Betrifft 6,5 Millionen Rentner: Finanzamt versendet keine Aufforderung für wichtige Erklärung
VonStella Henrich
schließen
In diesem Jahr werden erstmals zahlreiche Rentner steuerpflichtig. An die Einkommenssteuererklärung werden sie vom Finanzamt nicht erinnert.
Kassel – Wer mit 63 Jahren in Rente geht, erhält von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) seine Rente ausgezahlt. Was viele Menschen nicht wissen, schon heute müssen Millionen Rentner Steuern auf ihre Rente bezahlen. Dabei hängt die Zahlung von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger ist die Höhe der monatlichen Rente. Somit kann eine Rentenerhöhung folglich eine Steuerpflicht zur Folge haben.
Zahlreiche Rentner werden 2025 steuerpflichtig – und sollten selbst an Einkommenssteuererklärung denken
Die im Juli geplante Rentenerhöhung könnte für tausende Rentnerinnen und Rentner bedeuten, dass sie für 2025 steuerpflichtig werden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe aktuell auf ihrem Internet-Portal hin. Da das Finanzamt allerdings keine Aufforderung zu Einkommenssteuererklärungen verschickt, könnten am Ende etliche Rentner davon überrascht werden. Sie müssen somit unbedingt selbst tätig werden. Eine Aufforderung kommt erst, wenn die Abgabefrist bereits verstrichen ist.
6,5 Millionen Rentner bald steuerpflichtig: 4,1 Milliarden Euro mehr Einnahmen für den Fiskus
In diesem Jahr rutschen rund 73.000 Senioren neu in die Steuerpflicht, berichtet der Bund der Steuerzahler und beruft sich dabei auf aktuelle Schätzungen des Bundesfinanzministeriums. Grund sei die zu erwartende Rentenerhöhung im kommenden Juli. Dann würden insgesamt gut 6,5 Millionen Senioren Steuern auf ihre Rentenbezüge zahlen müssen. Das bedeute für den Staat fast 63 Milliarden Euro Einnahmen, also 4,1 Milliarden Euro mehr.
Für das Jahr 2024 müssen Rentnerinnen und Rentner schon jetzt Steuern zahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag liegt für 2024 bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete, berichtet die DRV. Doch 2025 ändert sich nicht nur die Rentenhöhe aufgrund der Rentenanpassung, sondern auf der Grundfreibetrag. Eine Beispielrechnung: So viel bezahlen Rentner mit einer Rente von 1200 Euro an Steuern im Jahr 2024.
Wer eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, sollte folgende Informationen bereithalten:
Gesetzliche und private Renten
Pensionen
Einkünfte aus bestimmten (Neben-) Beschäftigungen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Bestimmte Kapitaleinkünfte wie Zinsen und ausländische Konten
Steuern in der Rente: Auch der Grundfreibetrag 2025 steigt
Die exakte Höhe der geplanten Rentenanpassung wird wohl im März oder April verkündet. Die Rentenversicherung rechnet mit rund 3,5 Prozent mehr für Rentner. Ab Juli können die Betroffenen dann folglich auf mehr Rente hoffen und diverse Kosten steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Dazu gehören laut Lohnsteuerhilfeverein:
Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Handwerkerkosten
Außergewöhnliche Belastungen
Die Lohnsteuerhilfe weist daraufhin, dass für alle, die Rente beziehen, aber noch weiterhin arbeiten und als Arbeitnehmende im Lohnsteuerverfahren sind, nochmals spezielle Regelungen zur Abgabepflicht beim Fiskus gelten. Grundsätzlich gelte aber, wer mit seinen Einkünften über den Grundfreibetrag liege, für den bestehe eine Abgabepflicht zur Steuererklärung. .Dieser steigt 2025 auf 12.096 Euro für Alleinstehende beziehungsweise auf 24.192 Euro für Paare mit Zusammenveranlagung.
Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering
Diese Änderungen kommen 2025 auf Renten-Beziehende zu
Weitere Änderungen für Rentnerinnen und Rentner 2025:
Änderung des Grundrentenzuschlags: Für den vollen Grundrentenzuschlag dürfen die monatlichen Einkünfte höchstens 1438 Euro für Alleinstehende und maximal 2243 Euro für Ehepaare betragen. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Weitere Fragen dazu beantwortet die DRV auf ihrer Internetseite.
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung steigen: Bei einer vollen Erwerbsminderung steigt die Hinzuverdienstgrenze auf 19.661,25 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 39.322 Euro. Diese Neuerung gilt seit 1. Januar 2025. Dabei werden gesetzliche Erwerbsminderungsrenten laut dem Lohnsteuerhilfeverein mit dem Besteuerungsanteil besteuert, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet.
Rentenfreibetrag: Wer eine Rente bezieht, muss darauf Steuern zahlen. Denn laut einem Bericht des Bundesfinanzministerium handelt es sich bei der gesetzlichen Rente um Einkünfte. Laut Lohnsteuerhilfeverein liegt der Besteuerungsanteil in 2025 bei 83,5 Prozent der Rente und damit der Rentenfreibetrag bei 16,5 Prozent. 2024 habe dieser 83 Prozent betragen (Rentenfreibetrag von 17 Prozent). Quellen: Lohnsteuerhilfeverein, DRV, Bundesfinanzministerium
Außerdem tritt in diesem Jahr noch eine bedeutende Änderung in Kraft, die im speziellen Witwen und Witwer betreffen könnte. Kritiker sprechen dabei von einer versteckten Rentenkürzung. (sthe)