Auch Deutschland betroffen

Autofahrer aufgepasst: Tempo-Überwachung ist ab Juli Pflicht in der EU

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Schon 2019 beschloss die EU eine Verordnung zu verpflichtenden Assistenzsystemen für Autos. Ab 6. Juli 2022 müssen Fahrzeuge nun einiges mehr haben, der Sicherheit zuliebe.

München – Ab 6. Juli 2022 gelten in der EU zahlreiche neue Regeln für den Straßenverkehr. Die Vorlage für mehr Sicherheit auf europäischen Straßen wurde bereits 2019 verabschiedet. Bald also tritt die Regelung zu verpflichtenden Assistenzsystemen für Neuwagen in Kraft.

Autos 2022: EU setzt Grundlage für verpflichtende und automatische Alkohol-Wegfahrsperre

Alle neuen Fahrzeugtypen müssen ab dem 6. Juli neue Assistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistent, Notbremsassistent, Spurhalteassistent oder Rückfahrassistent enthalten. Auch die Grundlage für eine automatische Alkohol-Wegfahrsperre wird geregelt.

Ziel der Regeln sind mehr Sicherheit im Straßenverkehr mit weniger Toten und Schwerverletzten durch vermeidbare Unfälle. In vielen Neuwagen sind bereits jetzt diverse Sicherheitssysteme im Cockpit verbaut – durch die Regelung sollen sie flächendeckend Unfälle vermeiden. Ab dem 7. Juli 2024 sind folgende Assistenzsysteme dann für alle Neufahrzeuge Pflicht. 

EU und Verkehr 2022: Diese Assistenzsysteme wird es bald in allen Autos geben:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA: Intelligent Speed Assistance): Das Assistenzsystem soll künftig verhindern, dass Autofahrer das Tempolimit überschreiten. Es verfügt über digitale Straßenkarten und erkennt über eine Verkehrszeichenerkennung, ob Tempolimits eingehalten werden. Bei einer Überschreitung macht das System mit akustischen und visuellen Warnhinweisen darauf aufmerksam.
  • Notbremsassistent: Ab 2022 soll ein Notbremsassistent in neuen Fahrzeugtypen Pflicht werden. Er soll selbstständig Gefahrensituationen erkennen und das Fahrzeug abbremsen, um Kollisionen zu verhindern.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Der Spurhalteassistent (LKA: Lane Keeping Assist) ist vielen bereits bekannt, ab 2022 soll aber der Notfall-Spurhalteassistent (ELK: Emergency Lane Keeping) Standard in Fahrzeugen werden. Er greift noch aggressiver ein, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen droht oder in den Gegenverkehr gerät.
  • Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre: Schon 2019 haben die EU-Staaten beschlossen, dass Neuwagen ab 2022 über eine Vorrichtung zum Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre verfügen müssen. Zunächst einmal soll es sich aber nur um eine standardisierte Schnittstelle handeln. Bei Bedarf kann dann die Alkohol-Wegfahrsperre verbaut werden.
  • Müdigkeitserkennung: Um Sekundenschlaf am Steuer zu verhindern, soll eine Müdigkeitserkennung das Fahrverhalten des Fahrers analysieren und mit akustischen und optischen Zeichen darauf hinweisen, dass Pausen eingehalten werden müssen.
  • Rückfahrassistent: Beim Rückwärtsfahren soll der Assistent vor Passanten oder anderen Hindernissen warnen.
  • Sicherheitsgurt-Warnsystem: Das Warnsystem ist bereits seit dem 1. September 2019 für Vorder- und Rücksitze neuer typegenehmigter Fahrzeuge vorgeschrieben. Ab dem 1. September 2021 soll diese Regelung für alle neu zugelassenen Autos gelten.
  • Unfalldatenspeicher (Black Box): Wie bei der „Black Box“ im Flugzeug sollen auch Autos in Zukunft über einen Datenspeicher verfügen, mit dem sich ein Unfallhergang rekonstruieren lässt.

Rubriklistenbild: © Mazda

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