VonKai Hartwigschließen
Der nächste GDL-Streik steht an: Bahnreisende müssen mit großen Einschränkungen rechnen. DB-Kunden können aber Verbraucherrechte einfordern.
München – Der nächste Bahnstreik steht bevor – und damit droht auch den Kunden der Deutschen Bahn (DB) wieder Chaos bei der Reiseplanung. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) will erneut die Arbeit niederlegen. GDL-Boss Claus Weselsky hatte bereits im Dezember 2023 angekündigt, dass ab Januar Streiks geplant sind.
Bahn-Streik der GDL: Wo können sich Kunden über ihre Ticket-Rechte informieren?
Bahn-Kunden blüht erneut Ärger auf den Schienen. Doch im Fall eines GDL-Streiks können sie auf ihre Verbraucherrechte pochen, wenn die geplante Zugreise ausfällt oder sich deutlich verspätet. Lesen Sie hier in der Übersicht, welche Ticket-Rechte Bahnreisende bei einem GDL-Streik haben.
Wer von einem Zugausfall oder einer Verspätung betroffen ist, sollte dies dokumentieren. Ein Bahn-Mitarbeiter kann dies bestätigen. Auch das Fotografieren der Anzeigetafel ist eine Möglichkeit. Gegenüber IPPEN.MEDIA empfiehlt Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern zudem, dass sich Reisende zuvor bei der Bahn informieren sollten, ob ihre Zugverbindung vom GDL-Streik betroffen ist oder nicht. Mögliche Informationsquellen sind:
- Die Homepage der Deutschen Bahn (https://www.bahn.de)
- Die Bahn-App
- „DB Information“-Terminals an den Bahnhöfen
- Mitarbeiter der Bahn an den Bahnhöfen oder in den DB-Zügen
- Kostenlose Service-Hotline der Bahn: 08000 996633
Zugausfall oder deutliche Verspätung wegen Bahnstreik: Diese Ticket-Rechte greifen
Bahnreisende können sich bei einem Streik auf die Fahrgastrechte berufen, bekräftigte die Expertin. Und sie bekommen ihr Geld laut der Verbraucherschützerin vollständig oder zumindest teilweise zurück, sollte ihr Zug ausfallen oder sich deutlich verspäten.
„Rechtlich greift hier die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007“, so Zeller: „Fällt der Zug aus und wird auf die Fahrt verzichtet, bekommen die Fahrgäste den gesamten Ticketpreis erstattet. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten bekommen Fahrgäste eine Entschädigung. Diese beträgt bei einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten 25 Prozent des Ticketpreises, bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten liegt diese bei 50 Prozent des Ticketpreises.“
| Fahrgastrechte für Bahn-Kunden bei Streik (Quelle: bahn.de) | |
|---|---|
| Zugbindung | entfällt bei Ausfall oder mind. 20 Minuten Verspätung der ursprünglichen Zugverbindung |
| Verspätung von 60 Minuten oder mehr | Bahn-Kunden haben ein Recht auf Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises |
| Verspätung von 120 Minuten oder mehr | Bahn-Kunden haben ein Recht auf Entschädigung von 50 Prozent des Ticketpreises |
| Zugausfall | Ticketpreis wird vollständig erstattet |
| Sitzplatzreservierung | kann kostenfrei storniert werden |
Bahn-Streik wird mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt
Grundsätzlich empfiehlt die Bahn im Fall eines Streiks ihren Kunden, die eigene Reise nach Möglichkeit zu verschieben, sofern diese nicht unbedingt notwendig erscheint. Zudem wird den betroffenen Fahrgästen die Umbuchung erleichtert und auf Kulanz gesetzt. Zugbindungen werden während des Streiks aufgehoben, Stornierungen von Sitzplätzen kostenlos ermöglicht, ebenso das Vorverlegen der eigenen Reise vor den Streikzeitraum – ohne Extra-Kosten für Bahnreisende.
Die GDL hatte bereits frühzeitig angekündigt, ihren geplanten Streik mindestens 48 Stunden vor Arbeitsniederlegung bekannt zu geben. Das soll Bahn-Kunden helfen, darauf zu reagieren und die gebuchte Zugverbindung ändern zu können. (kh)
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