Wie in Frankreich

Lärmblitzer im Testbetrieb: Berlin macht Jagd auf zu laute Auspuffe

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In Berlin werden 2023 Lärmblitzer an Kreuzungen getestet. In der Bundeshauptstadt erhofft man sich mehr Ruhe für die Anwohner.

Blitzer sind bei Autofahrern alles andere als beliebt. Entsprechend groß ist auch die Angst vor neuen Hightech-Blitzer, die manche hinter den blauen Säulen am Straßenrand befürchten. Kein Wunder, immerhin gibt es inzwischen Geräte, die erkennen, ob ein Handy am Steuer benutzt wird. Und auch zu laute Autos sind bald nicht mehr sicher, denn in Berlin werden im kommenden Jahr an Kreuzungen sogenannte Lärmblitzer getestet.

In Kalifornien sind diese Geräte bereits im Einsatz und auch in Frankreich gibt es sie schon seit Jahren. Dort kommt ein Lärmblitzer mit dem Spitznamen Medusa zu Einsatz, der auch in Berlin Jagd auf zu laute Fahrzeuge machen soll. Das berichtet t3n. Der Spitzname kommt von den zahlreichen Mikros, die aus dem Gerät herausragen.

In Frankreich sind die Lärmblitzer schon länger im Einsatz.

Lärmblitzer im Testbetrieb: Berlin macht Jagd auf zu laute Auspuffe

Wie bei einem klassischen Blitzer sind auch Kameras verbaut. Mit diesen kann der Lärmblitzer den Lärm dem Fahrzeug zuordnen und das Nummernschild erkennen. Anhand des Fahrzeugtyps gleicht Medusa in einer Datenbank ab, welche Lautstärke erlaubt ist. Das funktioniert auch bei Motorrädern, die oftmals besonders laut sind.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

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Wer von dem Lärmblitzer erwischt wird, muss sich aber keine Sorgen machen. In dem Testzeitraum im ersten Halbjahr 2023 sollen noch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. In Berlin erhofft man sich von den Geräten mehr Ruhe für die Anwohner.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Lärmblitzer im Testbetrieb: 511 Fälle von Lärmbelästigung

Wie wichtig der Einsatz der Lärmblitzer ist, zeigt ein Blick in die Statistiken. Bis Ende September gab es in der Bundeshauptstadt 511 Fälle von Lärmbelästigung durch Fahrzeuge, berichtet der Tagesspiegel. Fünfmal mehr als noch im Vorjahr. Die Geräte dürften also häufig auslösen, zumal die verbotenen – aber immer beliebteren – Blitzer-Warn-Apps zunächst nicht auf die Lärmblitzer aufmerksam machen dürften.

Rubriklistenbild: © Bruitparif/dpa

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