VonVivian Wergschließen
Krankheiten können der Grund sein, dass Menschen nicht gleichberechtigt am Leben teilnehmen können. Doch ab welchem Behinderungsgrad gilt man als schwerbehindert?
München – Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) leben in Deutschland etwa 7,9 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Die Anzahl der Schwerbehinderten steigt kontinuierlich an. Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf. Laut Destatis sind etwa die Hälfte der schwerbehinderten Menschen zwischen 55 und 75 Jahre alt.
Das Versorgungsamt gehört zu den Ämtern, das über die Anerkennung einer Schwebehinderung entscheidet
Gemäß dem Sozialgesetzbuch gelten Personen als schwerbehindert, wenn die Versorgungsämter einen sogenannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 feststellen. Folglich gelten Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 noch nicht als schwerbehindert – doch auch sie müssen oft mit Einschränkungen leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie deshalb eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen erwirken.
Über die Anerkennung einer Schwerbehinderung entscheidet das Versorgungsamt oder das Amt für soziale Angelegenheiten. Der zugesprochene Grad der Behinderung (GdB) hängt von der Schwere der Erkrankung oder Behinderung ab. Es gibt eine Vielzahl von Krankheiten und Beeinträchtigungen, die als Schwerbehinderung gelten können. Hier ein Überblick über einige davon.
Chronische Krankheiten können ebenfalls als Schwerbehinderung gelten
Gemäß der Antidiskriminierungsstelle des Bundes leidet fast jede vierte Person unter einer Schwerbehinderung oder einer chronischen Krankheit. Laut der Krankenkasse Provita wird eine Erkrankung als chronisch eingestuft, wenn die Betroffenen mindestens einmal im Vierteljahr ärztliche Behandlungen benötigen oder aufgrund eines besonders schweren Verlaufs dauerhaft in ärztlicher Betreuung stehen.
Chronische Krankheiten sind zum Beispiel:
- Diabetes
- Multiple Sklerose
- Darmrkrankungen wie Colitis Ulcerosa
- Hepatitis mit starker entzündlicher Aktivität
- HIV-Infektion
- Migräne
- Epilepsie
- Quelle: Libify, Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Viele Menschen verstehen unter einer Behinderung eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung, etwa das Fehlen von Gliedmaßen oder eine Lähmung. Die Anerkennung einer chronischen Krankheit als Behinderung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit den Aktenzeichen C-335/11 und C-337/11. Dieses Urteil soll die Betroffenen vor möglicher Diskriminierung schützen.
Behindertengrad: Auch Asthma und Depressionen können als Schwerbehinderung eingestuft werden
Man kann zwischen verschiedenen Formen der Schwerbehinderung unterscheiden. Körperliche Beeinträchtigungen machen laut Destatis etwa 60 Prozent aus, während insgesamt 14 Prozent der schwerbehinderten Menschen unter geistigen oder seelischen Behinderungen leiden. Nur selten kommt es vor, dass Behinderungen seit der Geburt bestehen oder genetisch bedingt sind.
Ein Drittel aller Deutschen, die an folgenden Krankheiten leiden, werden als schwerbehindert eingestuft:
- Krebs
- Schlaganfall
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Diabetes
- Rheuma
- Asthma
- Depressionen
- Tinnitus
- Schwere Akne
Neben diesen Krankheiten kann auch Demenz eine Schwerbehinderung zur Folge haben. Die Krankheit ist in 90 Prozent der Fälle nicht heilbar. Somit stellt die Erkrankung eine „enorme physische, psychische, soziale und ökonomische Auswirkung nicht nur für die Betroffenen, aber auch auf deren Familienangehörige dar“, wie Provita erklärt.
Je nach Art der Behinderung können Betroffene einen Schwerbehindertenausweis beantragen
Entgegen der verbreiteten Vorstellung können demnach nicht nur körperlich behinderte Menschen einen GdB erhalten – auch an Menschen, die unter psychischen oder chronischen Erkrankungen leiden und infolgedessen eingeschränkt am öffentlichen Leben teilhaben können, wird der GdB vergeben. Gemäß dem Verwaltungsportal Hessen haben Personen mit einem GdB von mindestens 50 die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Der Schwerbehindertenausweis erfüllt die Funktion, die Anerkennung der Schwerbehinderung nachzuweisen und auf besondere gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzuweisen. Dadurch können betroffene Personen spezielle Rechte und Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Der Sozialverband VdK gibt an, dass Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis beispielsweise besonderen Kündigungsschutz genießen.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung hat eine Schwerbehinderung auch Einfluss auf das Renteneintrittsalter. Eine frühere Rente ist auch ohne Abschläge möglich. Des Weiteren können Personen, die eine Seh- oder Hörbeeinträchtigung haben, von einer finanziellen Entlastung bei den Rundfunkgebühren profitieren.
Behindertengrad: Ausweis wird entweder begrenzt oder unbegrenzt ausgestellt
Abhängig von der Chance der Verbesserung des Gesundheitszustands wird der Behindertenausweis für fünf Jahre oder zeitlich unbegrenzt ausgestellt. Es wird empfohlen, vor der Beantragung des Grad der Behinderung (GdB) mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Der Arzt kann eine Einschätzung abgeben und ist auch an der späteren Festlegung des GdB beteiligt. (Vivian Werg)
Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteurin Teresa Toth sorgfältig überprüft.
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