Balkonkraftwerke für alle: Wer profitiert vom neuen Solar-Gesetz?
VonUlrike Hanninger
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Das Kabinett verabschiedet eine Gesetzesänderung, um den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben. Vor allem für private Balkonkraftwerke fallen Hürden.
Mit dem „Solarpaket I“ hat das Bundeskabinett eine umfangreiche Reform des Solar-Gesetzes auf den Weg gebracht. Um die Photovoltaik in Deutschland auszubauen, wurden in erster Linie bürokratische Hürden beseitigt. Wie es bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) heißt, hat man über 50 administrative Hindernisse ausgemacht und im Austausch mit Experten vereinfacht. Sie hätten in erster Linie den privaten Betrieb von Balkonkraftwerken unnötig erschwert. Auf diese Weise sollen Installation und Nutzung von Solaranlagen auf dem Dach oder dem Balkon, auf dem man sich übrigens nicht unbekleidet sonnen sollte, künftig deutlich vereinfacht werden.
Neues Gesetz ermöglicht Balkonkraftwerke für Mieter und Mehrfamilienhäuser
Wie haufe.de informiert, wird es durch das neue Solar-Gesetz wohl bald auch Mietern möglich sein, ohne großen Aufwand Balkonkraftwerke zu installieren, die sich lohnen und eigenen Strom zu produzieren. Gleiches gelte für die Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Die Regierung wolle ein „Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ etablieren. Die erlaubte Leistung würde von bisher 600 Watt auf 2.000 Watt erhöht.
Privatpersonen solle der Zugang zur Photovoltaik dadurch erleichtert werden, dass Balkonkraftwerke ohne Anmeldung beim Netzbetreiber eingebaut werden dürfen, berichtet die FAZ weiter. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur werde vereinfacht und beschränke sich fortan auf einige wenige Daten. Auch könne man die Solaranlagen dem neuen Gesetzesentwurf zufolge schon in Betrieb nehmen, ohne dass ein geeichter Zweirichtungszähler eingebaut sei. Übergangsweise sei ein Zähler erlaubt, der rückwärts laufe, wenn mehr Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist als verbraucht werde.
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Eine Förderung bekämen bald auch Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden. Eine unkompliziertere Nutzung von Nebengebäuden wie Garagen wird in Aussicht gestellt. Der Ausbau bereits bestehender Dachanlagen, um die Leistung zu steigern, werde ebenfalls bald unterstützt. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, Solarzellen auf Freiflächen zu platzieren.
Wann tritt das neue Solar-Gesetz in Kraft?
Das neue Gesetz wird voraussichtlich Anfang 2024 verabschiedet. Im kommenden Herbst muss es noch vom Bundestag bestätigt werden. Obwohl „Solarpaket I“ auf breite Zustimmung trifft, gibt es auch Stimmen, denen die Maßnahmen und Neuerungen nicht weit genug gehen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Beispiel wünscht sich den verpflichtenden Einbau von Solaranlagen bei Neubauten und Dachsanierungen.