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Betrifft 6,5 Millionen Rentner: Finanzamt versendet keine Aufforderung für wichtige Erklärung

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In diesem Jahr werden erstmals zahlreiche Rentner steuerpflichtig. An die Einkommenssteuererklärung werden sie vom Finanzamt nicht erinnert.

Kassel – Wer mit 63 Jahren in Rente geht, erhält von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) seine Rente ausgezahlt. Was viele Menschen nicht wissen, schon heute müssen Millionen Rentner Steuern auf ihre Rente bezahlen. Dabei hängt die Zahlung von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger ist die Höhe der monatlichen Rente. Somit kann eine Rentenerhöhung folglich eine Steuerpflicht zur Folge haben.

Zahlreiche Rentner werden 2025 steuerpflichtig – und sollten selbst an Einkommenssteuererklärung denken

Die im Juli geplante Rentenerhöhung könnte für tausende Rentnerinnen und Rentner bedeuten, dass sie für 2025 steuerpflichtig werden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe aktuell auf ihrem Internet-Portal hin. Da das Finanzamt allerdings keine Aufforderung zu Einkommenssteuererklärungen verschickt, könnten am Ende etliche Rentner davon überrascht werden. Sie müssen somit unbedingt selbst tätig werden. Eine Aufforderung kommt erst, wenn die Abgabefrist bereits verstrichen ist.

6,5 Millionen Rentner bald steuerpflichtig: 4,1 Milliarden Euro mehr Einnahmen für den Fiskus

In diesem Jahr rutschen rund 73.000 Senioren neu in die Steuerpflicht, berichtet der Bund der Steuerzahler und beruft sich dabei auf aktuelle Schätzungen des Bundesfinanzministeriums. Grund sei die zu erwartende Rentenerhöhung im kommenden Juli. Dann würden insgesamt gut 6,5 Millionen Senioren Steuern auf ihre Rentenbezüge zahlen müssen. Das bedeute für den Staat fast 63 Milliarden Euro Einnahmen, also 4,1 Milliarden Euro mehr.

Für das Jahr 2024 müssen Rentnerinnen und Rentner schon jetzt Steuern zahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag liegt für 2024 bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete, berichtet die DRV. Doch 2025 ändert sich nicht nur die Rentenhöhe aufgrund der Rentenanpassung, sondern auf der Grundfreibetrag. Eine Beispielrechnung: So viel bezahlen Rentner mit einer Rente von 1200 Euro an Steuern im Jahr 2024.

Wer eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, sollte folgende Informationen bereithalten:

  • Gesetzliche und private Renten
  • Pensionen
  • Einkünfte aus bestimmten (Neben-) Beschäftigungen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Bestimmte Kapitaleinkünfte wie Zinsen und ausländische Konten

(Quelle: Bundesfinanzministerium)

Auch Rentner sollten ihre Steuerpflicht ernst nehmen, sonst drohen Konsequenzen vom Finanzamt.

Vor der bevorstehenden Bundrestagswahl am 23. Februar kündigte die CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm an, die Steuererklärung für Renter zur Disposition zu stellen.

Steuern in der Rente: Auch der Grundfreibetrag 2025 steigt

Die exakte Höhe der geplanten Rentenanpassung wird wohl im März oder April verkündet. Die Rentenversicherung rechnet mit rund 3,5 Prozent mehr für Rentner. Ab Juli können die Betroffenen dann folglich auf mehr Rente hoffen und diverse Kosten steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Dazu gehören laut Lohnsteuerhilfeverein:

  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerkosten
  • Außergewöhnliche Belastungen

Die Lohnsteuerhilfe weist daraufhin, dass für alle, die Rente beziehen, aber noch weiterhin arbeiten und als Arbeitnehmende im Lohnsteuerverfahren sind, nochmals spezielle Regelungen zur Abgabepflicht beim Fiskus gelten. Grundsätzlich gelte aber, wer mit seinen Einkünften über den Grundfreibetrag liege, für den bestehe eine Abgabepflicht zur Steuererklärung. .Dieser steigt 2025 auf 12.096 Euro für Alleinstehende beziehungsweise auf 24.192 Euro für Paare mit Zusammenveranlagung.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Diese Änderungen kommen 2025 auf Renten-Beziehende zu

Weitere Änderungen für Rentnerinnen und Rentner 2025:

  • Änderung des Grundrentenzuschlags: Für den vollen Grundrentenzuschlag dürfen die monatlichen Einkünfte höchstens 1438 Euro für Alleinstehende und maximal 2243 Euro für Ehepaare betragen. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Weitere Fragen dazu beantwortet die DRV auf ihrer Internetseite.
  • Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung steigen: Bei einer vollen Erwerbsminderung steigt die Hinzuverdienstgrenze auf 19.661,25 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 39.322 Euro. Diese Neuerung gilt seit 1. Januar 2025. Dabei werden gesetzliche Erwerbsminderungsrenten laut dem Lohnsteuerhilfeverein mit dem Besteuerungsanteil besteuert, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet.
  • Rentenfreibetrag: Wer eine Rente bezieht, muss darauf Steuern zahlen. Denn laut einem Bericht des Bundesfinanzministerium handelt es sich bei der gesetzlichen Rente um Einkünfte. Laut Lohnsteuerhilfeverein liegt der Besteuerungsanteil in 2025 bei 83,5 Prozent der Rente und damit der Rentenfreibetrag bei 16,5 Prozent. 2024 habe dieser 83 Prozent betragen (Rentenfreibetrag von 17 Prozent).
    Quellen: Lohnsteuerhilfeverein, DRV, Bundesfinanzministerium

Außerdem tritt in diesem Jahr noch eine bedeutende Änderung in Kraft, die im speziellen Witwen und Witwer betreffen könnte. Kritiker sprechen dabei von einer versteckten Rentenkürzung. (sthe)

Rubriklistenbild: © Wolfilser/Imago

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