Streit eskaliert

BMW gegen Mercedes: Überholmanöver endet in wilder Schlägerei mit Taschenlampe

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Ein Überholmanöver hat eine Auseinandersetzung zwischen einem BMW- und einem Mercedes-Fahrer ausgelöst – das Ganze endete in einer wilden Schlägerei.

Es gibt immer wieder Autofahrer, die offensichtlich überzeugt sind, dass Tempolimits, Vorschriften und Verkehrsregeln nur für die anderen gelten. So zog die Polizei beispielsweise kürzlich einen Lkw mit zehn Tonnen ungesichertem Sprengstoff aus dem Verkehr und in Nordrhein-Westfalen wurde ein Autofahrer innerhalb von nur fünf Stunden gleich dreimal an derselben Stelle geblitzt. Und in Hamburg lieferten sich ein Mann und eine Frau ein halsbrecherisches Autorennen auf öffentlichen Straßen. Nun kam es in Mecklenburg-Vorpommern auf einer Bundesstraße zu einer Art Duell zwischen einem Mercedes und einem BMW – am Ende wurden die Kontrahenten handgreiflich. Einer landete sogar im Krankenhaus.

Auf einer Bundesstraße duellierten sich ein BMW und ein Mercedes – der Disput endete in einer wilden Schlägerei. (Symbolbild)

BMW gegen Mercedes: Überholmanöver endet in wilder Schlägerei mit Taschenlampe

Wie die Polizei berichtet, waren auf der B110 ein 30-Jähriger in einem BMW und 64-Jähriger in einem Mercedes unterwegs. Der BMW-Fahrer versuchte zu überholen, der Mercedes-Lenker trat angeblich aber dabei ebenfalls aufs Gas und beschleunigte. Nachdem der 30-Jährige den Überholvorgang schließlich beendet hatte, bremste er den Mercedes aus und zwang ihn – mitten auf der Bundesstraße – zum Anhalten.

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BMW gegen Mercedes: 30-Jähriger drischt 64-Jährigem Taschenlampe auf den Kopf

Der BMW-Fahrer stieg daraufhin aus, ging auf den Mercedes zu und riss die Türe auf. Es kam zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung – doch schon kurz darauf ging der Disput in einen handfesten Streit über.

Der genaue Ablauf der Schlägerei ist Gegenstand der Ermittlungen – doch nach ersten Erkenntnissen würgte zunächst der 64-Jährige den BMW-Fahrer. Danach kam es zu einer Rangelei, in dessen Verlauf sich die Streithähne auf den BMW zubewegten. Dort angekommen, griff der 30-Jährige in seinen Wagen und holte eine Taschenlampe hervor und drosch damit dem 64-Jährigen auf den Kopf. Dieser erlitt eine Platzwunde und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

BMW gegen Mercedes: 64-Jähriger kommt mit Platzwunde ins Krankenhaus

Der Mercedes musste im Anschluss abgeschleppt werden, weil niemand mehr das Fahrzeug fahren konnte – denn die Beifahrerin des 64-Jährigen kam mit einem Schock ebenfalls ins Krankenhaus. Der BMW-Fahrer erlitt einige Kratzer am Hals, konnte nach der Anzeigenaufnahme jedoch seine Fahrt fortsetzen.

Gegen beide Fahrzeugführer wird nun seitens der Kriminalpolizei wegen der gegenseitigen Nötigung und der begangenen Körperverletzung ermittelt.

Rubriklistenbild: © Imagebroker/Imago, Silas Stein/Imago

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