Vorsicht bei der Unfallmeldung in Österreich: Es drohen überraschende Kosten
VonSimon Mones
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In Österreich kann ein Polizeieinsatz nach einem Unfall teuer werden. Die sogenannte „Blaulichtsteuer“ kann unvorbereitete Urlauber überraschen. Sie wird jedoch nicht immer fällig.
Dabei handelt es sich aber nicht um eine Abgabe, mit der die Einwohner der Alpenrepublik die Polizei mitfinanzieren. Sondern um eine Gebühr, die unter Umständen anfällt, wenn die Polizei zu einem Unfall gerufen wird. Diese Unfallmeldegebühr wurde bereits 1986 in Österreich eingeführt und betrug ursprünglich 500 Schilling. Aktuell schlägt die „Blaulichtsteuer“ mit 36 Euro zu Buche, wie der Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖMATC) erklärt.
Wann fällt die Blaulichtsteuer an?
Die „Blaulichsteuer“ fällt beispielsweise an, wenn die Polizei zu einem Unfall mit Sachschaden gerufen wird, bei dem der Daten-Austausch unter den Beteiligten möglich gewesen wäre. Das gilt auch bei einem Unfall mit einem ausländischen Pkw. Doch wer muss die „Blaulichtsteuer“ bezahlen? In der Regel derjenige, der die Polizei gerufen hat. Bei einem unverschuldeten Unfall ist es aber möglich, sich die Gebühr von der Haftpflichtversicherung des Verursachers wiederzuholen. Bei einer Teilschuld werden die Kosten geteilt.
„Die Übergabe der Ausfertigung des Polizeiprotokolls, dessen Aufnahme ein anderer Unfallbeteiligter verlangt hat, kostet ebenfalls 36 Euro“, erklärt der ÖMATC. Verlangen beide Beteiligten die Unfallaufnahme sowie ein Protokoll, müssen diese entsprechend jeweils die „Blaulichtsteuer“ entrichten.
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Wann muss die Blaulichtsteuer nicht bezahlt werden?
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen keine Gebühr zu entrichten ist. Die „Blaulichtsteuer“ fällt nicht an:
wenn ein Zeuge die Polizei alarmiert
wenn nur die Unfallstelle abgesichert wird
bei Alkoholisierungdes Unfallgegners und wenn nur die Amtshandlung (Feststellung der Personalien, Alkohol-Test, Führerschein-Abnahme etc.) gegen ihn veranlasst wird. Kommt es zu einer Unfallaufnahme, muss die Gebühr dennoch entrichtet werden
wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht und ein Austausch der Personalien nicht möglich war
bei einem Unfall mit Körperverletzung
wenn einer der am Unfallbeteiligten den Austausch der Daten verweigert oder keine Fahrzeugpapiere dabei hat
bei einer Selbstanzeige – etwa nach einem Parkrempler, bei dem der Geschädigte nicht angetroffen wurde
Wer jedoch nach einem Wildschaden oder einer Selbstanzeige eine Kopie der Anzeige oder Meldung verlangt, muss dennoch die 36 Euro „Blaulichtsteuer“ bezahlen.