Viele Autofahrer machen es falsch: Wann im Kreisverkehr der Blinker gesetzt werden muss
VonSandra Sporer
schließen
Wie war das noch gleich mit dem Blinken im Kreisverkehr? Oft sind Fahrer sich unsicher, ob beim ein- oder ausfahren aus dem Kreisel geblinkt werden muss.
München – Es ist Wochenende und man macht mit Kind und Kegel einen Ausflug – und kommt dabei an einen Kreisverkehr. Gerade Autofahrer, die nur selten „Kreisel“ fahren, können verunsichert sein, wie man sich korrekt verhält. Erst recht, wenn es sich um einen mehrspurigen Kreisverkehr handelt. Besonders bei der Frage, wann der Blinker gesetzt werden muss, scheiden sich die Geister.
Viele mögen sich denken: Auf Nummer sicher gehen und beide Male blinken. Lieber einmal zu viel als zu wenig, kann ja nicht schaden. Doch, kann es. Wer im Kreisverkehr zur falschen Zeit blinkt, riskiert nämlich sogar ein Bußgeld.
Muss man beim Ein- oder Ausfahren aus dem Kreisverkehr blinken? Viele wissen es nicht
Häufig sieht man Autofahrer, die beim Einfahren in den Kreisverkehr den Blinker setzen. Das ist nicht nur falsch, sondern sogar verboten. „Bei der Einfahrt in einen (. . .) Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig“, heißt es in Paragraf 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch Verkehrsschilder sorgen immer wieder für Verwirrung bei Autofahrern. Zum Beispiel ein schwarz-weißes Verkehrsschild, das sich nur in Bayern findet.
Beim Einfahren in den Kreisverkehr zu blinken ist also nicht nur ein gängiger Trugschluss, es ist auch ein absolutes No-Go. Denn: Die Fahrtrichtung im Kreisverkehr ist vorgegeben. Wer in einen Kreisverkehr einbiegt, kann zwangsläufig nur in eine Richtung fahren. Es ist folglich unnötig, die anderen Verkehrsteilnehmer noch einmal extra darüber zu informieren.
Wer zur falschen Zeit im Kreisverkehr den Blinker setzt, riskiert ein Bußgeld
Was die anderen Autofahrer im Kreisverkehr allerdings nicht wissen können, ist, wann man vorhat den Kreisverkehr wieder zu verlassen. Deshalb muss man vor dem Ausfahren aus dem Kreisel rechtzeitig den Blinker setzen. „Geblinktwird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs“, stellt auch der ADAC klar.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Einige Fahrer, die den Kreisverkehr bei der ersten Ausfahrt direkt wieder verlassen wollen, blinken schon beim Einfahren in den Kreisel. Sie agieren also so, als würden sie einfach nur abbiegen. Auch das ist nicht erlaubt. Zumal die anderen Autos im Kreisverkehr nicht wissen können, ob einfach fälschlicherweise geblinkt wird oder damit anzeigt werden soll, dass die erste Ausfahrt genommen wird.