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Cannabisgesetz tritt in Kraft: Das gilt ab 1. April für Konsum, Anbau und am Steuer

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Ab April ist Konsum und Anbau von Cannabis erlaubt. Doch es gibt Einschränkungen, die Sie kennen sollten. Auch die Regeln für Autofahrer ändern sich.

München – Jetzt ist es final: Die Legalisierung von Cannabis kommt. Schon ab 1. April 2024 ist der Besitz, Anbau und Konsum in geringen Mengen für Erwachsene erlaubt. Die sogenannten Anbauvereinigungen starten jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Legal heißt jedoch nicht, dass man jetzt alles darf. Die Regierung hat im Cannabisgesetz einen strengen Rahmen gesetzt, was beim Cannabis erlaubt ist und was nicht. So darf man längst nicht überall einen Joint rauchen.

Cannabis-Legalisierung ist ab dem 1. April 2024 legal: Wie viel Cannabis ist dann erlaubt?

Das Bundesministerium für Gesundheit klärt auf: „Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.“ Es ist sogar erlaubt, bis zu 50 Gramm am eigenen Wohnsitz zu lagern.

Überschreitet man diese Menge bis zu 30 Gramm (oder bis zu 60 Gramm am Wohnort), wird dies als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Werden auch diese Grenzen überschritten, bleibt der Besitz strafbar.

Welche Regeln gelten für den Anbau von Cannabis?

Ab dem 1. April ist auch der Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal. Jeder Erwachsene, der „in Deutschland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt“ hat, darf Cannabis anbauen. Der Anbau darf allerdings nur zum Eigenkonsum erfolgen und es muss sichergestellt sein, dass Dritte – insbesondere Kinder und Jugendliche – keinen Zugriff auf das Cannabis haben.

Das Gesetz regelt auch die Menge an Cannabispflanzen. Maximal drei Pflanzen sind erlaubt. Weitere Pflanzen müssen „unverzüglich und vollständig“ vernichtet werden. Für den Eigenanbau dürfen Samen aus EU-Mitgliedsstaaten online gekauft und eingeführt werden. Beim Anbau sollte allerdings darauf geachtet werden, dass Nachbarn keinen unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt sind – etwa durch den Geruch.

Darf ich Cannabis an Dritte weitergeben?

Das wird im Gesetz klar verneint. Es ist immer die Rede davon, dass Anbau und Besitz ausschließlich für den Eigenkonsum erlaubt sind. Das Bundesministerium für Gesundheit betont dies in den FAQs zum Cannabisgesetz auch noch einmal deutlich.

Ab 1. April gilt das neue Cannabisgesetz und die Droge ist in Maßen legal. Damit man sich nicht unwissentlich strafbar macht, sollte man wissen, was erlaubt ist und was verboten.

Darf Cannabis nach der Legalisierung dann uneingeschränkt überall konsumiert werden?

Obwohl das Mitführen von Cannabis in den erlaubten Mengen jederzeit gestattet ist, kann das Rauchen eines Joints an bestimmten Orten immer noch Ärger verursachen. Es gibt einige Bereiche, in denen der Konsum aufgrund des Jugendschutzes verboten ist. Dazu gehören Fußgängerzonen – hier darf zwischen 7 und 20 Uhr kein „Bubatz“ geraucht werden.

Darüber hinaus besteht ein generelles Konsumverbot in der Nähe von Kitas, Schulen, öffentlichen Sportplätzen und Spielplätzen. Hier ist der Konsum in einem Radius von hundert Metern um die jeweilige Stätte strikt verboten. Diese Einschränkungen sind Teil der Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen, die im Cannabisgesetz festgeschrieben sind. Gleiches gilt, wenn man sich in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen aufhält.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bleibt Cannabis für sie weiterhin verboten

Die Regierung legte großen Wert auf den Jugendschutz. Daher bleibt sowohl der Konsum als auch Besitz und Anbau von Cannabis für Unter-18-Jährige weiterhin komplett verboten. Das Gesetz sieht zudem weitere Schutzmaßnahmen vor. Dazu gehören:

  • Strenge Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken.
  • Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis. Das gilt auch für Anbauvereinigungen.
  • Ausbau der Präventionsangebote sowie der Frühinterventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.
  • Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nicht an Minderjährige ausgeben und müssen strikte Alterskontrollen durchführen.

Strafen und Anbauvereinigungen – das ändert sich noch durch das Cannabisgesetz

Das Cannabisgesetz verschärft auch einige Strafen. Dazu gehört etwa die Weitergabe an Minderjährige. Hier wird das Strafmaß auf zwei Jahre angehoben. Wer wegen Besitzes oder Anbaus kleiner Mengen Cannabis verurteilt wurde, die nach der neuen Regelung legal wären, kann sich freuen. Der entsprechende Eintrag kann auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden, wie der NDR berichtet. Laufende Straf- und Ermittlungsverfahren, bei denen dies zutrifft, werden eingestellt.

Neben dem Eigenanbau soll künftig auch der Erwerb von Cannabis bei sogenannten Anbauvereinigungen möglich sein. Diese wird es jedoch nicht direkt ab dem 1. April geben. Erst ab dem 1. Juli 2024 sollen die Anbauvereinigungen starten dürfen. Die entsprechenden Regeln, an die sie sich dann zu halten haben, sind jedoch bereits im Cannabisgesetz festgeschrieben.

Deutschland: Cannabis, Gehalt, Pfand - die Änderungen 2024 in einer Fotogalerie

Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.
Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).  © Carsten Koall/dpa
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.  © Bernd Weißbrod/dpa
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.  © William Archie/Detroit Free Pre/dpa
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.  © Patrick Pleul/dpa
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.  © Jens Kalaene/dpa
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.  © Jens Büttner/dpa
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. © Annegret Hilse/dpa
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben.
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben. © Martin Gerten
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen. © Christoph Soeder/dpa

Cannabis am Steuer ist natürlich nicht erlaubt – genaue Richtlinie wird noch erarbeitet

Bislang galt: Wer Cannabis konsumiert und sich dann ans Steuer setzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut bussgeldkatalog.org wird beim ersten Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Ein zweiter Verstoß wird mit 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot geahndet.

Beim dritten Verstoß müssen Autofahrerinnen und Autofahrer mit einem Bußgeld von 1500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und erneut einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. In bestimmten Fällen kann Cannabis am Steuer auch als Straftat gewertet werden und zum Führerscheinentzug sowie einer Freiheitsstrafe führen.

Mit dem neuen Cannabisgesetz soll es jedoch auch hier eine Änderung geben. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Führung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „soll bis Ende März 2024 einen THC-Grenzwert vorschlagen. Bis zur entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben“, so das Bundesministerium für Gesundheit. (sp)

Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

Rubriklistenbild: © Frank Hoermann/Sven Simon/IMAGO

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