Experten gespalten

Bald keine Pension für Beamte mehr? SPD will „darüber reden, wer alles in die Rentenkasse einzahlt“

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Die SPD schlägt vor, dass Beamte in Zukunft ebenfalls in die Rentenkasse einzahlen. Experten sind sich jedoch uneins, ob und inwieweit das helfen würde.

München – Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) erhielten Pensionäre 2024 im Durchschnitt 3.240 Euro, während die Standardrente bei 1.769 Euro liegt. Letztere Zahl basieren jedoch auf einer Beispielrechnung, die von einem Beitragszahler ausgeht, der 45 Jahre lang den Durchschnittslohn verdient und somit 45 Rentenpunkte hat. In der Realität trifft dies auf die wenigsten zu. Somit liegen die tatsächlichen Renten meist unter diesem Niveau.

Diese Diskrepanz zwischen Rente und Pension lässt immer wieder Rufe laut werden, das duale System einzustampfen und auch Beamte in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen zu lassen. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), sagte bereits 2023 in einem Focus-Interview: „Alle Selbstständigen und auch die Beamtinnen und Beamten sollten in die Rentenkasse einzahlen. Das würde die Rentenkosten für den Staat senken und mehr Gerechtigkeit bei der Altersversorgung herstellen.“ Auch SPD-Chef Lars Klingbeil würde das gerne umsetzen, wie er erst kürzlich bekräftigte.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Klingbeil fordert „echte Reform“ in dieser Legislaturperiode

Man müsse „darüber reden, wer alles und wie viel in die Rentenkasse einzahlt“, erklärte er gegenüber Zeitungen der Funke-Mediengruppe. In dieser Legislaturperiode müsse eine „echte Reform“ erfolgen, um steigende Sozialversicherungsbeiträge in den kommenden Jahren zu vermeiden. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU findet sich diese Forderung allerdings nicht wieder. Stattdessen kündigten die beiden Regierungsparteien dort andere geplante Reformen wie etwa die Aktivrente oder auch die Frühstartrente an.

Immerhin: Klingbeils Forderung, dass auch Selbstständige in die gesetzliche Rente einzahlen sollen, findet sich in abgeschwächter Form in dem Dokument wieder. „Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.“

SPD-Parteivorsitzender Lars Klingbeil will, dass künftig auch Beamte in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. (Archivbild)

Gesetzliche Rente auch für Beamte könnte jährlich 15 Milliarden Euro mehr für die Rentenkasse bedeuten

Aber würde eine „Eingemeindung“ der Beamten in die gesetzliche Rente überhaupt die erhoffte finanzielle Entlastung bringen? Das lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten. Einerseits wurde im Jahresgutachten 2023/24 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung festgestellt, dass dadurch zumindest eine „kurz- oder mittelfristigen Entlastung“ bewirkt werden könnte. Allerdings nur unter der Bedingung, dass „zunächst nur Beitragszahlende aufgenommen werden, aber keine zusätzlichen Renten anfallen.“

Die Wirksamkeit der von Klingbeil geforderten Maßnahme hängt also entscheidend von der konkreten Umsetzung ab. So spricht etwa gegen-hartz.de unter Berufung auf Zahlen des DIW von knapp 15 Milliarden Euro zusätzlicher Beiträge. In Modellrechnungen des Bundesarbeitsministeriums ist davon die Rede, dass bei einer vollständigen Integration der Beamten innerhalb von zehn Jahren 130 Milliarden Euro in die Rentenkasse fließen.

Der Beamtenstatus und seine Verpflichtungen

Der Beamtenstatus geht mit einigen Vorteilen, aber auch besonderen Verpflichtungen einher. Neben der vergleichsweise hohen Pension, die anders als die Rente eine Voll- anstatt als Grundversorgung ist, bietet eine Beamtenposition vor allem Jobsicherheit. Denn das Berufsbeamtentum ist „eine grundsätzlich lebenslange Anstellung“, wie das BMI informiert.

Dafür sind Beamtinnen und Beamte dazu verpflichtet, stets neutral und verfassungstreu zu sein. Zudem verzichten sie auf ihr Streikrecht. Außerdem sind Beamtinnen und Beamte weisungsgebunden. Heißt: Sie müssen den dienstlichen Anweisungen von Vorgesetzten Folge leisten.

Quellen: Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI), Beamtenbund dbb

Allerdings würden diese Mehreinnahmen natürlich auch mit einem Zuwachs an Rentenempfängern einhergehen. Denn die einzahlenden Beamten würden später ihre Rente natürlich auch aus der Rentenkasse beziehen. Einige Ökonomen befürchten, dass die Entlastung dadurch erheblich gemindert oder sogar aufgehoben werden könnte. Nicht zuletzt im Hinblick auf den bevorstehenden Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge.

Ob dies tatsächlich der Fall wäre, lässt sich erst beurteilen, wenn konkreten Pläne vorliegen. Klar ist, dass die Einbeziehung der Beamten das Rentenproblem nicht vollständig lösen würde. Sie könnte jedoch einen Teil der Lösung darstellen oder zumindest eine zeitweise finanzielle Entlastung bieten. (sp)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Noah Wedel

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