigkeit höchste Konzentration geboten. Eine besondere Gefahr stellen hier Drängler dar: Ein aggressiver Fahrer im Rückspiegel ist nicht nur lästig und stört die Konzentration – wenn er zu nah auffährt, besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Denn der Verfolger kann im Ernstfall möglicherweise nicht rechtzeitig bremsen und fährt auf. Doch wie definiert man einen „ausreichenden“ Sicherheitsabstand? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt hierzu keinen genauen Wert an, da dieser von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängt. Das Gesetz (StVO § 4) besagt lediglich, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, „dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Auf deutschen Autobahnen wird gerne gedrängelt – doch wie groß muss der Sicherheitsabstand eigentlich sein? (Symbolbild)

Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Faustregel „Halber Tacho“

Es gibt zwei gängige Faustregeln zur Berechnung des erforderlichen Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die erste Regel lautet „halber Tacho“. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Mindestabstand dem halben Tachowert entsprechen. Wenn Sie also mit 100 km/h auf einer Landstraße fahren, sollten Sie mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Der Automobilklub ACV empfiehlt, sich an den Leitpfosten zu orientieren, die entlang von Autobahnen und Landstraßen aufgestellt sind, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Abstände einzuschätzen. Diese stehen in der Regel 50 Meter auseinander.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im Newsletter unseres Partners 24auto.de.

Sicherheitsabstand abschätzen: Die „Zwei-Sekunden-Regel“

Verkehrsschilder können ebenfalls hilfreich sein, um den korrekten Sicherheitsabstand einzuhalten. Hier kommt die „Zwei-Sekunden-Regel“ ins Spiel: Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften ein Schild passiert, sollten Sie denselben Punkt frühestens zwei Sekunden später erreichen. Moderne Technologien wie Abstandswarner oder Abstandsregel-Tempomaten können ebenfalls unterstützen. Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass man sich nicht ausschließlich auf die Technik verlassen sollte – die Verantwortung für die Einhaltung des richtigen Abstands liegt immer beim Fahrer.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Mögliche Strafen bei Verstößen gegen den Sicherheitsabstand im Straßenverkehr

Bei einem Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h liegt das Bußgeld zwischen 25 und 35 Euro. Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h steigt das Bußgeld deutlich an und es drohen mindestens ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wie stark der Mindestabstand unterschritten wurde.

Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h drohen folgende Strafen bei Abstandsverstößen:

gefahrenes TempoMindeststrafe/Maximalstrafe
mehr als 80 km/h75 € und 1 Punkt / 320 € und 1 Punkt
mehr als 100 km/h75 € und 1 Punkt / 320 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
mehr als 130 km/h100 € und 1 Punkt / 400 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Der ADAC weist darauf hin, dass nur ein „gefährdender Abstand“ geahndet wird. Dies ist der Fall, wenn der Sicherheitsabstand über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten wird. Aus diesem Grund werden laut dem Automobilklub der Nah- und der Fernbereich der Messstelle in der Regel durch zwei Videokameras dokumentiert.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

Kommentare