ADAC warnt

Füße auf dem Armaturenbrett: Sitzposition mit tödlichen Folgen für Beifahrer

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Man sieht es immer öfter: Beifahrer, die ihre Füße aufs Armaturenbrett legen. Was gemütlich sein mag, kann aber schnell tödlich enden.

Lange Fahrten mit dem Auto können anstrengend sein. Das gilt nicht nur für den Fahrer, der dann schnell mit Müdigkeit oder Konzentrationsproblemen zu kämpfen hat. Auch der Beifahrer wird von Problemen wie ungemütlichen Sitzen geplagt. So mancher nutzt dann das Armaturenbrett, um die Füße darauf abzulegen. Doch die verlockende Sitzposition ist ziemlich gefährlich.

Airbag verschlimmert Verletzung statt zu schützen

So drohen im Ernstfall schwerste bis tödliche Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule und Beinen, macht der ADAC deutlich. Wie gefährlich die Sitzposition mit den Füßen auf dem Armaturenbrett ist, zeigt ein Crashtest mit 64 km/h und einem Dummy. Statt die Insassen zu schützen, sorgt der Airbag für ein höheres Verletzungsrisiko.

Auch wenn es sich mit den Füßen auf dem Armaturenbrett vermeintlich gemütlicher sitzt, sollte man es lasse – es drohen schwerste Verletzungen.

Denn: Der auslösende Beifahrerairbag drückt die Beine beim Aufprall nach oben. Zudem verlängert sich durch die zurückgelehnte Sitzposition der Weg des Oberkörpers. Folglich erhöht sich die Beschleunigung. Entsprechend prallt auch der Kopf mit der erhöhten Beschleunigungsenergie gegen die eigenen Knie oder Schienbeine.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Verletzungen der Wirbelsäule oft tödlich

Doch damit nicht genug. Der Körper dreht sich zudem aus dem Gurt, weswegen der Kopf die schützende Kopfstütze verfehlt. „Auch aus der Unfallforschung weiß man, dass Kopf und Nacken so stark beansprucht werden, dass die Verletzungen der Wirbelsäule oft tödlich sind“, erklärt der ADAC. Generell sollte man beim Anschnallen auch auf die Höhe des Gurtes achten, wie echo24.de erklärt.

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Nicht minder gefährlich, aber nicht verboten: barfuß Autofahren. Klingt kurios, ist aber tatsächlich so. Und auch der Konsum von Alkohol am Steuer ist in Deutschland völlig legal. Zumindest so lange man nicht den Grenzwert von 0,5 Promille überschreitet. In beiden Fällen kann dem Fahrer aber eine Teilschuld drohen. Also lieber auf Wasser und festes Schuhwerk setzen und darauf achten, dass der Beifahrer ordentlich sitzt.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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