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Rückholaktion für Trockenobst-Kokosnüsse aufgrund mangelnder Allergenmarkierung. Schwefeldioxid stellt Gesundheitsgefahren für Allergiker dar.
Kassel – Die Transfood Großhandel GmbH ruft das Produkt „Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt, 350 Gramm“ zurück. Grund für den Rückruf ist eine fehlende Kennzeichnung des allergenen Stoffs Schwefeldioxid. Betroffen sind mittlerweile alle Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten. Für Verbraucher mit einer Schwefelallergie besteht beim Verzehr der Trockenfrüchte ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Wortwörtlich bestehe, laut Lebensmittelwarnung.de, „die Gefahr der Gesundheitsgefährdung“.
Bestimmte Personengruppe gefährdet – Rückruf-Warnung vor Trockenfrüchten
Schwefeldioxid wird häufig als Konservierungsstoff eingesetzt, um Trockenfrüchte wie Aprikosen, Rosinen oder Kokosnüsse länger haltbar zu machen. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kann der Verzehr schwefelhaltiger Lebensmittel bei empfindlichen Personen zu schweren Unverträglichkeitsreaktionen führen. Besonders betroffen sind:
- Menschen mit einer bekannten Schwefelallergie.
- Asthmatiker, die auf Sulfite empfindlich reagieren.
- Personen mit einem Enzymdefizit (Sulfitoxidase), das die Verarbeitung von Schwefeldioxid im Körper erschwert.
Die Symptome reichen von asthmatischen Reaktionen, Atemnot und Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu Kopfschmerzen oder allergieähnlichen Beschwerden. Ohne eine klare Kennzeichnung des Allergens können Betroffene unbewusst gefährdet werden.
Rückruf von Trockenobst: Welche Bundesländer sind betroffen?
Das zurückgerufene Produkt „Annam – Trockene Kokosnuss Halbschnitt“ in einer 350-Gramm-Kunststoffverpackung wurde laut dem Hersteller Transfood Großhandel in mehreren Bundesländern vertrieben. Betroffen sind folgende Bundesländer:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hessen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Verbraucher, die die betroffene Ware gekauft haben, sollten sie nicht verzehren. Der Kaufpreis wird bei Rückgabe in der Verkaufsstelle erstattet.
Bundesweiter Rückruf: Warum geschwefelte Trockenfrüchte problematisch sein können
Schwefeldioxid ist in der EU ab einer Konzentration von mehr als 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter als Allergen kennzeichnungspflichtig. Der Konservierungsstoff wird oft eingesetzt, um die Farbe und Frische von Lebensmitteln wie Trockenfrüchten oder Wein zu bewahren.
Wie das LGL erklärt, verträgt die Mehrheit der Menschen Schwefeldioxid gut, da ein Enzym (Sulfitoxidase) den Stoff im Körper abbaut. Bei empfindlichen Personen kann jedoch der Verzehr zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Wer häufig Symptome wie Atemprobleme oder Kopfschmerzen nach dem Konsum geschwefelter Produkte bemerkt, sollte einen Arzt konsultieren und gegebenenfalls auf ungeschwefelte Alternativen ausweichen. Für weitere Informationen und Rückfragen können Verbraucher den Hersteller Transfood Großhandel kontaktieren. Aktuell wurde auch ein Rückruf eines Aldi-Produkts, sowie ein Rückruf bei Edeka, Rewe und dm für ein Protein-Produkt gestartet. (ls)
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