VonMelissa Sperberschließen
Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg. Einige Eigentümer zahlen nun weniger als zuvor, andere mehr. Doch wie funktioniert die Berechnung?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Baden-Württemberg eine neue Grundsteuerregelung, die bei einigen Immobilienbesitzern Unmut hervorruft. Während manche Eigentümer von der Reform profitieren, müssen andere tiefer in die Tasche greifen. Doch wie wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg eigentlich berechnet?
Änderung der Grundsteuer in Baden-Württemberg: Unterschiede zwischen Kategorien A, B und C
Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben und unterscheidet sich in die Kategorien A, B und C, wie das Bundesfinanzministerium erläutert. Die Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Für alle anderen privaten und gewerblichen Grundstücke, wie Eigentumswohnungen oder Ein- und Mehrfamilienhäuser, gilt die Grundsteuer B.
Neu hinzugekommen ist die Grundsteuer C, die Kommunen die Möglichkeit gibt, „einen höheren Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke beschließen“ zu können, so das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg (FM). Ob die Grundsteuer C tatsächlich erhoben wird, liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune.
Neue Grundsteuer in Baden-Württemberg: Bescheid zu hoch? Mit dieser Formal einfach nachrechnen
Wenn Eigentümer von Wohnungen oder Häusern über die Höhe ihres Grundsteuerbescheids erstaunt sind, betrifft dies die Berechnung der Grundsteuer B. Die vereinfachte Formel lautet: „Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune“. Wer die Höhe der Grundsteuer anzweifelt, sollte den Bescheid auf mögliche Fehler überprüfen.
Eine Beispielrechnung des FM zeigt, wie Eigentümer die Grundsteuer B in Baden-Württemberg selbst berechnen können. Angenommen, eine Grundstückseigentümerin besitzt ein Einfamilienhaus auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück. Der Bodenrichtwert für dieses Grundstück beträgt zum 1. Januar 2022 250 Euro pro Quadratmeter. Die Gemeinde hat einen Hebesatz von 350 Prozent festgelegt.
Aus welchem Grund wurde die Grundsteuer reformiert?
Im Jahr 2018 kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss, dass die bisherige Methode zur Bewertung von Grundstücken nicht mit der Verfassung übereinstimmte. Daher war eine Neuregelung der Grundsteuer durch ein Bundesgesetz erforderlich. Zusätzlich wurde festgelegt, dass die Bundesländer die Option haben, ein eigenes Modell für die Grundsteuer zu entwickeln. Baden-Württemberg nutzte diese Möglichkeit und verabschiedete im Jahr 2020 ein neues Landesgrundsteuergesetz, das seit dem 1. Januar 2025 gilt.
Beispiel zeigt: So wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg berechnet
Daraus ergibt sich folgende Berechnung zur Höhe der neuen Grundsteuer B:
- Grundsteuerwert: 400 Quadratmeter x 250 Euro pro Quadratmeter = 100.000 Euro
- Steuermessbetrag: 1,3 % - 30 % Ermäßigung = 0,91 %
- Neue Steuermesszahl: 100.000 € x 0,91 ‰ = 91,00 Euro
- Grundsteuer: 91,00 Euro x 350 % = 318,50 €
Grundsteuer B in Baden-Württemberg nachrechnen – auf Hebesatz und Bodenrichtwert achten
Für die Grundsteuer B wird das „modifizierte Bodenwertmodell“ verwendet. Hierbei spielt der Bodenwert eine entscheidende Rolle. Der Bodenwert ergibt sich aus der Multiplikation von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert und wird als Grundsteuerwert bezeichnet. Laut FM ist die Bebauung dabei unerheblich. Der ermittelte Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt.
In Baden-Württemberg gibt es Ermäßigungen bei der Steuermesszahl für Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (30 Prozent), für sozialen Wohnungsbau (25 Prozent) und für Kulturdenkmäler (zehn Prozent). Der von den Kommunen festgelegte Hebesatz wird schließlich auf den Grundsteuermessbetrag angewendet, um die jährlich zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln.
Die Eigentümerin zahlt somit jährlich 318,50 Euro Grundsteuer für ihr Einfamilienhaus. Wer seine Grundsteuer selbst nachrechnen möchte, kann den Hebesatz der Kommune auf deren Webseite oder im Amtsblatt finden. Der Bodenrichtwert ist im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg („BORIS-BW“) abrufbar.
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