Zumindest hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun den Weg für das autonome Fahren in Parkhäusern freigemacht. Die Behörde hat einen Anforderungskatalog vorgelegt, in dem geregelt ist, welche Voraussetzungen Systeme zum sogenannten „Automated Valet Parking“ (AVP) für eine Zulassung in Deutschland erfüllen müssen.
Autonomes Fahren: KBA steckt Rahmen für Robo-Parken ab
Unter anderem ist beim autonomen Fahren in speziellen Parkhäusern eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h vorgeschrieben, die Fahrzeuge müssen gefahrlos deaktivierbar sein und sich selbstständig gegen Wegrollen an der Rampe oder in der Parklücke sichern. Nach Angaben des KBA ist der „Anforderungskatalog für die nachträglich aktivierbare automatisierte/autonome Fahrfunktion“ weltweit der erste seiner Art.
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Autohersteller können auf seiner Basis die Genehmigung für die Nutzung beziehungsweise die technische Freischaltung automatisierter Parkdienste beantragen, die sie in ihre Pkw einbauen. In speziell ausgerüsteten Parkhäusern können die Autos sich dann mithilfe der Fahrassistenzsysteme eigenständig zur Parklücke und zurückbewegen, sodass der Fahrer selbst nichts mehr mit dem Parkvorgang zu tun hat.
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Neben dem Gewinn an Bequemlichkeit für den Fahrer, der sich das Suchen einer Parkbucht spart, hat die Automatisierung weitere Vorteile. So sollen Parkhausbetreiber rund 20 Prozent mehr Fahrzeuge auf der gleichen Fläche unterbringen können, da sie enger nebeneinander geparkt werden können. (Mit Material von SP-X)