Bürgergeld-Verschärfung: Dieser Nachweis ist bei der Weiterbeantragung ab sofort Pflicht
VonDiana Serbe
schließen
Was bis vor kurzem im Leistungsverfahren nur unregelmäßige Praxis war, ist nun Pflicht. Das sorgt aus Datenschutzgründen und wegen des Machtgefüges für Kritik.
Berlin – Wer in Deutschland Bürgergeld bezieht, sieht sich mit einer verschärften Regelung konfrontiert: Kontoauszüge der letzten drei Monate müssen dem Jobcenter vorgelegt werden, sobald der Bewilligungszeitraum ausläuft und ein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird. Kritiker sehen in der Maßnahme eine Negativentwicklung.
Von der Ausnahmeregelung zur Standardvorgabe für Bürgergeldempfänger
Früher war es gängige Praxis, dass Jobcenter nur stichprobenartig nach Kontoauszügen fragten. Doch seit 2023 hat sich das geändert. Mit der Einführung des Bürgergeldes hat die Bundesagentur für Arbeit diese Vorlagepflicht als Regelfall festgeschrieben. Nun müssen Kontoauszüge für drei Monate als Standardzeitraum vorgelegt werden. Dank § 60 Absatz 1 Nr. 3 SGB I gilt das sowohl für den Erst- als auch für den Weiterbewilligungsantrag. Nur unter bestimmten Bedingungen, wie bei jahrelang unverändertem Leistungsbezug oder kurz vor Rentenbeginn, kann von diesem Zeitraum abgewichen werden.
Rente für Auswanderer: Die begehrtesten Länder für Deutsche im Ruhestand
Das im April 2025 neu aufgelegte Formular für den Weiterbewilligungsantrag verlangt lückenlose Nachweise für alle Konten sämtlicher Haushaltsmitglieder, wiegegen-hartz.de berichtet. Die Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge bedeutet jedoch keine totale Offenlegung. Besonders sensible Daten, wie Parteispenden oder Religionszugehörigkeit, dürfen gemäß Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschwärzt werden. Nicht geschwärzt werden dürfen hingegen Haben-Buchungen, Kontostände und Zweckzeilen von Einnahmen. Diese Regelung soll den Datenschutz gewährleisten und gleichzeitig die Transparenz für das Jobcenter sicherstellen. Eine Betrugsmasche sorgte derweil für Ärger beim Thema Bürgergeld.
Konsequenzen bei Nichteinreichung: Bürgergeldempfängern drohen strenge Maßnahmen
Sollten Bürgergeldempfänger die Kontoauszüge nicht oder unvollständig einreichen, kann das Jobcenter gemäß § 66 SGB I Leistungen versagen oder einstellen. Selbst ein unvollständiger Antrag kann dazu führen, dass Leistungen wegen fehlender Mitwirkung ganz versagt werden. Diese strengen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass alle relevanten Informationen für die Anspruchsprüfung vorliegen. Im Online-Antrag sei die Option laut gegen-hartz.de sogar so eingebaut worden, dass sich der Antrag erst mit Hochladen dieser erforderlichen Nachweise absenden lasse.
Gefragt nach dem Umgang mit dem Jobcenter erklären neun Prozent der Bürgergeld-Empfänger, dass sie nicht alles tun, um die Grundsicherung zu verlassen. (Montage)
Die Ausweitung der Kontrolle stößt allerdings auf Kritik. Dr. Utz Anhalt, Sozialrechtsexperte für gegen-hartz.de, bemängelt den Routine-Check und sieht ein verschärftes Machtgefälle zwischen Amt und Leistungsempfängern. Während Steuerhinterziehung im großen Stil selten sofort Konsequenzen habe, würden den Ärmsten jede Einnahme einzeln nachgewiesen, so der Experte. Trotz der Kritik ist ein Ende der verschärften Praxis nicht absehbar. Die elektronische Akte des Jobcenters erleichtert den Datenabgleich und macht die Kontrolle effizienter. Indes hat ein Arbeitgeber wegen einer TV-Sendung einem Bürgergeld-Empfänger gekündigt.