Beim Ein- oder Ausfahren?

Viele Autofahrer machen es falsch: Wann im Kreisverkehr der Blinker gesetzt werden muss

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Wie war das noch gleich mit dem Blinken im Kreisverkehr? Oft sind Fahrer sich unsicher, ob beim ein- oder ausfahren aus dem Kreisel geblinkt werden muss.

München – Es ist Wochenende und man macht mit Kind und Kegel einen Ausflug – und kommt dabei an einen Kreisverkehr. Gerade Autofahrer, die nur selten „Kreisel“ fahren, können verunsichert sein, wie man sich korrekt verhält. Erst recht, wenn es sich um einen mehrspurigen Kreisverkehr handelt. Besonders bei der Frage, wann der Blinker gesetzt werden muss, scheiden sich die Geister.

Viele mögen sich denken: Auf Nummer sicher gehen und beide Male blinken. Lieber einmal zu viel als zu wenig, kann ja nicht schaden. Doch, kann es. Wer im Kreisverkehr zur falschen Zeit blinkt, riskiert nämlich sogar ein Bußgeld.

Muss man beim Ein- oder Ausfahren aus dem Kreisverkehr blinken? Viele wissen es nicht

Häufig sieht man Autofahrer, die beim Einfahren in den Kreisverkehr den Blinker setzen. Das ist nicht nur falsch, sondern sogar verboten. „Bei der Einfahrt in einen (. . .) Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig“, heißt es in Paragraf 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch Verkehrsschilder sorgen immer wieder für Verwirrung bei Autofahrern. Zum Beispiel ein schwarz-weißes Verkehrsschild, das sich nur in Bayern findet.

Viele Autofahrer wissen nicht, ob beim Ein- oder Ausfahren aus dem Kreisverkehr der Blinker gesetzt werden muss.

Beim Einfahren in den Kreisverkehr zu blinken ist also nicht nur ein gängiger Trugschluss, es ist auch ein absolutes No-Go. Denn: Die Fahrtrichtung im Kreisverkehr ist vorgegeben. Wer in einen Kreisverkehr einbiegt, kann zwangsläufig nur in eine Richtung fahren. Es ist folglich unnötig, die anderen Verkehrsteilnehmer noch einmal extra darüber zu informieren.

Wer zur falschen Zeit im Kreisverkehr den Blinker setzt, riskiert ein Bußgeld

Was die anderen Autofahrer im Kreisverkehr allerdings nicht wissen können, ist, wann man vorhat den Kreisverkehr wieder zu verlassen. Deshalb muss man vor dem Ausfahren aus dem Kreisel rechtzeitig den Blinker setzen. „Geblinkt wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs“, stellt auch der ADAC klar.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Einige Fahrer, die den Kreisverkehr bei der ersten Ausfahrt direkt wieder verlassen wollen, blinken schon beim Einfahren in den Kreisel. Sie agieren also so, als würden sie einfach nur abbiegen. Auch das ist nicht erlaubt. Zumal die anderen Autos im Kreisverkehr nicht wissen können, ob einfach fälschlicherweise geblinkt wird oder damit anzeigt werden soll, dass die erste Ausfahrt genommen wird.

Wird fälschlicherweise beim Einfahren in den Kreisverkehr geblinkt oder vergessen beim Ausfahren den Blinker zu setzen, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden. Laut dem Portal bussgeldkatalog.org liegt dieses bei 10 Euro. Hin und wieder stößt man in Deutschland auch auf mehrspurige Kreisverkehre – hier gilt es noch einige Dinge mehr zu beachten. (sp)

Rubriklistenbild: © Olaf Döring/IMAGO

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