Autobahn-Drängler aufgepasst: So berechnet man den korrekten Sicherheitsabstand
VonSebastian Oppenheimer
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Wie viel Abstand ist „ausreichend“ im Straßenverkehr? Hier erfahren Sie, wie Sie den Sicherheitsabstand berechnen und welche Konsequenzen bei Missachtung drohen.
Beim Fahren auf der Autobahn ist aufgrund der hohen Geschwindigkeit höchste Konzentration geboten. Eine besondere Gefahr stellen hier Drängler dar: Ein aggressiver Fahrer im Rückspiegel ist nicht nur lästig und stört die Konzentration – wenn er zu nah auffährt, besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Denn der Verfolger kann im Ernstfall möglicherweise nicht rechtzeitig bremsen und fährt auf. Doch wie definiert man einen „ausreichenden“ Sicherheitsabstand? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt hierzu keinen genauen Wert an, da dieser von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängt. Das Gesetz (StVO § 4) besagt lediglich, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, „dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“
Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Faustregel „Halber Tacho“
Es gibt zwei gängige Faustregeln zur Berechnung des erforderlichen Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die erste Regel lautet „halber Tacho“. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Mindestabstand dem halben Tachowert entsprechen. Wenn Sie also mit 100 km/h auf einer Landstraße fahren, sollten Sie mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Der Automobilklub ACV empfiehlt, sich an den Leitpfosten zu orientieren, die entlang von Autobahnen und Landstraßen aufgestellt sind, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Abstände einzuschätzen. Diese stehen in der Regel 50 Meter auseinander.
Sicherheitsabstand abschätzen: Die „Zwei-Sekunden-Regel“
Verkehrsschilder können ebenfalls hilfreich sein, um den korrekten Sicherheitsabstand einzuhalten. Hier kommt die „Zwei-Sekunden-Regel“ ins Spiel: Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften ein Schild passiert, sollten Sie denselben Punkt frühestens zwei Sekunden später erreichen. Moderne Technologien wie Abstandswarner oder Abstandsregel-Tempomaten können ebenfalls unterstützen. Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass man sich nicht ausschließlich auf die Technik verlassen sollte – die Verantwortung für die Einhaltung des richtigen Abstands liegt immer beim Fahrer.
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Mögliche Strafen bei Verstößen gegen den Sicherheitsabstand im Straßenverkehr
Bei einem Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h liegt das Bußgeld zwischen 25 und 35 Euro. Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h steigt das Bußgeld deutlich an und es drohen mindestens ein Punkt in Flensburg und ein Fahrverbot. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wie stark der Mindestabstand unterschritten wurde.
Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h drohen folgende Strafen bei Abstandsverstößen:
gefahrenes Tempo
Mindeststrafe/Maximalstrafe
mehr als 80 km/h
75 € und 1 Punkt / 320 € und 1 Punkt
mehr als 100 km/h
75 € und 1 Punkt / 320 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
mehr als 130 km/h
100 € und 1 Punkt / 400 €, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Der ADAC weist darauf hin, dass nur ein „gefährdender Abstand“ geahndet wird. Dies ist der Fall, wenn der Sicherheitsabstand über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten wird. Aus diesem Grund werden laut dem Automobilklub der Nah- und der Fernbereich der Messstelle in der Regel durch zwei Videokameras dokumentiert.